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Dr. Otto Hauck: Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz - ein Meilenstein auf dem Weg zur beruflichen Integration

Besuch des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten beim DVBS

Im Jahre 1994 wurde auf Initiative vieler Behindertenverbände - unter ihnen auch der DVBS - die Vorschrift des Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 in das Grundgesetz eingefügt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Seither gilt es, dieses Verfassungsgebot mit Leben zu erfüllen. Gesetzliche Regelungen, die eine Gleichstellung von Behinderten mit Nichtbehinderten zum Ziel haben, müssen geschaffen werden, und Vorschriften, die eine Diskriminierung Behinderter bewirken, müssen abgeändert oder aufgehoben werden.

Der DVBS hat durch seinen "Arbeitskreis Nachteilsausgleiche", basierend auf den Vorarbeiten der früheren "Kommission Antidiskriminierung", einen Katalog von Forderungen aus der Sicht Blinder und Sehbehinderter erarbeitet. Um hier nur die wichtigsten Anliegen zu nennen:

- Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz

- Finanzierung einer modernen Arbeitsplatzausstattung

- Zugang zu elektronischen Informationen, blinden- und sehbehindertengerechte Gestaltung von Internet- und Intranetseiten

- Einschränkung des Urheberrechts, wenn es um die Umsetzung von Literatur in blinden- bzw. sehbehindertenspezifische Medien geht

- Benutzbarkeit von Displays, Automaten usw. durch Blinde und Sehbehinderte

- Barrierefreiheit von öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. Beförderung allein reisender Blinder im Flugverkehr, Ansage von Stationen und Ausstiegsseiten)

- Eingliederungshilfe ohne Einkommens- und Vermögensgrenzen

- Grundsätzliche Gleichwertigkeit von speziellen Förderschulen und integrierter Beschulung, Wahlrecht der Eltern

- Zulassung Blinder zum Schöffenamt

- Gegenseitige Anerkennung der Schwerbehindertenausweise innerhalb der Europäischen Union.

Die "Anforderungen an Gleichstellungsgesetze aus der Perspektive Blinder und Sehbehinderter", formuliert von Petra Bungart aus Hamburg, sind bei der Geschäftsstelle des DVBS erhältlich.

Durch intensive Gespräche des DVBS mit maßgeblichen Vertretern der Hauptfürsorgestellen und mit Politikern sowie durch die Mitarbeit mehrerer DVBS-Mitglieder im Rechtsausschuss der BAGH und beim "Forum behinderter Juristinnen und Juristen" ist es gelungen, Verständnis für die DVBS-Positionen zu wecken, insbesondere dafür, dass für Blinde und hochgradig Sehbehinderte in akademischen und verwandten Berufen an den allermeisten Arbeitsplätzen trotz moderner Arbeitsplatzausstattung eine Arbeitsplatzassistenz unverzichtbar ist. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Referate und Ergebnisse der Fachtagung "Arbeitsplatzassistenz - und wir haben eine Chance im Beruf", zusammengefasst in einem "horus spezial", der von der Geschäftsstelle des DVBS bezogen werden kann. Ein wesentlicher Teil der DVBS-Forderungen hat Eingang in das Eckpunktepapier der Koalitionsparteien für ein Sozialgesetzbuch IX und in den Entwurf des "Forums behinderter Juristinnen und Juristen" für ein Gleichstellungsgesetz des Bundes gefunden. Wir müssen nun daran arbeiten, dass möglichst viel davon auch tatsächlich Gesetz wird.

Besuch des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten beim DVBS

Am 24. Mai 2000 war Karl Hermann Haack (SPD) beim DVBS zu Gast. Der "Arbeitskreis Nachteilsausgleiche", dem vier Juristen und drei Öffentlichkeitsarbeiter angehören, hatte Gelegenheit, mit ihm die anstehenden Gesetzesvorhaben eingehend zu erörtern und die DVBS-Positionen hierzu darzulegen. Im Mittelpunkt stand dabei die Finanzierung der notwendigen Arbeitsassistenz durch die Hauptfürsorgestellen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Besonders für dieses Anliegen zeigte der Bundesbeauftragte großes Verständnis und sagte auch weiterhin seine Unterstützung zu. Außerdem verwies er darauf, dass die Europäische Union beabsichtige, 2003 als "Jahr der Behinderten" auszurufen und dass dies eine gute Gelegenheit für die Behindertenverbände sein werde, ihre Anliegen auf europäischer Ebene voranzubringen.

