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Ein Bericht über das Symposium zur Versorgung Blinder und Sehbehinderter mit Hilfsmitteln durch die Krankenkassen
I. Exposition
Gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen sind für Blinde und Sehbehinderte wichtige Gesprächspartner. Sie sind es, die die Kosten für Orientierungs- und Mobilitätstrainings übernehmen oder jedenfalls in Teilbereichen - die Anschaffung von Hilfsmitteln finanzieren. Nicht immer sind wir dabei in der Vergangenheit auf die Resonanz gestoßen, die wir uns gewünscht hätten. So war es in Einzelfällen notwendig, den Rechtsweg bis zum Bundessozialgericht auszuschöpfen, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen (siehe die Fälle zu Braille-Zeilen oder zum Farberkennungsgerät, über die Herbert Demmel in dieser Zeitschrift berichtet hat).
Konkreter Anlaß, über die Kooperation mit den Kassen nachzudenken, war 1997 und 1998 der Umstand, daß unsere Belange bei der Einführung von Festbeträgen für Lupen nach unserem Eindruck trotz fundierter Stellungnahmen praktisch nicht berücksichtigt wurden. Wir hatten hier das Gefühl, gegen eine Wand zu rennen. Dieses Gefühl ist zwar für Blinde und Sehbehinderte nicht unbedingt neu. Wir waren uns aber einig, daß es in dieser Wand auch Türen zu einem Dialog geben müsse. Sie galt es zu finden. So kam es im Februar 1998 in Marburg zu einem ersten Gespräch zwischen Vertretern der Barmer Ersatzkasse, Mitarbeitern der Rehabilitationseinrichtung für Sehgeschädigte (RES) der Deutschen Blindenstudienanstalt und Vertretern und Vertreterinnen des DVBS, bei dem sich herausstellte, daß die Kassen wenig über unsere Vorstellungen und Forderungen wußten, wir aber auch erkennen mußten, daß es notwendig war, unsere Positionen weiter zu präzisieren.
Das legte es nahe, die Gespräche auf breiterer Basis fortzuführen. So entstand die Idee des jetzt unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin für Gesundheit, Andrea Fischer, durchgeführten Symposiums mit dem schönen Titel "Gewährung von Hilfsmitteln und Beratungsleistungen für Sehbehinderte und Blinde durch die Krankenkassen: Bestandsaufnahme und Perspektiven".
Es war nicht wenig, was sich die Veranstalter hier vorgenommen hatten; denn wohl erstmalig trafen sich, initiiert durch die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe und hier maßgeblich durch den DVBS, Vertreter und Vertreterinnen ganz unterschiedlicher Organisationen und Berufsgruppen zu einem solchen Gedankenaustausch. Auch die Kombination auf Veranstalterebene war neu: Beteiligt waren neben dem DVBS sowohl der DBSV und der Blindenbund in Hessen wie auch Beratungseinrichtungen, nämlich die RES der Deutschen Blindenstudienanstalt und das Beratungs-, Informations- und Schulungszentrum für Sehgeschädigte (BISS) dER Nikolauspflege in Stuttgart, die alle hervorragend bei Planung und Durchführung der Veranstaltung zusammenarbeiteten.
II. Durchführung
Am 10. Juni 1999 war es dann soweit. Etwa 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Selbsthilfe, von Beratungseinrichtungen und -stellen, von den Krankenkassen, Augenärzte und Optiker trafen sich im Marburger Software Center, um die anstehenden Fragen zu diskutieren. Indes, das sei vorweggeschickt, es blieb nicht viel Raum für offizielle Diskussion. Dafür war das Veranstaltungsprogramm viel zu dicht. So galt es, insgesamt acht Referate zu absolvieren, aus denen hier nur einige Stichpunkte aufgeführt werden können.
