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Von einigen werttheoretischen Grundgedanken ausgehend wird im weiteren der Begriff "vollwertig" in Verbindung mit dem Menschsein und insbesondere auf Behinderte bezogen in Frage gestellt. Es erfolgt, in Zusammenhang mit dem biotischen, menschlichen Leben als einem fundamentalen Wert, eine kritische Betrachtung der Position von P. Singer über das Personsein von Lebewesen. Hierbei wird der Grad der biotischen Vollkommenheit von Menschen ins Blickfeld gerückt. Ausführlich sind Überlegungen angestellt über die menschliche Leistung im sozialen Wertgefüge und ihre Bedeutung für Behinderte. Leistung wird als Wert akzeptiert, aber bei Beachtung ihrer Relativität. Für Menschen mit schwerster Behinderung, für sehr Alte und Gebrechliche wird ihr Anspruch auf gegenleistungsfreie Anerkennung und Wertung ihrer Existenz betont bis hin zur Notwendigkeit der Schaffung allgemeiner Bedingungen für ein, den konkreten Umständen entsprechendes, menschenwürdiges Sterben.
Im Zusammenhang mit der Rehabilitation und Integration behinderter Menschen wird recht oft das Wort "vollwertig" benutzt. Es soll begrifflich bedeuten bzw. verdeutlichen, daß Behinderte den Nichtbehinderten gegenüber gleichwertig sind. So liest und hört man dann beispielsweise: "Behinderte leisten eine vollwertige Arbeit" oder sie sind gar als Mensch "vollwertige Mitglieder der Gesellschaft". Dabei wird dann zumeist der Leistungsaspekt als Vergleichsmaßstab gegenüber Nichtbehinderten mit herangezogen. Die Anwendung des Wortes "vollwertig" und die damit verbundene begriffliche Reflexion auf soziale bzw. biotische Gegebenheiten ist jedoch - nicht nur auf Behinderte bezogen - sehr fragwürdig. Dies vor allem deshalb, weil Werte, Wertungen und Leistungen im menschlichen Leben sehr differenziert zu betrachten sind. Bevor die hiermit verbundene Problematik im Blick auf Behinderte erörtert wird, sollen zuvor einige allgemeine werttheoretische Ausgangsgedanken geäußert werden. Wenn man davon ausgeht, daß Werte in der Gesellschaft eine durch die Fähigkeit des Wertens erkennbare Wesenheit sind, dann ist dies gleichsam eine Bedingung für das Wertvollsein der Objekte. Hiervon können zwei Bezugspunkte abgeleitet werden: Zum einen sind Werte und Wertungen unter dem Aspekt gesamtgesellschaftlicher Interessen, zum anderen aber im Hinblick auf individuelle Interessen zu sehen. Sie sind nicht immer deckungsgleich. Die Vielheit der menschlichen Bedürfnisse und Interessen erklärt die Verschiedenartigkeit der Wertungen. Was dem einen von höchstem Wert ist, besitzt für den anderen einen geringen oder gar keinen Wert. Es können z.B. auch für Behinderte so wichtige Werte wie Demokratie oder soziale Sicherheit für verschiedene Menschen von unterschiedlicher Bedeutung sein. Für die Gesellschaft jedoch, in der wir leben, sind sie Werte, die es zu sichern und zu entwickeln gilt.
Werte und Wertungen sind im praktischen Leben der Menschen von großer Vielfalt. In dieser praktischen Tätigkeit können die verschiedensten Objekte, Beziehungen oder Prozesse als Werte, als Güter z.B. ökonomischer, politischer, geistiger, sozialpolitischer, kultureller oder moralischer Art konstituiert werden.
