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Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen legte bereits Anfang 1995 erste Vorschläge für ein Gleichstellungsgesetz vor. In den folgenden Jahren wurden in vielen Organisationen und Gruppen behinderter Menschen Vorschläge für Gleichstellungsregelungen erarbeitet.
Nun ist die ausführliche 86-seitige Fassung mit den allen Problemstellungen, Formulierungen, Begründungen, etc. erhältlich. Der Gesetzentwurf erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit (!) und kann sicherlich auch in Einzelheiten noch weiter verbessert werden. Ergänzungsvorschläge werden deshalb vom Forum gerne entgegengenommen.
Der Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes hat die Form eines Artikelgesetzes. Ein Artikelgesetz greift mit seinen Ausführungen in bereits bestehende Gesetze ein, ändert und ergänzt sie und enthält darüber hinaus auch neue Regelungen. Diese Form ist aus unserer Sicht sinnvoll, um nicht in einem mühsamen Prozess jedes Gesetz in einem eigenen Verfahren zu ändern. Das nun vorliegende Gesetz ist in sechs Artikel gegliedert:
Der erste Artikel enthält - als Kern des gesamten Gesetzes - das "Anti-Diskriminierungsgesetz (ADG)" als Neuregelung. Hier wird das Ziel des Gesetzes beschrieben, es werden wichtige und neue Definitionen vorgeschlagen, auf die besondere Benachteiligung behinderter Frauen wird eingegangen, ein Verbandsklagerecht und Beweiserleichterungen werden eingeführt, die Anerkennung der Gebärdensprache wird geregelt und eine Berichtspflicht der Bundesregierung wird festgelegt.
Der zweite Artikel enthält einzelne Änderungen im Bundesrecht zur Bekämpfung von Diskriminierungen im Privatrecht, zum Beispiel im Mietrecht, Arbeitsrecht und Haftungsrecht.
Der dritte Artikel schlägt Änderungen von Bundesgesetzen zur Herstellung von Barrierefreiheit für den Nah- und Fernverkehr, für Bauten mit Besucherverkehr und für Wahlräume vor.
Der vierte Artikel beinhaltet weitere Einzelheiten zur Anerkennung der Gebärdensprache.
Der fünfte Artikel befasst sich mit weiteren Änderungen im Bundesrecht und betrifft vor allem das Ausbildungsrecht, Telekommunikationsdienstleistungen und das Strafrecht.
In einem sechsten und letzten Artikel können notwendige Übergangs- und Schlussvorschriften geregelt werden, wofür noch keine konkreten Vorschläge unterbreitet werden.
Der Text ist erhältlich beim
NETZWERK ARTIKEL 3, Krantorweg 1, 13503 Berlin; im Internet auf der Homepage des Netzwerkes unter www.nw3.de und auch bei www.kobinet.de im Diskussionsforum zum Gleichstellungsgesetz bzw. als Datei (WORD oder Text, bitte angeben, bei mir; Drewes@bigub.de).
Inhaltliche Rückmeldungen zum Gesetzentwurf nimmt das Forum behinderter Juristinnen und Juristen entgegen: c/o Andreas Jürgens, Karl-Kaltwasser-Str. 27, 34121 Kassel. Sie können auch per E-Mail (Drewes@bigub.de) geschickt werden.
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