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Anerkennung der Schwerbehindertenausweise in Mitgliedsstaaten der EU

Der Schwerbehindertenausweis dient dem Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, die Schwerbehinderten in Deutschland zustehen. Unbeschränkte Gültigkeit hat er folglich nur im Inland, genauso wie umgekehrt entsprechende ausländische Ausweise grundsätzlich keine Gültigkeit in Deutschland haben. In den letzten Jahren sind deshalb immer wieder Forderungen laut geworden, in der EU einen einheitlichen, europäischen Behindertenausweis einzuführen. Ein solcher Ausweis wäre aber nur dann von Nutzen, wenn die entsprechenden Sozialleistungen in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU annähernd gleich wären. Dies ist aber nicht der Fall. Die Regelungen in den Mitgliedsstaaten über Nachteilsausgleiche und Vergünstigungen für Behinderte und Schwerbehinderte sind vielmehr sehr unterschiedlich.

Fortschritte in der Angleichung bzw. gegenseitigen Anerkennung von Nachteilsausgleichen sind bislang erst in zwei Bereichen erzielt worden:

- Aufgrund einer Entschließung der Europäischen Verkehrsministerkonferenz werden die Ausweise über die Gewährung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen von Behinderten und Schwerbehinderten in den dieser Konferenz angeschlossenen Staaten gegenseitig anerkannt. Darüber hinaus hat der Rat der EU eine Empfehlung betreffend einen Parkausweis für Behinderte beschlossen, der die Inanspruchnahme der im jeweiligen Aufenthaltsland geltenden Parkerleichterungen ermöglicht, ohne die einzelstaatlichen Vergabekriterien und -verfahren zu berühren. - Die unentgeltliche Beförderung der Begleitperson von Blinden im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr ist in den gemeinsamen internationalen Tarif aufgenommen worden. Angesichts der Schwierigkeiten bei der Vereinheitlichung der in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich gewachsenen Systeme hält es die Bundesregierung im Hinblick auf die Verbesserung der Lebenssituation Behinderter in Europa für erfolgversprechender, wenn der kontinuierliche Ausbau von Mindeststandards innerhalb der EU weiter betrieben wird, wie dies im Beitrag der Bundesregierung zum Grünbuch der Europäischen Kommission formuliert und auf der Tagung des Europäischen Rates in Essen beschlossen worden ist; auch die deutsche Ratspräsidentenschaft in der EU im ersten Halbjahr 1999 sowie die Instrumente des Amsterdamer Vertrages sollen mit dieser Zielsetzung genutzt werden, wobei im übrigen volle Übereinstimmung mit den Behindertenverbänden besteht.

(Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Horst Günther vom 9. September 1998 auf eine Anfrage der SPD-Abgeordneten Nicolette Kressl)

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