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Blista-intern ist dieses Angebot der Rehabilitationsabteilung für Sehgeschädigte (RES) als Vorbereitungskurs (V-Kurs) namentlich zwar gut bekannt, aber in Beratungsgesprächen mit Betroffenen wird immer wieder deutlich, daß Ziele, Inhalte und Ablauf des Kurses nicht im ausreichenden Maße präsent sind.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das aktuelle Konzept, das in dieser Form bereits seit Anfang der 80er Jahre in den Grundzügen besteht und kontinuierlich weiterentwickelt bzw. angepaßt wird.
Ein kurzer Rückblick
Angemerkt werden muß zunächst, daß das Angebot einer BtG schon seit der Gründung der Blindenstudienanstalt besteht. Zielsetzung war es damals, erblindete Soldaten des Ersten Weltkrieges wieder ins Berufsleben zurückzuführen und in die Gesellschaft zu integrieren. Der Zweite Weltkrieg führte leider dazu, daß dieser Personenkreis sich ab 1939 nochmals vergrößerte und so war die Geschichte der Blindenstudienanstalt auch immer die Geschichte der blindentechnischen Rehabilitation von neu erblindeten Personen.
Erblindungsursachen der V-Kursteilnehmer sind heutzutage Augenerkrankungen, körperliche bzw. neurologische Erkrankungen mit der Sekundärfolge der Sehverschlechterung und Unfälle jeglicher Art.
Wer nimmt an einer Blindentechnischen Grundausbildung teil-
Primäre Zielgruppe des V-Kurses waren immer aktuelle und zukünftige Schüler der CSS, die sich aufgrund einer Sehverschlechterung auf neue Arbeitstechniken einstellen müssen. Hierbei kann es sich um reine Blindentechniken, aber auch um sogenannte Mischtechniken handeln, die sehbehindertenspezifische Arbeitstechniken mit einbeziehen. Das bedeutet, daß das vorhandene Sehvermögen parallel zu den Blindentechniken geschult und optimiert eingesetzt werden soll. Im Gegensatz zu einer oftmals geäußerten Befürchtung, wird kein Rehabilitand "blinder" gemacht als er tatsächlich ist.
Neben Schülern der Carl-Strehl-Schule haben wir aber auch immer wieder erwachsene Teilnehmer in der BtG, die nach Abschluß der Maßnahme eine universitäre bzw. berufliche Ausbildung beginnen oder an ihren ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren können. Glücklicherweise existiert auch die Möglichkeit für Teilnehmer aus dem Bundesland Hessen, Maßnahmen zur sozialen Rehabilitation ohne das Ziel einer beruflichen Eingliederung mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger (LWV Hessen) als Kostenträger in unserem Hause durchzuführen.
Pro Kurs stehen ca. 10 Plätze zur Verfügung, die in den letzten Jahren oftmals aufgrund des sehr hohen Bedarfs überschritten werden mußten. Kursbeginn ist im März und September. Wir möchten darauf hinweisen, daß eine möglichst frühe Kontaktaufnahme im Falle einer Sehverschlechterung mit dem Sonderpädagogischen Dienst oder der V-Kurs-Leitung sinnvoll ist.
Was lernt man in der BtG-
Das Gesamtkonzept des V-Kurses kann in zwei Teilbereiche aufgegliedert werden. Zum einen handelt es sich um den Unterrichtsbereich und zum anderen um die Wohngruppe Renthof 27, die von 4-5 erfahrenen Sozialpädagogen betreut wird.
Beide Bestandteile sind aufeinander abgestimmt und gehören konzeptionell zusammen. Die Richtigkeit dieses pädagogischen Ansatzes hat sich in der Praxis immer wieder bewährt und wird auch durch Rückmeldungen ehemaliger Teilnehmer bestätigt. Der ausschließliche Unterrichtsbesuch eines BtG-Teilnehmers ist nur in wenigen Ausnahmefällen sinnvoll und kann nur im Einzelfall fachlich von der V-Kurs-Leitung entschieden werden.
Die Kursdauer liegt im Regelfall bei zwölf Monaten und kann grob in zwei Phasen aufgeteilt werden. Im ersten Abschnitt werden vorrangig die Grundfertigkeiten erlernt und trainiert und im zweiten erfolgt eine schrittweise Einbindung zu zukünftigen Tätigkeiten. So hospitieren Schüler beispielsweise in ausgewählten Fächern der CSS und Studenten besuchen Vorlesungen an der Philipps-Universität Marburg. Zielsetzung ist hierbei zum einen, die neu erlernten Techniken Schritt für Schritt zu verfestigen und zum anderen, praxisnahe Erfahrungen zu ermöglichen. Auch werden die Unterrichtsinhalte anhand der gewonnenen Praxiserfahrungen überprüft und ggf. individuell angepaßt.
Die Stundentafel der BtG wird individuell auf die Bedürfnisse unserer Rehabilitanden abgestimmt. Hierbei werden Vorkenntnisse der Teilnehmer, Zielrichtung der Maßnahme und eventuelle Zusatzbehinderungen berücksichtigt. Das Grundraster der wöchentlichen Stundentafel kann wie folgt beschrieben werden: 10 Stunden Lese- und Schreibtechniken mit der Blindenschrift 5 Stunden Maschinenschreiben/Textverarbeitung 6 Stunden Orientierung und Mobilität 4 Stunden Lebenspraktische Fertigkeiten 3 Stunden Sport und Bewegungsförderung
Dieses Grundangebot wird gegebenenfalls durch zusätzlichen Unterricht im Bereich der Krankengymnastik, der elektronischen Hilfsmittel und der Sonderschriftarten der Blindenschrift (englische und französische Kurzschrift, Mathematikschrift, Notenschrift, Computerbraille etc.) ergänzt. Zum Lehrerunterricht kommen Übungszeiten und Hausaufgaben hinzu.
