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Die VEBA AG bietet insgesamt 100 Ausbildungsplätze für behinderte junge Menschen an. Die Ausbildung beginnt am 14.08.2000. Voraussetzung für den Beginn des Ausbildungsverhältnisses ist ein qualifizierter Schulabschluss. Die individuellen Beeinträchtigungen der Bewerber, Art und Grad der Behinderung, werden mit den Anforderungsprofilen der jeweiligen Arbeitsplätzen abgeglichen. Eine eventuell erforderliche Betreuung der behinderten Auszubildenden wird durch die betrieblichen Helfer und die Hauptfürsorgestelle gewährleistet. Diese Maßnahme soll nicht nur jungen, behinderten Menschen eine berufliche Chance ermöglichen, sondern sie soll auch den nicht behinderten Kollegen zu einem vorbehaltlosen Umgang mit behinderten Menschen führen.
Weitere Informationen sind zu erhalten bei dem Konzernvertrauensmann der Schwerbehinderten des VEBA-Konzerns
Klaus Habel, Tel.: 0209/6015397, Fax: 0209/6018197
(Quelle: Zeitschrift Behinderte im Beruf, Heft 4, Dezember 1999)
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