Im einführenden Grundsatzreferat von Thomas Lilienthal (Hamburg) wurden Fragen nach der Funktion des Hilfsmittelverzeichnisses und des von den Kassen eingeführten Pauschalleistungssystems gestellt, die sich wie ein roter Faden durch die gesamte Veranstaltung zogen, auch wenn sie größtenteils von den nachfolgenden Referenten und Referentinnen nicht beantwortet wurden. Da dieser informative und gut strukturierte Beitrag unter der Rubrik "Aufsätze" in dieser Ausgabe des horus abgedruckt ist, will ich auf seinen Inhalt hier nicht weiter eingehen.
Es folgten zwei Referate von Schüssl (Barmer Ersatzkasse) und Schulz (Bundesverband der AOK), die uns das neue Instrumentarium der Kassen und weitere Überlegungen zur Gesundheitsreform aus Sicht der Krankenkassen darstellten. Hier spürte man viel Defensive. Die Gefahr von Leistungsverschlechterungen wurde in Abrede genommen. Bei den Landesorgansationen der AOK durchgeführte Umfragen, so erläuterte Schulz, hätten keine Beschwerden über die neuen Praktiken zu Tage gefördert.
Anschließend referierte Frau Grienberger vom Bundesverband der Innungskrankenkassen über die Bedeutung des nach § 33 SGB V zu erstellenden Hilfsmittelverzeichnisses. Die dort aufgeführten Hilfsmittel sind zwar keine Positivliste in dem Sinn, daß nur sie bewilligt werden könnten. Häufig versuchen die Krankenkassen nach unseren Erfahrungen dennoch, ihre Kundschaft zunächst auf die dort genannten Hilfsmittel festzulegen, was auch in 90 bis 95 % der Fälle gelingt, wie sich aus dem Referat ergab. Unklar war uns in diesem Zusammenhang das Verhältnis des Hilfsmittelverzeichnisses zum Medizinproduktegesetz (MPG) zu europäischen Normen. Dazu stellte Frau Grienberger klar, daß es sich bei den vorgesehenen EU-Normen, Stichwort CE-Zeichen, um keine Konkurrenz zum Hilfsmittelverzeichnis handele, da beide verschiedene Aufgaben zu erfüllen hätten. Die CE-Norm habe lediglich verbraucherschützenden Charakter und regele den freien Warenverkehr. Das Hilfsmittelverzeichnis sei im Rahmen eines Leistungsgesetzes entwickelt worden. Ob diese - juristisch sicherlich korrekten - Unterschiede auch in der Praxis verstanden werden, bleibt abzuwarten.
Im anschließenden Bericht zeigte Karsten Warnke, Vorsitzender des gemeinsamen Fachausschusses für Informationstechnik und Telekommunikation der deutschen Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe auf, daß der Markt für blinden- und sehbehindertenspezifische Hilfsmittel grundsätzlich zweigeteilt ist, in einen Anteil für Arbeitsplatzausstattungen und in einen solchen für privat angeschaffte Geräte. Er betonte - wie auch viele andere Referenten und Referentinnen - die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Beratung unter Abklärung des noch vorhandenen Sehvermögens der Betroffenen. Als Befürchtungen äußerte Warnke, daß mit der Gründung von Anbietergemeinschaften der Hilfsmittelhersteller ein Konzentrationsprozeß auf diesem Gebiet gefördert werde und daß sich die Kassen und Hersteller zum Schaden der Anwender verbünden könnten. Auch könne die Wiederverwendung älterer Geräte dazu führen, daß insbesondere ältere Menschen benachteiligt würden nach dem Motto, der Junge bekommt das Topgerät, der Ältere ein Gebrauchtmodell.
Eindrucksvoll wies die Augenärztin Toni Rittweger (München) im ersten Referat nach der Mittagspause die Komplexität der Beratung für Sehbehinderte nach und bestätigte damit empirisch die Thesen von Warnke. Im Schnellverfahren ist eine zufriedenstellende Sehrestberatung nicht zu haben, das betonte auch Dietrich Hamann, Vertreter des Zentralverbandes der Augenoptiker.
