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Erwin Denninghaus: Lebensperspektiven - Stellungnahme zu Michael Austermann: "Sinnerfülltes Leben mit und ohne Arbeit-!"

Unter dem Titel "Sinnerfülltes Leben mit und ohne Arbeit-!" hat Michael Austermann in "blind - sehbehindert" 1/98 einen Beitrag veröffentlicht, in dem er - Bezug nehmend auf Walter Thimm und Hans-Eugen Schulze - folgende Fragen aufwirft:

- "Müssen und sollen blinde Menschen sich verstärkt mit einer Perspektive ohne einkommenswirksame berufliche Arbeit vertraut machen-

- Soll und muß dann, wenn man diese Frage bejaht, "Schule" die Erziehung zur Freizeit mehr akzentuieren als die vergebliche Vorbereitung auf ein Leben mit Arbeit-" (a. a.O., S. 11).

1. Von welchen Blinden spricht Herr Austermann-

Ist es der blinde, integriert beschulte Gymnasiast, der geistigbehinderte blinde Schüler in der Sonderschule oder die späterblindete Verkäuferin- - Nachfolgend soll versucht werden, Antworten auf die von Austermann gestellten Fragen zu finden.

2. Wie steht es mit der Beteiligung der einzelnen Gruppen am Erwerbsleben-

Betrachtet man die einzelnen Gruppen Blinder, so stellt man fest, daß ihre Beteiligung am Erwerbsleben sehr unterschiedlich ist:

2.1 Zur beruflichen Eingliederung mehrfachbehinderter Blinder ist festzustellen, daß sie praktisch nicht von Arbeitslosigkeit bzw. einem Leben ohne Arbeit betroffen sind, denn "Die Werkstatt für Behinderte ist eine Einrichtung zur Eingliederung Behinderter in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen Behinderten, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,

1. eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und

2. zu ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln." (Schwerbehindertengesetz § 54 Abs. 1)

Zwar handelt es sich bei der Aufnahme in die Werkstatt für Behinderte grundsätzlich um eine Einzelfallentscheidung, aufgrund des Behinderungsbildes kann jedoch davon ausgegangen werden, daß der genannte Personenkreis in der Regel Aufnahme findet. Die Gefahr, arbeitslos zu werden, besteht für diese Gruppe somit nicht.

2.2 Für Geburts- und Früherblindete (und hochgradig Sehbehinderte) sieht die Situation wie folgt aus:

- Zwei Drittel der erwerbstätigen Blinden sind Geburtsblinde oder Früherblindete. Knapp die Hälfte hat einen Haupt- bzw. Volksschulabschluß, ein Viertel besitzt die Mittlere Reife und 16 % haben die Fachhochschul- oder Hochschulreife (Landschaftsverband Rheinland: Die berufliche Integration Blinder. Köln 1995, S. 65).

- Die Absolventen von berufsbildenden Einrichtungen für Blinde und Sehbehinderte werden zum weitaus überwiegenden Teil beruflich eingegliedert. So gibt das Berufsbildungswerk Soest die langfristige Eingliederungsquote seiner Absolventen mit 73 % an. (Denninghaus, Erwin: Die berufliche Eingliederung ... In: blind - sehbehindert 3/97)

- Der DVBS gibt den Anteil seiner erwerbstätigen Mitglieder mit 85 % an. (Gerike, Wilhelm, unveröffentlicht)

Für diejenigen aus dieser Gruppe, die - aus welchem Grund auch immer - nicht erwerbstätig sind, gilt allgemein: "Die berufliche Rehabilitation endet entsprechend der Zielsetzung von § 1 Abs. 1 RehaAnglG erst mit der dauerhaften beruflichen Eingliederung des Behinderten (Urteil des BSG vom 16.6.1994 - 13 RJ 79/93) (§ 97 Sozialgesetzbuch III).

Es kann somit festgestellt werden, daß diejenigen Blinden, die ihre Schullaufbahn mindestens mit dem Hauptschulabschluß beenden und anschließend eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren, nach wie vor gute Chancen für eine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Ist auch unter Ausschöpfung aller - hier nicht weiter aufgeführten - Mittel eine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich, so besteht grundsätzlich immer noch die Möglichkeit der Aufnahme in die Werkstatt für Behinderte.

2.3 Späterblindete Männer nehmen nur zu 36 % wieder eine Arbeit auf. Späterblindete Frauen gar nur zu 23 % (vgl. Landschaftsverband Rheinland: Die berufliche Integration von Blinden. Köln 1995, S. 60.).

Bei Späterblindeten, insbesondere bei späterblindeten Frauen, besteht tatsächlich ein gravierendes Problem hinsichtlich der beruflichen Eingliederung und den daraus resultierenden Fragen der Existenzsicherung, der sozialen Kontakte und der Sinnfrage.

3. Was bedeutet das für die Schule-

3.1 Der pädagogische Auftrag der Schule für Geistigbehinderte in Nordrhein-Westfalen (NRW) lautet:

"Der Geistigbehinderte hat das Recht, sich als handelnder und erlebender Mensch zu verwirklichen. Es ist pädagogischer Auftrag und durchgängiges Ziel der Schule, den Geistigbehinderten zur Selbstverwirklichung in sozialer Integration zu führen. Sie ermöglicht ihm das Lernen und die soziale Eingliederung in folgenden Lebensbereichen:

- Erfahren der eigenen Person und Aufbau eines Lebenszutrauens;

- Selbstversorgen und Beitragen zur eigenen Existenzsicherung;

- Zurechtfinden und angemessenes Erleben in der Umwelt;

- Orientieren in sozialen Bezügen und Mitwirken bei ihrer Gestaltung;

- Erkennen und Gestalten der Sachumwelt.