In der Vielfalt der Wertestruktur sollte es allerdings ein Minimum verbindlicher Werte geben, die in jeglicher sozialer Gemeinschaft gültig sind. Solche Werte wären u.a. die Würde des Menschen, die Erhaltung des Friedens bzw. seine Wiederherstellung, das Recht auf Leben, der Anspruch auf Arbeit, auf soziale Sicherheit und Gerechtigkeit. Es liegt auf der Hand, daß solche Werte im praktischen leben der Menschen weltweit nur sehr schwer Realität erlangen oder akzeptiert werden. Dies zeigt in jüngster Vergangenheit der Meinungsstreit um die endlich erfolgte grundgesetzliche Fixierung des Verbotes der Benachteiligung Behinderter. Fragen wir uns nun, welche Werte im menschlichen Leben von besonderer Bedeutung sind. Es leuchtet ein, daß das biotische Leben eine besondere Rolle spielt, hängt doch letztlich davon alles andere ab. Mit dem Tod des Menschen werden auch alle seine Fähigkeiten und Qualitäten ausgelöscht. Auch können schwere biotische Schäden diese seine Fähigkeiten und Qualitäten in hohem Maße einschränken. Das biotische Leben ist somit eine ständige, notwendige und allgemeine Existenzbedingung des menschlichen Lebens und stellt darum einen fundamentalen Wert dar, der auch für Behinderte größte Bedeutung hat.
Falsch wäre es jedoch, vom Grad der physischen und/oder psychischen Vollkommenheit des Menschen etwa eine Wertskala abzuleiten. Dann wäre die logische Konsequenz, daß bestimmte Menschen vollwertig, andere minderwertig sind oder weitere überhaupt keinen Wert besitzen. So etwa der Bioethiker P. Singer. Zunächst betont er, daß Leben überhaupt nur Wert hat, wenn es Ratio, Selbstbewußtsein und Autonomie, wenn es personale Existenz besitzt. Singer schreibt: "Keine objektive Beurteilung kann das Leben unserer Gattung, die keine Personen sind, mehr Wert verleihen als dem Leben von Mitgliedern einer anderen Gattung, die Personen sind." (Singer 1991, S. 55)
Hierzu muß ergänzend folgendes bemerkt werden: Singer versteht unter Personen, die nicht der Gattung Mensch angehören, bestimmte höhere Tiere und zwar solche, die Elemente des Emotionalen besitzen; jene Menschen aber, die angeblich keine Ratio, kein Selbstbewußtsein, keine Autonomie besitzen bzw. bei denen diese Eigenschaften nur unterentwickelt vorhanden sind, spricht er den Personstatus ab. Von dieser Position kommt Singer dann zu unhaltbaren und ahumanen Konsequenzen, wenn er u.a. ausführt: "... daß die Zugehörigkeit eines menschlichen Wesens zur Spezies Homo sapiens alleine keine Bedeutung dafür hat, ob es verwerflich ist, es zu töten. Entscheidend sind vielmehr Eigenschaften wie Rationalität, Autonomie und Selbstbewußtsein. Mißgebildete Säuglinge (Singer bezieht seine Ausführungen betont auch auf Erwachsene, d. Verf.) haben diese Eigenschaften nicht. Sie zu töten kann daher nicht gleichgesetzt werden mit dem Töten normaler menschlicher Wesen" (Singer 1991, S. 179), und er führt an anderer Stelle aus, daß diese - nach seiner Auffassung Nichtpersonen - nicht lebenswert sind, also unwertes Leben verkörpern (vgl. S. 81 ff.). Wir sehen, wie Singer seine Auffassung über das, was Person bzw. Nichtperson ist, zum Ausgangspunkt nimmt für seine Wertvorstellung über das menschliche Leben. Von hier kommt er dann zu dem Schluß, daß es moralisch zu rechtfertigen, nicht "verwerflich" ist, bestimmtes menschliches Leben zu töten, und zwar solches, welches keine Ratio, keine Autonomie besitzt. Aber allein schon seine Konsequenz, bestimmtes menschliches Leben töten zu dürfen, ist eine ungeheuerliche Vorstellung, die jedweder humanistischer Position widerspricht. Sie könnte in ihrer praktischen Konsequenz zu dem führen, was in der jüngeren deutschen Geschichte während der NS-Zeit praktiziert wurde: massenhafte Vernichtung sogenannten lebensunwerten Lebens.
Singers Position von der Abstufung des Wertes des menschlichen Lebens kommt auch in folgenden Gedanken zum Ausdruck: "Je höher entwickelt das bewußte Leben eines Wesens, je größer der Grad von Selbstbewußtsein und Rationalität ist, um so mehr würde man dieses Leben vorziehen, wenn man zwischen ihm und einem Wesen auf einer niedrigeren Bewußtseinsstufe zu wählen hätte" (Singer 1984, S. 125).