Wie wichtig gute Beratung und Einweisung in die Funktionsweise elektronischer Hilfsmittel auch für blinde Nutzerinnen und Nutzer sind, zeigte sich im anschließenden Vortrag von Klaus Jürgen Schwede, Mitarbeiter des RES der Deutschen Blindenstudienanstalt. Firmenunabhängige Beratung, so sein Fazit, sei nicht nur für die späteren Nutzer und Nutzerinnen sinnvoll, sondern führe fast immer auch zu wirtschaftlich guten Ergebnissen.
Zurück zur Beratung für Sehbehinderte ging es im abschließenden Vortrag. Rita Schwörer, Vorsitzende des gemeinsamen Fachausschusses für die Belange Sehbehinderter der deutschen Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe, stellte die notwendigen Grundlagen und Voraussetzungen für eine Beratungsstelle für Sehbehinderte vor. Der DVBS verfolgt das Ziel einer flächendeckenden Beratung auf diesem Gebiet weiter und hofft dabei auch auf die Unterstützung der Krankenkassen, deren Vertreter hier indes eher zurückhaltend reagierten.
Etwas enttäuschend verlief die abschließende Podiumsdiskussion, an der neben einigen Referenten und Referentinnen auch die Herren Beraus (BAGH), Franzen (Leiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen) und Demmel (DVBS) teilnahmen. Zwar konnten Franzen und Demmel ihre Sicht der Dinge darlegen. Dann blieb jedoch nicht mehr genügend Zeit, um einzelne Punkte zu vertiefen oder unterschiedliche Standpunkte zu präzisieren oder einander gegenüberzustellen.
III. Reprise und Coda
Trotz dieses kleinen Schönheitsfehlers ist die Veranstaltung als Erfolg zu verbuchen. Es ist gelungen, einen Dialog zwischen ganz unterschiedlichen Interessenvertretungen in Gang zu bringen. Dafür sei allen, die zum Gelingen dieser Tagung bei Vorbereitung und Durchführung beigetragen haben, recht herzlich gedankt. Interesse an einem solchen Dialog ist vorhanden, wie die große Teilnehmerresonanz zeigt.
Was bleibt nach diesem Referatmarathon- Zunächst einmal wird es eine Dokumentation der gesamten Veranstaltung geben, die demnächst bei der Geschäftsstelle des DVBS erhältlich sein wird. Mit ihrer Hilfe wird es gelten, unsere Anliegen weiter in die Öffentlichkeit und in die Fachöffentlichkeit zu transportieren. Unsere Befürchtung, durch die neuen Instrumentarien in der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungsverschlechterungen auf dem Hilfsmittelsektor hinnehmen zu müssen, ist nämlich auch nach dieser Tagung durchaus nicht verflogen. Es gilt, sie zu präzisieren und die Entwicklung auf diesem Gebiet aktiv mit zu gestalten, wo immer das möglich ist. Dabei erscheint es mir besonders wichtig, immer wieder den Aspekt einer ausführlichen Beratung hervorzuheben. Schlechte oder falsche Beratung ist immer lästig und ärgerlich. Für Behinderte ist sie eine Katastrophe, weil sie regelmäßig sehr viel einschneidendere Folgen zeitigt als im "Normalfall". Das muß sowohl durch rechtliche und fachliche Expertisen als auch durch gezielte Hinweise auf unsere spezifischen Belange, etwa im Bereich der Sehbehinderung, verdeutlicht werden. Diese werden nämlich sowohl in der Öffentlichkeit wie auch von den Kassen (noch) nicht ausreichend wahrgenommen. Mögen die Kontakte, die während und am Rande des Symposiums geknüpft oder wenigstens angebahnt werden konnten, unsere weitere Arbeit in diesem sensiblen und wichtigen Bereich befruchten.
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