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Andreas Bethke: Plädoyer für ein Gleichstellungsgesetz

Beitrag des Landesbehindertenrates für die Podiumsdiskussion "Vom "Sorgenkind" zum Menschen - Neue Ansätze der Behindertenpolitik", veranstaltet von der Friedrich-Ebert- Stiftung am 21. September 1999 in Frankfurt am Main

- Menschen mit chronischen Erkrankungen können heute Lebensmittel nicht auswählen, weil nicht ausreichend "drauf steht, was drin ist",

- Menschen mit Schuppenflechte, die nicht ansteckend ist, werden aus öffentlichen Bädern gewiesen, weil Bäderordnungen dies immer noch vorschreiben,

- Menschen im Rollstuhl können öffentliche Gebäude nicht erreichen, weil diese auch bei Neubauten oder Umbauten immer noch nicht barrierefrei gestaltet werden müssen,

- Behinderte Hochschulabsolventen finden keine Anstellung, weil sie zwar im Beruf, nicht aber während einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme Assistenz bekommen können,

- Ich selbst kann im Internet kommunale Seiten oder Behördenanträge nicht nutzen, weil sie so programmiert sind, dass meine Hilfsmittel Wichtiges nicht erkennen können.

In Deutschland ist viel geschehen für die Versorgung von Menschen mit Behinderungen. Worum es heute aber geht, das sind nicht in erster Linie Versorgungsaspekte, es sind die Chancen der Teilhabe an unserer Gesellschaft. Um diese Chancen zu verbessern, brauchen wir:

- Sensibilisierung und Aufklärung,

- positive Beispiele,

- die Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes,

- den finanziellen Druck der öffentlichen Hand als Auftraggeber sowie

- rechtliche Handhaben, die es uns auch als Verbände ermöglichen, Ausgrenzungen zu verhindern.

Seit fünf Jahren haben wir jetzt das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz. Was hat es uns gebracht- Es hat sicher dazu beigetragen, das Selbstwertgefühl der Betroffenen zu stärken. Es hat sicher auch die Diskussion um einen Perspektivenwechsel, uns Behinderte nicht nur als Empfänger von Sozialleistungen zu sehen, befruchtet. In unseren konkreten Alltagssituationen aber hat es viel zu wenig bewirkt.

Damit wir mit unseren Fähigkeiten und Leistungen, mit unserem Bestreben, "dazugehören" zu wollen, zur Geltung kommen, brauchen wir nun konkrete Regelungen und Schritte zum Abbau von Barrieren in unseren Lebenszusammenhängen.

Natürlich gehört dazu das Durchforsten vieler Einzelregelungen in Bund und Land und in den Kommunen. Aber auch das ist zu wenig. Wir brauchen ein übergreifendes Gesetz, das Gleichstellung einfordert und Möglichkeiten zu ihrer Durchsetzung bietet. Dabei ist es wichtig, dass ein solches Gesetz, die Förderung eines selbstbestimmten Lebens Behinderter nicht nur verlangt, sondern, dass es diese gewissermaßen auch selbst praktiziert, indem es vorsieht, Behinderte selbst in Entscheidungsprozesse über ihre Lebenssituationen einzubeziehen. Wir brauchen nicht nur Behindertenbeauftragte, wir brauchen auch deren Vernetzung mit Betroffenen, wir brauchen nicht nur barrierefreies Bauen, sondern auch die Beurteilung dessen durch die betroffenen Experten. Wir brauchen eine Stärkung dieses Expertenkreises, eine Stärkung der Selbsthilfe. Wir brauchen die Möglichkeit für Selbsthilfeorganisationen, sich in Klageverfahren einzuschalten und Gleichstellung auf dem Rechtswege einzufordern; Stichwort: Verbandsklagerecht.

Wenn wir es darüber hinaus erreichen, dass öffentlich zugängliche Gebäude und solche Gebäude, die mit öffentlichen Zuschüssen gebaut werden, barrierefrei sein müssen, wenn wir es erreichen, dass öffentlich geförderte Verkehrsmittel, dass im öffentlichen Dienst und durch diesen eingesetzte Informationssysteme barrierefrei werden, dann erst erreichen wir tatsächlich die Lebenswirklichkeit der Betroffenen. Der "sprechende Bankautomat" oder "barrierefreies Bauen als Stilmittel", das sind keine Utopien. Das ist erreichbar, auf der Basis eines allgemeinen Gleichstellungsgesetzes.

Noch ein Beispiel, das sehr gut zum Titel dieser Veranstaltung paßt: Vor wenigen Tagen habe ich einige hessische Ministerien besucht und dabei auch über das Thema Gleichstellung gesprochen und in diesem Zusammenhang auch darüber, dass allein reisende Behinderte in Flugzeugen nicht befördert werden müssen und durchaus auch aus diesen hinaus gewiesen werden. Die Antwort meines Gesprächspartners lautete: Naja, bei behinderten Sportlern könne man ja eine Ausnahme machen, die seien ja fit genug, und ansonsten dürften ja auch nicht mehrere allein reisende Kinder in einem Flugzeug fliegen.

Behinderte Menschen treiben Sport oder nicht, sie haben Familie oder nicht, sie sind erfolgreich im Beruf oder nicht, sie sind - wie alle anderen auch. Behinderte Menschen verstehen sich heute als vollwertige Mitglieder dieser Gesellschaft, die eben selbst entscheiden können, ob sie beispielsweise in ein Flugzeug steigen wollen oder nicht. Sie sind keine "Sorgen"-Kinder mehr.

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