Eine besondere Bedeutung im Unterricht der BtG hat der Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte in den letzten Jahren erhalten. So wird im Punktschriftunterricht die Arbeitsweise mit Blindennotizgeräten vermittelt und Lesetraining auf der Braillezeile durchgeführt. Aber auch der Maschinenschreibunterricht wandelte sich zum Unterricht für Textverarbeitung. Alle Teilnehmer des V-Kurses erlernen heute den Umgang mit Windows 98 und WinWord 97. Als Ausgabemedien stehen hierfür Sprachausgabe, Braillezeile und vergrößerte Bildschirmdarstellung zur Verfügung. Auch Netzwerkfunktionen und Internetnutzung werden zukünftig Unterrichtsinhalte sein.
Die Wohngruppe
Die Wohngruppe Renthof 27 liegt etwa 10 Gehminuten vom Gelände der Deutschen Blindenstudienanstalt entfernt in der Marburger Oberstadt. Daher kann die Lage als zentral und ruhig bezeichnet werden. Durch diese seltene Kombination wird es unseren Teilnehmern recht schnell möglich, Wege allein zu gehen und ein Stück Unabhängigkeit zurückzuerobern.
Das Haus besitzt vier Stockwerke und zwei Küchen, die jeweils von den Bewohnern zweier Etagen gemeinsam genutzt werden. Als weitere Gemeinschaftsräume stehen zwei Wohnzimmer, ein Musikzimmer, ein Werkraum und der stark frequentierte EDV-Raum zur Verfügung. Die Rehabilitanden wohnen in geräumigen Einzelzimmern, die gut möbliert sind, aber natürlich mit persönlichen Gegenständen den eigenen Bedürfnissen angepaßt werden können.
Die Idee einer speziellen Wohngruppe für den V-Kurs wurde Anfang der 80er Jahre entwickelt. Hintergrund hierfür war, daß oftmals die Probleme für neu erblindete Personen im Gruppenalltag der Heimwohngruppen nicht ausreichend berücksichtigt werden konnten. Dies galt sowohl für die schrittweise Heranführung an Blindentechniken im Lebensalltag als auch für die Verarbeitung der tiefgreifenden Lebenskrise, die eine Erblindung oder auch massive Sehverschlechterung für jeden bedeutet. In der Wohngruppe der BtG besteht die Möglichkeit, jeden Teilnehmer gemäß seines Rehabilitationsstandes individuell zu begleiten, zu fördern, aber auch zu fordern. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, arbeiten in der Wohngruppe 4 - 5 Sozialpädagogen, die über langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Blinden und Sehbehinderten verfügen und sich kontinuierlich mit dem Problembereich der Neuerblindung beschäftigen.
Die Wohngruppe ist aber nicht nur der Ort zum Schlafen und zum Essen und Übungsfeld der neu erworbenen Fertigkeiten, sondern soll auch Raum für persönliche Gespräche geben. Neben der Beratung und dem Austausch mit den Betreuern ist insbesondere der Kontakt mit Gleichbetroffenen für unsere Rehabilitanden von besonderem Wert. Dies wird auch durch viele Rückmeldungen nach Abschluß des Kurses seitens der Absolventen bestätigt. So ist es wichtig für Neuerblindete zu erfahren, daß andere Teilnehmer vergleichbare Probleme haben. "Die gemeinsame Sprache" erleichtert den Gedankenaustausch und häufig werden hierbei gemeinsam Lösungen zur Bewältigung der Probleme gefunden.
Freizeitgestaltung
Obwohl für Kostenträger oftmals die arbeitstechnische Rehabilitation für Neuerblindete im Vordergrund steht, sind wir der Auffassung, daß natürlich auch die sinnvolle Freizeitgestaltung für diesen Personenkreis bedeutsam ist. Nur so kann der notwendige Ausgleich für Schul- und Berufsstreß, der für blinde und sehbehinderte Personen ohnehin höher ist, gewährleistet werden. Aus diesem Grund bieten die Betreuer der Wohngruppe Anregungen und Begleitung für Freizeitaktivitäten an. Vorrangig werden hierbei eigene Ideen der BtG-Teilnehmer und Angebote außerhalb der Blista verfolgt. Die Spannbreite reicht von Meditation und Entspannungstechniken, über Musik und Seidenmalerei, bis zum Tanzen, Wandern oder Wind-Surfen. Sicherlich wird aber zukünftig auch das Internet-Surfen in dieser Auflistung nicht fehlen.
Aber auch die alljährliche V-Kurs-Fahrt dient dazu, weitere Freizeitaktivitäten, die für blinde und sehbehinderte Personen möglich sind, kennenzulernen. So werden Skilanglauf, Schlittschuhlaufen, Eisstockschießen, aber auch künstlerisches Gestalten und touristische Unternehmen verschiedener Art erprobt. Ein wichtiges Ziel der Fahrt ist aber auch, die rückeroberte Selbständigkeit und Mobilität in fremder Umgebung, also unter "Härtebedingungen" auf den Prüfstand zu stellen und als persönlichen Sieg zu feiern.
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