Ich betone mit H. Stadler, daß diese Position "eine Ab- und Ausgrenzungsethik (ist), die das Lebensrecht des Menschen von einem bestimmten Zustand abhängig macht" (Stadler 1993, S. 95). Damit wird gleichfalls der Wert des Lebens von gewissen Bedingungen abhängig gemacht. Stadler unterstreicht an dieser Stelle zu Recht "eine sozialethische Grundposition ist demnach die Akzeptanz von Behinderung in jeder Phase menschlichen Lebens, Behinderung ist eine Form des Menschseins und keine Minus- oder Negativvariante des Normalen" (Stadler 1993, S. 97).
In diesem Zusammenhang hebt Richard von Weizsäcker (1993) in seiner bedeutenden Ansprache bei der Eröffnungsveranstaltung der Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte hervor, "daß Behinderung nur als Verschiedenheit aufgefaßt wird." Und an anderer Stelle: "Es ist normal, verschieden zu sein. Es gibt keine Norm für das Menschsein" (S. 85). Wäre dem nicht so, dann allerdings ergäbe sich daraus eine wertmäßige Abstufung menschlichen Lebens mit allen ihren negativen Folgen. Dies aber verbietet die Akzeptanz des Lebensrechts eines jeden menschlichen Wesens, die Respektierung der Würde des Menschen und die ethische Verpflichtung, in jedem Behinderten einen Mitmenschen zu sehen.
Aus allem ist im Blick auf die Fragestellung des Artikels die Schlußfolgerung zu ziehen, daß das Wort bzw. der Begriff "vollwertig" weder auf das Leben von Behinderten noch auf das aller Menschen anwendbar ist. Daher sollte dieser Begriff sowohl auf theoretischer Ebene als auch im Alltagsdenken und im umgangssprachlichen Bereich vermieden werden. Es ist also auch nicht richtig, von Behinderten als Menschen zu sprechen, die "vollwertige" Mitglieder unserer Gesellschaft sind. Wenn bisher die Fragwürdigkeit des Begriffs "vollwertig" im Zusammenhang mit dem Menschsein schlechthin untersucht wurde, sollen im weiteren andere Aspekte des Problems erörtert werden.
Wenn man davon ausgeht, daß das Spezifische des Menschseins in seiner sozialen Determination besteht, werden auch von hier bedeutende Werte im menschlichen Leben geprägt: die Fähigkeiten, im gesellschaftlichen Leben tätig zu sein, kooperieren und kommunizieren zu können, rationale und emotionale Fähigkeiten, moralische und charakterliche Qualitäten, soziale Bindungen und Verhältnisse zur Entfaltung ihrer Persönlichkeitswerte u.a.. Hiervon ausgehend sollen nun einige Betrachtungen über Rehabilitation und Integration Behinderter in ihrer Beziehung zur beruflichen Tätigkeit im sozialen Wertgefüge angestellt werden.
Die Arbeit ist die grundlegende Lebensbedingung, da durch sie erst die materiellen und geistigen Güter für das Leben der Menschen geschaffen werden. Daher ist die Fähigkeit, arbeiten zu können, einer der hohen Werte im menschlichen Leben. Potentielle Fähigkeiten realisieren sich aber erst durch die praktische Tätigkeit, durch Leistung. Darum ist auch die menschliche Leistung als erworbene und angewandte positive Fähigkeit ein wichtiges Merkmal wertvollen menschlichen Handelns. Werden diese Gegebenheiten jedoch verabsolutiert bzw. einseitig auf Behinderte bezogen, dann würde man ihrem Menschsein nicht gerecht. Darin besteht auch gegenwärtig die Gefahr in der Bewertung menschlicher Leistung. In diesem Sinne spricht von Weizsäcker davon, daß Maßstäbe für Behinderung zufällig und fragwürdig sind. "Noch immer gehen sie von den Forderungen unserer sogenannten Leistungsgesellschaft aus: vor allem von rationalen und motorischen Fähigkeiten, von der Leistungskraft im Produktionsprozeß" (von Weizsäcker 1993, S. 85). Hier bezieht von Weizsäcker, wie dies allgemein üblich ist, den Leistungsaspekt auf die Produktion oder wie dies anderweitig auch gemacht wird - auf den Bereich der beruflichen Tätigkeit insgesamt. Nun ist die Leistung, insbesondere im Bereich der Produktion, zweifellos eine bedeutende Triebkraft für die gesellschaftliche Entwicklung. Leistung kann bzw. muß jedoch auch weiter gefaßt werden als auf die Produktion oder auf die berufliche Tätigkeit bezogen. So haben wir es beispielsweise mit Leistung und Leistungsdruck in der Schule zu tun, der sehr oft auch ins Elternhaus "überschwappt" oder mit Leistungsdruck im Studium.
