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Karl Thomas Drerup: Falschparker auf Behindertenparkplätzen: Abschleppung droht

Das unberechtigte Parken auf Behindertenparkplätzen ist seit 01.07.1998 teurer geworden. Das Verwarnungsgeld wurde von 40 auf 75 DM heraufgesetzt.

Der Falschparker muß sogar mit noch Schlimmerem rechnen, nämlich damit, daß sein Auto auf seine Kosten abgeschleppt wird. Der Verwaltungsgerichtshof München hat entschieden, daß die Polizei den Wagen auch dann abschleppen lassen darf, wenn sie nicht nachweisen kann, daß ein Behinderter dort habe parken wollen. (Az.: 21 B 88.00504)

(aus: Gegenwart Nr. 1/1999)

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