(Der Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen: Richtlinien der Schule für Geistigbehinderte. Köln 1980)

Der pädagogische Auftrag der Schule für Geistigbehinderte ist - zumindest in NRW - also durchaus nicht die Vorbereitung auf ein Leben mit Arbeit, sondern er besteht in der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung und Befähigung zur Lebensbewältigung.

Somit dürfte es auch keinen Grund geben, ihn zu ändern, selbst wenn man die erste Frage von Austermann mit "ja" beantworten würde. Dementsprechend gibt es auch keinen Grund, in der Ausbildung von Sonderpädagogen die Freizeitpädagogik "mehr zu akzentuieren" als geplantes Lernen gemäß den Richtlinien der jeweiligen Schulform.

3.2 Geburts- und Früherblindete, die mindestens einen Hauptschulabschluß - nicht nur der Form, sondern auch dem Inhalt nach - erlangt haben, haben nach wie vor gute Chancen der Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Bezüglich dieses Personenkreises besteht also ebenfalls überhaupt kein Anlaß, aus Sorge um eine mögliche Arbeitslosigkeit der Schüler über eine Veränderung der Lerninhalte nachzudenken.

3.3 Die große Zahl erwerbsloser Späterblindeter stellt ein großes Problem dar. Davon sind die Schulen für Blinde und Sehbehinderte jedoch gar nicht und die Sonderschullehrer nur vereinzelt berührt, sofern sie in einem Berufsförderungswerk arbeiten.

Dann haben sie jedoch wiederum einen klaren Auftrag, der berufliche Rehabilitation heißt.

4. Was bedeutet das für die von Herrn Austermann gestellten Fragen und für das skizzierte Projekt-

4.1 Geburts- und Früherblindete müssen sich nicht verstärkt mit einer Perspektive ohne einkommenswirksame Arbeit vertraut machen. Unsere Gesellschaft stellt eine Reihe von Instrumenten und Institutionen zur Verfügung, die für diesen Personenkreis eine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in die Werkstatt für Behinderte ermöglicht.

Die Problematik Späterblindeter spielt - ohne sie schmälern zu wollen - in diesem Zusammenhang eine untergeordnete Rolle.

4.2 Die zweite Frage ist demgemäß mit einem klaren Nein zu beantworten, zumal sie - zumindest was die Schule für Geistigbehinderte in NRW betrifft - nicht m.E. gegenstandslos ist.

4.3 Für das Projekt bedeutet das, daß es - zumindest mit dieser Intension - im Rahmen der Ausbildung von Sonderschullehrern für Blinde und Sehbehinderte offenbar nicht richtig angesiedelt ist.

5. Und wo liegt das Problem-

5.1 Unsere gesamte Rechtssystematik im Bereich der Förderung Behinderter baut darauf auf, behinderte Menschen beruflich und sozial einzugliedern. Für diesen Zweck und nur für diesen Zweck werden Mittel der Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) oder der Arbeitsförderung (SGB III) gewährt. So heißt es im BSHG, § 39 Abs. 3: "Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den Behinderten in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört vor allem, dem Behinderten die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihm die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder ihn soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen."

Dieses Ziel in Frage zu stellen heißt, die Rechtsgrundlage für die Leistungen an Behinderte in Frage zu stellen, die ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung dienen.

5.2 Diesen Grundsatz zum jetzigen Zeitpunkt in Frage zu stellen ist um so problematischer, als Sozialhilfeträger ihre Leistungspflicht bei Schwerstbehinderten gerade in Frage stellen und versuchen, die Kosten auf die Pflegekassen abzuwälzen. Das Ergebnis wäre ein wesentlich niedrigerer Standard, der eben gerade gar keinen Raum mehr für pädagogisch angeleitetes, sinnspendendes Handeln ohne Erwerbsfunktion mehr bietet.

Als Blinden- und Sehbehindertenpädagogen tun wir gut daran, keinen Zweifel an den bisherigen Standards zu nähren.

5.3 Studierende der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik könnten den Eindruck gewinnen, daß der Einhaltung von Lehrplänen angesichts der suggerierten Perspektivlosigkeit ihrer Schüler geringere Bedeutung zukommt als früher. Sie könnten dazu verleitet werden, ihre Schüler nicht im notwendigen Umfang zu fordern und eine angemessene Leistungsbewertung vernachlässigen. Ein möglichst hohes Niveau der Allgemeinbildung und eine möglichst souveräne Beherrschung der Kulturtechniken ist jedoch die Basis sowohl für die berufliche Integration als auch für eine sinnvolle und sinnspendende Freizeitgestaltung.

5.4 Die Freizeitgestaltung blinder und sehbehinderter Kinder und Jugendlicher ist sicher ein interessantes Thema, welches durchaus würdig erscheint, mit wissenschaftlichen Methoden betrachtet und erforscht zu werden. So könnte es ein schönes Projekt sein, wenn nicht versucht würde, die Freizeit gegen die Arbeit auszuspielen und die pädagogischen Ziele der Schulen für Blinde und Sehbehinderte damit zu verquicken.

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