Uns interessieren jedoch im Zusammenhang mit der Themenstellung andere Aspekte des Leistungsproblems. So lesen wir zur Beziehung von Leistung und menschlichen Werten bei W. Haebler: "... aber der Wert eines Menschen wird doch nicht von dem bestimmt, was er leistet, sondern was er ist. Das ist die furchtbare Gefahr, in der jetzt alle Völker stehen, daß Leistung als Maßstab für die Bewertung eines Menschen genommen wird. Wir Blinde wollen gewiß tätig sein, wir sind es auch in erstaunlichem Umfang, und wer etwa bewußt ablehnt, einen neuen Blindenberuf zu erlernen, der wird an Achtung verlieren, aber wertvoll wird keiner durch seinen Beruf, sondern durch menschliche Eigenschaften wie Fleiß und Treue, Mut und Wahrhaftigkeit, Rücksicht und Gelassenheit" (Haebler 1968, S. 9).
Haebler betrachtet m.E. jedoch das Problem zu abstrakt, zu undifferenziert und kommt dadurch zu falschen Schlüssen, wenn er im absoluten Sinn ablehnt, "daß Leistung als Maßstab für die Bewertung eines Menschen genommen wird", oder ausführt, "daß die berufliche Tätigkeit keine Beziehung zu Werten des menschlichen Lebens haben kann." Haebler hat dafür moralische Qualitäten wie Fleiß und Treue, Wahrhaftigkeit usw. im Auge, die die eigentlichen Werte des Menschen ausmachen sollen. Sehen wir erst einmal davon ab, daß auch diese moralischen Eigenschaften abstrakt verstanden werden. Allein sie schon aus dem Zusammenhang mit der Leistung im Beruf zu reißen führt zu einer Einseitigkeit, denn moralische Werte werden, da sie ja alle Bereiche des menschlichen Handelns durchdringen, auch im Bereich der beruflichen Tätigkeit wirksam.
Im Zusammenhang mit der Wertschätzung der beruflichen Tätigkeit, im besonderen der von Behinderten, wird wie schon eingangs erwähnt, zuweilen die Frage aufgeworfen, ob und wann Berufstätige eine "vollwertige" Arbeit verrichten. Es wird nicht selten die Meinung vertreten, daß zum Beispiel nur durch eine Ganztagsbeschäftigung eine Vollwertigkeit der Leistungen gegeben sei. Oder daß der Behinderte vollwertige Arbeit verrichtet, wenn er die gleiche Leistung erbringt wie der Nichtbehinderte. Wenn man aber die Menschen unter dem Gesichtspunkt ihrer unterschiedlichen Lebensbedingungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten betrachtet, dann wird deutlich, daß es eine Vollwertigkeit auch in dieser Beziehung nicht geben kann.
Jeder Mensch kann immer nur in einem begrenzten Bereich des Arbeitslebens mit oft unterschiedlichen Leistungen tätig sein, weil u.a. seine physischen und geistigen Leistungen begrenzt sind. Diese Schranken wirken sich individuell nur unterschiedlich aus. Demnach werden alle Menschen vom Standpunkt der individuellen Voraussetzungen immer ungleiche Bedingungen vorfinden. Die menschlichen Werte in der Gesellschaft sind also nicht unabhängig von den individuellen Voraussetzungen und können nicht einseitig und im absoluten Sinne an der Arbeitsleistung gemessen werden. Wäre dem so, dann würden diejenigen Menschen, die sehr große berufliche Leistungen vollbringen, "vollwertig" sein und eine "vollwertige" Arbeit verrichten; jene Menschen aber, die entsprechend ihren geringeren Begabungen und Fähigkeiten bzw. durch Behinderungen partiell weniger leisten, würden demnach keine "vollwertigen" Menschen sein und keine "vollwertige" Arbeit verrichten. Ein solcher Maßstab entspräche aber nicht dem Wesen des Menschen und seinen moralischen Qualitäten. Wie sich diese Sachzusammenhänge jedoch mental und/oder emotional beim einzelnen Behinderten reflektieren, ist äußerst heterogen. Dieser Sachverhalt wäre ein die Psyche und Persönlichkeitsstruktur der Behinderten tangierender und besonders zu behandelnder Problemkomplex.
