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Keyvan Dahesch: DVBS will Benachteiligungsverbot für Behinderte testen

Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) will anhand der Schöffentätigkeit für Blinde das Diskriminierungsverbot Behinderter in der Verfassung testen. Deshalb sollten sich blinde Menschen um einen Platz auf den Vorschlagslisten für Schöffen für Gemeinde- und Stadtparlamente bewerben.

Schon jetzt sammelten die Kommunen Bewerber aus allen Bevölkerungsschichten, schreibt der pensionierte blinde Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Dr. Hans-Eugen Schulze. Sollten die Gerichte bei den im Jahr 2000 anstehenden Berufungen von Schöffen Blinde nicht berücksichtigen, sollten sie sich beim Bundesverfassungsgericht wegen Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot beschweren, erklärte Schulze. Der DVBS würde sie wegen der grundsätzlichen Bedeutung dabei unterstützen.

1989 hatten die Gerichte in Ravensburg und Limburg blinde Schöffen unter Hinweis auf ihr Nichtsehenkönnen abberufen. Entsprechende Beschwerden hatte das Bundesverfassungsgericht wegen fehlender Vorschriften gegen die Benachteiligung Behinderter in der Verfassung nicht angenommen. 1994 wandten sich die deutschen Blindenorganisationen nach der Aufnahme des Satzes "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" ins Grundgesetz an das Justizministerium und baten um eine entsprechende Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes. Ziel sollte es sein, auch blinden Menschen die Schöffentätigkeit zu ermöglichen. Das Bundesjustizministerium lehnte nach Angaben von Schulze das Verlangen ab und riet Betroffenen sich auf das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz zu berufen und bei Ablehnung gerichtlich dagegen vorzugehen.

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