Aktuell in der Diskussion sind drei Gesetzesvorhaben:

a) Gleichstellungsgesetz des Bundes

Federführend ist das Bundesministerium der Justiz. Dieses hat - so Herr Haack - die Absicht, einen "allgemeinen Teil" für vier diskriminierte Gruppen (gleichgeschlechtliche Partnerschaften, sprachliche Minderheiten, Ausländer und Behinderte) zu schaffen und die besonderen Regelungen den Fachministerien zu überlassen. Angesichts der Schwierigkeit dieser Aufgabe und des sich bereits formierenden Widerstandes sei nicht so bald damit zu rechnen, dass das Bundesministerium der Justiz einen Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz vorlege. Außerdem verlautet, dass man dort erst eine entsprechende EU-Richtlinie abwarten wolle. Nach Angaben von Herrn Haack plant deshalb die SPD-Fraktion im Bundestag nunmehr, einen eigenen Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz speziell für Behinderte unter Einbeziehung der Betroffenen bis Ende dieses Jahres zu erarbeiten.

b) Sozialgesetzbuch IX: Eingliederung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung Dabei geht es nicht nur um eine überschaubare Zusammenfassung des unübersichtlich gewordenen Rehabilitationsrechtes. Vielmehr sollen auch Divergenzen im gegliederten System der Rehabilitationsträger überwunden und bestehende Defizite in der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation und Integration Behinderter abgebaut werden. Das soll erreicht werden durch die Einsetzung gemeinsamer Auskunfts- und Beratungsstellen unter Beteiligung der Behindertenverbände und durch die Sicherstellung eines durchgehenden Rehabilitationsmanagements, welches die medizinische Rehabilitation sowie die berufliche und soziale Eingliederung ohne Brüche, ohne lange Wartezeiten und ohne umständliche Antragsverfahren zusammenfügen soll. Allerdings wird der Bund die Eingliederungshilfe für den Bereich der Ausbildung nicht aus dem Bundessozialhilfegesetz herausnehmen und im Sozialgesetzbuch IX regeln, so Herr Haack.

Bis zum Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs IX wird jedoch noch geraume Zeit vergehen. Deshalb soll zunächst das folgende "Vorschaltgesetz" verabschiedet werden.

c) Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter

Anfang Mai 2000 hat sich das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit Vertretern der Behindertenorganisationen, der Gewerkschaften und der Arbeitgeber auf einen Gesetzentwurf verständigt, der darauf abzielt, die Chancen Behinderter im Arbeitsund Berufsleben zu verbessern. Die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten, die gegenwärtig etwa 190.000 beträgt, soll innerhalb von 2 Jahren um 50.000 verringert werden. Dieses Ziel wird durch ein Bündel von Maßnahmen, insbesondere durch eine gemeinsame Kampagne aller Beteiligten angestrebt. Die wichtigsten geplanten Änderungen sind:

- Absenkung der Pflichtquote für die Beschäftigung Behinderter und gleichzeitig Staffelung der Ausgleichsabgabe

- Verbesserung der beschäftigungsfördernden Instrumente des Schwerbehindertenrechts

- Stärkung der Rechte der Schwerbehinderten und der Schwerbehindertenvertretungen

- Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Integrationsfachdiensten und Ausbau der Integrationsunternehmen

- Schaffung eines Anspruchs der Behinderten auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz.

Hinsichtlich der Arbeitsassistenz soll in das Schwerbehindertengesetz folgender Paragraph 31 Absatz 3a eingefügt werden: "Schwerbehinderte haben im Rahmen der Zuständigkeit der Hauptfürsorgestelle für die begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben aus den aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung stehenden Mitteln Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere über die Voraussetzungen des Anspruchs sowie Höhe und Dauer der Leistungen zu regeln." Diese Regelung gilt und das ist für unseren Personenkreis besonders wichtig - auch für Beschäftigte im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, für nur befristet oder Teilzeitbeschäftigte und für Selbstständige. Durchaus bemerkenswert ist: Während die übrigen Leistungen der Hauptfürsorgestellen als Kann-Leistungen ausgestaltet sind, also im pflichtgemäßen Ermessen der Hauptfürsorgestellen stehen, besteht auf die Finanzierung der Arbeitsassistenz ein Rechtsanspruch. Allerdings müssen wir darauf achten, dass bei der Ausgestaltung der Rechtsverordnung unsere Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden. Dabei sind noch wichtige Fragen, insbesondere der Umfang der Hilfe, sachgerecht zu lösen. Der Gesetzentwurf wurde am 17. Mai 2000 von der Bundesregierung verabschiedet. Der Bundestag wird nach Angaben von Herrn Haack noch vor der Sommerpause das Gesetz beschließen. Der Bundesrat, dessen Zustimmung nicht erforderlich ist, erklärte bereits in seiner Sitzung vom 9. Juni 2000, dass er das Gesetzesvorhaben unterstütze. Das Gesetz soll am 1. Oktober 2000 in Kraft treten. Wenn dann der Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz Gesetz wird und wenn es außerdem gelingt, in der Rechtsverordnung eine befriedigende Regelung der damit zusammenhängenden Fragen zu erreichen, wäre dies ein Erfolg, den der DVBS seit 20 Jahren erstrebt und um den er in den letzten Jahren hart gerungen hat. Es wäre für Blinde und Sehbehinderte wahrlich ein Meilenstein auf dem Weg zur beruflichen Integration!

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