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In letzter Zeit hört man immer häufiger die Forderung nach einem "Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik". Was ist damit gemeint-
Das Fremdwort "Paradigma" bedeutet "Muster", zum Beispiel das sprachliche Muster "singen, sang, gesungen" oder "zwingen, zwang, gezwungen". Bei "bringen, brachte, gebracht" stimmt das Muster nicht mehr; es findet ein "Paradigmenwechsel" statt. Eine andere Bedeutung von "Paradigma" (ursprünglich "Paradeigma") ist: "das Vorgezeigte". "Vor" - "para" und "zeigen" - "deigma" lassen die gemeinsame Herkunft der Wörter noch erkennen.
In der neuen Behindertenpolitik will man "Behinderung" anders als bisher vorzeigen. "Behinderung" soll nicht mehr als Auslöser von Mitleid und Fürsorge präsentiert werden, sondern als Fall gesellschaftlicher Benachteiligung. Dieser Paradigmenwechsel soll die Aufmerksamkeit auf bestehende Diskriminierungen richten und dazu führen, dass das grundgesetzliche Verbot "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" nachhaltig durchgesetzt wird.
Mit diesem Paradigmenwechsel wird jedoch auch noch mehr verbunden: Man will "Behinderung" neu definieren. Regelmäßig wird in diesem Zusammenhang verwiesen auf die Begriffsbestimmungen der Weltgesundheitsorganisation WHO. Worum geht es dabei- Im Jahre 1980 hat die in Genf ansässige WHO Sprachregelungen verabschiedet, die die Verständigung über Fragen des Behindertenwesens erleichtern sollen. Das Papier trägt die Aufschrift ICIDH. IC steht für International Classification, IDH sind die Anfangsbuchstaben von impairment, disability und handicap. Mit diesen Wörtern bezeichnet die WHO die drei Stufen, die man unterscheiden muss, wenn man über Behinderungen redet.
1. Stufe: "Impairment", heute meist mit "Schädigung" übersetzt, ist der medizinische Befund der Behinderung, zum Beispiel die Augenkrankheit, die zur Erblindung geführt hat.
2. Stufe: "Disability" - "Fähigkeitsstörung", neuerdings mit "Beeinträchtigung" übersetzt, ist das Nicht-sehen-können des Blinden, das Nicht-gehen-können des Gelähmten und so weiter.
3. Stufe: "Handicap" ist schließlich jeder weitere Nachteil, zu dem die "Schädigung" oder die "Beeinträchtigung" führt, zum Beispiel der Verlust des erlernten Berufs.
Dieses Drei-Stufen-Schema der WHO hat sich als sehr hilfreich erwiesen, nicht nur für die Gespräche auf internationalem Parkett. Man weiß besser, wovon man spricht, wenn man sich bewusst macht, welche der drei Stufen man meint. Die ICIDH von 1980 (kurz: ICIDH-1) waren jedoch nur ein erster Schritt. Man arbeitet schon seit Jahren an einer Neufassung, die den Titel "IDIDH-2" tragen wird, und die im Entwurf (Beta-1, deutschsprachige Fassung Juni 1998) vorliegt. Darin werden die drei Stufen etwas anders beschrieben und abgegrenzt:
Die 1. Stufe "impairment" meint den gesamten medizinischen Bereich, all das, was "für Krankenberichte oder für die Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten" von Interesse ist (vgl. Ziff. 3.5.1.13 des Entwurfs).
Die 2. Stufe heißt jetzt "activities" - Aktivitäten. Er umfasst alle Tätigkeiten und Leistungen, bei denen Behinderungen eine Rolle spielen, auch den Beruf.
Die 3. Stufe, jetzt "participation" - "Teilhabe", bezieht sich auf alle weiteren Auswirkungen, genauer: auf alle Vorgänge im Wechselspiel zwischen Behinderung und gesellschaftlicher oder natürlicher Umgebung.
Was ist daran neu- Negativ besetzte Begriffe aus dem ICIDH-1 ("disability", "handicap") werden ersetzt durch positive ("activities", "participation"). Neu ist auch, dass ein und derselbe Sachverhalt sowohl der einen, als auch der anderen Stufe zugeordnet werden kann; es kommt auf den Zusammenhang an. Der Entwurf (Ziff. 3.5.2.7) nennt als Beispiel das Sehvermögen: Dessen Minderung kennzeichnet eine (gestörte) Körperfunktion (1. Stufe), zugleich ist das Sehen eine Aktivität, und es kann die Sehstörung unter dem Leistungsgedanken erörtert werden (2. Stufe).
