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Liebe Leserinnen und Leser, liebe Mitglieder,
Vor knapp 130 Jahren schrieb der Jurist Rudolf v. Ihering ein Buch mit dem Titel "Der Kampf ums Recht". Andere sprachen zu jener Zeit eher vom Klassenkampf. Gekämpft wird auch heute noch, freilich in unseren Breiten mit durchweg etwas weniger harten Bandagen als früher. Trumpf ist das "sich vertragen". Wenn aber Lebenschancen, etwa Berufschancen auf dem Spiel stehen, wie das bei Blinden und Sehbehinderten nicht selten der Fall ist, dann gilt es auch heute zu kämpfen.
In den letzten Jahren hat der öffentliche Druck zur Verankerung von Minderheitenrechten und insbesondere von Rechten für Behinderte in unseren Gesetzen merklich zugenommen. Wer hätte noch Ende der 80er Jahre daran geglaubt, dass ein Diskriminierungsverbot Behinderter Eingang ins Grundgesetz und in manche Landesverfassungen finden würde. Mittlerweile steht die Aufforderung, der Benachteiligung von Behinderten entgegen zu wirken, sogar in Art. 13 des Vertrages von Amsterdam, der als Vertrag über die Europäische Union auch innerstaatlich durch das zusammenwachsende Europa ständig an Bedeutung gewinnt. Nun sieht es so aus, als ob die dringend erforderliche Umsetzung dieser Programmsätze in der Bundesrepublik durch ein Gleichstellungsgesetz und ein neues Sozialgesetzbuch IX tatsächlich bevorstehen könnte. In dieser Situation ist es besonders aufschlussreich, einen Blick über den Rand des deutschen Gesetzes- und Gesellschaftstellers zu riskieren und zu schauen, mit welchen Zutaten in anderen Ländern das Gleichstellungsmenü versehen wird. Nachdem Klaus Hahn schon im vergangenen Jahr ("Mit gleichen Chancen leben ...; horus - Schwarzschriftausgabe 4/99, S. 163 f.; Marburger Beiträge zur Integration Blinder und Sehbehinderter - Punktschriftausgabe 6/1999, S. 647 ff.) seine Eindrücke aus den USA zu Papier gebracht hat, bringt uns Alexander Dörrbecker diesmal die amerikanische Gesetzgebung in seinem lesenswerten Aufsatz ab Seite 147 noch näher. Es gilt daraus zu lernen, ohne einfach zu kopieren. Denn gerade im letzten Abschnitt dieses Aufsatzes wird das doppelte Gesicht solcher gesetzlich verankerten Rechte in der gesellschaftlichen Wirklichkeit sehr deutlich.
Rechtliche Aktivitäten, die uns als Behinderte besonders angehen, könnte es aber auch wieder auf anderem Gebiet geben. Die Gen-Technik, um die auch im DVBS vor vier bis fünf Jahren eine heftige und inhaltlich gute Debatte entbrannt war, meldet sich mit Macht zurück und fordert in Gestalt ihrer Forschungsteams massiv nach Gesetzesänderungen zu Gunsten einer erweiterten Anwendung, u.a. auch an Embryonen und in der vorgeburtlichen Diagnostik. Ob das, was das Europäische Patentamt da kürzlich für Forscher aus Schottland patentiert hat, nur ein bedauerliches Versehen war, erscheint mir als Skeptiker gegenüber allen staatlichen Maßnahmen sehr zweifelhaft. Und sollten die Damen und Herren des Patentamtes wirklich nicht gewusst haben, was sie da bewilligen, so wäre dringend zu einer Nachschulung zu raten.
Die Aktivitäten des DVBS auf diesem Sektor sind nach 1996 etwas erlahmt. Sollten wir sie gerade im Hinblick auf die neuen Vorstöße zur pränatalen Implantationsdiagnostik, mit der man angeblich Erbdefekte durch die Herausnahme einzelner Zellen erkennen können soll, nicht wieder aufnehmen und uns auf den Stand der heutigen Entwicklung bringen- Denken Sie vielleicht einmal mit mir darüber nach, und: trotzdem viel Spaß bei diesem Heft.
Ihr und Euer Uwe Boysen
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