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Andreas Bethke: "Rechte" statt "Fürsorge" - Ein Menschenbild entwickelt sich weiter

Diskussionsbeitrag des Landesbehindertenrates für die öffentliche Veranstaltung "Ein neues Behindertenhilfegesetz - Perspektiven auch für die hessische Behindertenpolitik", durchgeführt vom Sozialpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtags am 13. März 2000 in Hadamar

1. Das Selbstverständnis von 8 Millionen behinderter Bürgerinnen und Bürger ändert sich: Das erfordert einen neuen Gesetzesrahmen zur besseren Gleichstellung und Rehabilitation.

2. Rehabilitation ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen: Dafür brauchen wir ein SGB IX als Leistungsgesetz.

3. Behinderte Menschen als Partner der Politik: Dafür brauchen ihre Interessenvertretung und ihre Selbsthilfeorganisationen mehr finanzielle Förderung in Bund und Land.

Die Sozialgesetzgebung in unserem Land war und ist in vielen Bereichen eine gute. Ebenso haben wir in Deutschland seit vielen Jahren eine Selbsthilfe mit Tradition und einem inzwischen riesigen Erfahrungsschatz. Wichtig ist dabei aber, dass weder Politik noch das Selbstverständnis behinderter Bürgerinnen und Bürger statisch sind. So hatten wir in der Behindertenpolitik beispielsweise die Entwicklung, das Kausalitätsprinzip abzulösen durch das Finalitätsprinzip. Nicht mehr "Woher kommt die Behinderung-", wird heute gefragt, sondern "Wie wirkt sie sich aus"-

Eine andere Entwicklung drückt sich aktuell in der Namensänderung der "Aktion Sorgenkind" zu "Aktion Mensch" aus. Sie ist Teil eines Prozesses, in dem auch die Grundgesetzänderung 1994 eine wichtige Rolle spielt. "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden": Dieser Satz hat zwar die Lebenssituationen von Menschen mit Behinderungen bisher immer noch viel zu wenig verändert. Aber er drückt ein neues Selbstverständnis aus. Wir wollen heute eben keine Sorgenkinder mehr sein, wir wollen, dass wir als Menschen gelten, die zwar eine Behinderung haben, die aber dennoch ein Recht darauf besitzen, sich in unsere Gesellschaft - mit all ihren Bereichen einbringen zu können. Damit das gelingen kann, brauchen wir gesetzliche Regelungen, die den Begriff "Behinderung" im BSHG nicht anders definieren als z.B. im Schwerbehindertengesetz.

Wir brauchen einen gesetzlichen Rahmen, der uns als Menschen in den Mittelpunkt stellt. Menschen, die dann auch eine ganzheitlich gesehene Rehabilitation brauchen. Wenn wir uns schon innerhalb eines Lebensbereiches durch das Gestrüpp verschiedenster Reha-Träger nicht mehr hindurch finden, dann kann das doch nicht mehr richtig sein. Das Behindertenrecht muss übersichtlicher werden, das "Töpfe"-Denken der einzelnen Kostenträger muss zurückgedrängt werden und vor allem: Rehabilitation muss unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt werden. Das ist dann auch die Weiterentwicklung und die zeitgemäße Ausgestaltung des oben erwähnten Finalitätsprinzips.

Wir begrüßen es, dass die Diskussion über das neue Sozialgesetzbuch nun aus den Ministerien hinaus ins Land getragen wird. Das ist ein Anfang, der unbedingt fortgesetzt werden muss, um die weitere Ausgestaltung des Gesetzes und seiner Auswirkungen mit möglichst viel gegenseitigem Verständnis und unter Beteiligung der Betroffenen vorantreiben zu können. Die Selbsthilfeorganisationen und der Hessische Landesbehindertenrat sind dazu gern bereit. Hier sind wir allerdings dann bei einer der ersten Auswirkungen des Gesetzesvorhabens:

Selbsthilfe soll und will verstärkt in ein verknüpftes Beratungsnetz eingebunden werden, Menschen mit Behinderungen sollen und wollen sich verstärkt selbst vertreten. Selbsthilfe und Interessenvertretung brauchen nicht nur mehr Projektförderung, sondern auch mehr institutionalisierte Unterstützung als bisher.

Vor allem das Eckpunktepapier zum SGB IX greift auf, wie Menschen mit Behinderungen sich heute mehr und mehr begreifen. Und solche Menschen gibt es in Hessen immerhin rund 800.000, in Deutschland rund 8 Millionen.

Wir sind nah dran an einem Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Für uns, die wir mit einer Behinderung leben, ist das zunächst einmal eine gute Nachricht. Wir brauchen dieses Gesetz. Wir appellieren aber an die

Bundesregierung, das Eckpunktepapier viel mehr als bisher in Gesetzesformulierungen umzusetzen, und wir appellieren an Land, Kommunen und Landeswohlfahrtsverband (LWV) ein modernes Gesetz mitzuschaffen.

Schließlich geht es nicht darum, Kosten von einem Träger auf einen anderen umzuwidmen, es geht darum, einem neuen Menschenbild in Politik und Verwaltung gerecht zu werden. Politik und Verwaltung müssen sich mit den Menschen bewegen; auf der Basis eines neuen Sozialgesetzbuches sowie auf der Basis neuer Gleichstellungsgesetze in Bund und Land.

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