Die durch Leistung realisierten Fähigkeiten sind als hoher Wert im menschlichen Leben - insbesondere im Hinblick auf Behinderte - aber noch unter einem weiteren Blickwinkel zu betrachten: der Mensch verwirklicht sich nicht allein im produktiven Bereich oder darüber hinaus in der ganzen beruflichen Sphäre. Er entfaltet in nicht geringem Umfang sein Schöpfertum und seine Leistungen auch in der ehrenamtlichen gesellschaftlichen Arbeit, in der Kultur, im Sport, in der Familie usw..
Die nicht im Berufsleben stehenden, wie beispielsweise auch viele Behinderte, vollbringen oft Leistungen, die denen eines Berufstätigen gleich sein können. Ebenfalls sind jene Leistungen zu berücksichtigen, die Berufstätige außerhalb ihres Berufes, z.B. in der häuslichen Arbeit, bei der Erziehung der Kinder und überhaupt bei der Gestaltung guter Familienverhältnisse, erbringen. Auch aus diesem Grunde darf es keine engen und absoluten Maßstäbe für menschliche Werte geben. Diese Maßstäbe können nur immer relativ gesetzt werden, und zwar in zweierlei Hinsicht. Zum einen im Hinblick darauf, inwieweit die Menschen die gesellschaftlichen und natürlichen Möglichkeiten für die optimale Entwicklung ihrer Fähigkeiten nutzen. Davon hängt wesentlich ihre Leistung ab. Zum anderen, und das hängt mit ersterem unmittelbar zusammen, in bezug auf die moralischen Werte des Menschen. Es muß in diesem Zusammenhang betont werden, daß im Zuge der Rehabilitation und Integration Leistungen der Behinderten nicht nur dann moralisch positiv zu werten sind bzw. moralische Werte darstellen, wenn Leistungen entwickelt werden (von der Schule bis ins hohe Alter), sondern auch, wenn Behinderungen, und sei es partiell, kompensiert werden oder wenn unüberwindbare Leistungsminderungen bzw. Leistungsrückläufe trotz individueller Anstrengungen der Behinderten objektiv und subjektiv nicht vermeidbar sind.
Es ist aber auch notwendig, menschliche Existenz ohne Leistungsäquivalenz positiv zu werten. Dieser letzte Aspekt kann besonders bei Menschen in hohem Lebensalter eine Rolle spielen, denn es gehört auch zum Humanismus, Gebrechlichen oder Behinderten die gegenleistungsfreie Anerkennung und Wertung ihrer Existenz als Mensch zu gewähren einschließlich der Schaffung von allgemeinen Bedingungen für ein den konkreten Umständen entsprechendes menschenwürdiges Sterben.
Werte im Leben der Menschen dürfen also nicht danach beurteilt werden, ob der Mensch im Vollbesitz seiner Kräfte ist oder nicht, ob er behindert ist oder nicht, ob er weniger oder mehr verdient als der andere oder ob er noch im Berufsleben tätig sein kann oder nicht.
Literatur
Haebler, W: Dein Weg geht weiter, Bad Godesberg 1968
Singer, P.: Praktische Ethik, Stuttgart 1991
Singer, P.: Praktische Ethik Stuttgart (Reclam) 1984
Stadler, H.: Ethische Grundfragen in der Rehabilitation in: Die Rehabilitation 32 (1993)
von Weizsäcker, R.: Ansprache bei der Eröffnungsveranstaltung der Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte zum Thema "Ethik und Behinderung", 1.-2. Juli 1993 in Bonn, in: Horus Marburger Beiträge zur Integration Blinder und Sehbehinderter 3 (1993)
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