Zurück zum Thema "Vorzeigen der Behinderung" und zum
"Paradigmenwechsel" in der Behindertenpolitik. Die WHO- Bestimmungen machen klar, dass "die" Behinderung, die bei jedem Betroffenen konkret etwas anderes ist, auf jeden Fall mehrere Aspekte hat und dass je nach Sachzusammenhang ein bestimmter Teilbereich davon vorgezeigt wird.
Ein solches "Vorzeigen" ist zum Beispiel das Vorlegen des Behindertenausweises zu dem Zweck, Rechte als Behinderter geltend zu machen. Das heißt:
Der Behinderte hat dem begutachtenden Arzt seine Behinderung vorgezeigt; mit dem Vorlegen des Behindertenausweises setzt der diesen Vorgang fort, indem er seine ärztlich vorgenommene Einstufung als Behinderter offenbart.
Oder ein anderes Beispiel: der Blinde, der mit dem weißen Stock über die Straße geht. Er zeigt öffentlich, dass er blind ist und im Straßenverkehr nicht so reagiert wie ein Sehender. Die anderen Verkehrsteilnehmer sollen sich darauf einstellen.
Etwas ganz anderes vorzeigen will die neue Behindertenpolitik: Sie führt vor, wo Behinderte in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beschränkt werden und nimmt dementsprechend die Diskriminierungen und Barrieren ins Visier. Sie rückt damit die 3. Stufe - Teilhabe - in den Vordergrund.
So weit, so gut. Nicht so gut ist es jedoch, wenn einige Vertreter der neuen Politik vergessen wollen, dass Behinderung alle drei Stufen umfasst und dass die Aspekte, die nach wie vor für die meisten Betroffenen die Wesentlichen sind, in den Stufen 1 und 2 zu orten sind, also im medizinischen Befund und in den eingeschränkten Aktivitäten.
Von den besagten Vertretern hört man bisweilen die überspitzte Formulierung: "Ich bin nicht behindert, ich werde behindert."
Was ist an diesem Satz richtig, was falsch- Richtig ist, dass es viele Fälle gibt, in denen behinderungsspezifische Nachteile von außen kommen, sei es, dass Behinderte auf vermeidbare Barrieren stoßen oder offen oder versteckt diskriminiert werden.
Beispiel: Der "Hindernislauf", wenn der Langstockgeher die nicht beiseite geräumten Mülltonnen auf dem Fußweg umgehen muss. Oder ein anderes Beispiel: Ein Blinder wird vom Schöffenamt ausgeschlossen, vorgeblich deswegen, weil er als Blinder für das Schöffenamt ungeeignet sei, in Wirklichkeit aber nur deswegen, weil das Gericht fürchtet, gerissene Anwälte könnten durch gezielte Beweisanträge den blinden Schöffen in die Enge treiben und sich so einen Revisionsgrund verschaffen. In diesen Fällen wird der Blinde von außen behindert. Das bedeutet nun aber nicht, dass er im übrigen überhaupt nicht behindert sei. Gerade der Fall "Blindheit" macht wie kaum ein anderer Fall deutlich, wie viele Aktivitäten eingeschränkt sind, auch ohne dass jemand von außen dafür verantwortlich gemacht werden kann; man denke insbesondere an die Hilflosigkeit nach der Erblindung, wenn noch keine Reha-Maßnahmen gefasst haben.
Falsch ist es, sich generell als Opfer der Gesellschaft zu präsentieren, also auch dort, wo man es tatsächlich nicht ist. Damit macht man sich unglaubwürdig und tut anderen weh.
Falsch ist es auch, sich etwas vorzumachen und den Kern des Behindertseins, den medizinischen und den Aktivitätsaspekt (Stufen 1 und 2) zu leugnen oder zu bagatellisieren. Man denke zum Beispiel an einen Dialysepatienten: Der ist behindert durch seine Krankheit, die Niereninsuffizienz, und dadurch, dass er sich, um leben zu können, der Dialyse unterziehen muss. Er wird von keiner Person behindert und ist niemandes Opfer.
Für ihn brauchen wir keine neue Definition der Behinderung, schon gar nicht eine, die seine Probleme ignoriert. Die neue Behindertenpolitik muss überzeugend sein. Sie ist es aber nur, wenn sie ehrlich und pragmatisch argumentiert. Der Paradigmenwechsel bedeutet, dass die Aspekte Diskriminierung und Barrieren, die bisher im Schatten standen, nunmehr im hellen Licht vorgezeigt werden.
Er bedeutet nicht, dass wir alle keine Behinderten mehr sind oder dass vom Behindertsein nur noch das Opfersein vorzeigefähig ist.
(aus: Die Gegenwart, 3/2000, S. 14 ff.)
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