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Blinde und Sehbehinderte beim Deutschen Seniorentag - Resolution

Die Seniorengruppe des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten und der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund haben beim Deutschen Seniorentag in Nürnberg vom 18. bis 21. Juni mitgewirkt, der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund mit einem Ausstellungsstand und Sehhilfenberatung, die Seniorengruppe mit einem dreistündigen Workshop zu dem Thema "Wenn das Sehen nachlässt...", mit zwei Kurzreferaten über geistige Trainingsmöglichkeiten Blinder im Alter, mit Gedächtnistraining und im Internet-Café mit der Vorstellung des Homepage Readers von IBM, um sehgeschädigten Senioren den Zugang zum Internet zu erleichtern.

Die Teilnehmer an dem Workshop haben die nachstehende Resolution verabschiedet:

1. Wer erst im Alter erblindet, ist häufig auf Pflege angewiesen. Viele Altersblinde könnten davon wieder mehr oder weniger unabhängig werden, wenn sie eine entsprechende Rehabilitation erhielten. Ihre neu erlangte Unabhängigkeit würde zugleich ihr Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein heben, ihnen einen Teil ihrer Freiheit und Selbstständigkeit wieder geben, würde damit ihre Lebensqualität erhöhen und zugleich ihrer Gesunderhaltung dienen. Daran müssten auch die Pflegekassen interessiert sein, weil sie, soweit jemand von Pflege wieder unabhängig wird, ihre Pflegeleistungen einstellen oder wenigstens einschränken könnten. Wir bitten deshalb um eine entsprechende Ergänzung des Pflegeversicherungsgesetzes.

2. Die Teilnehmer begrüßen es, dass die Öffentlichkeit allmählich die besondere Stellung Sehbehinderter zwischen Blinden und Sehenden wahrnimmt und dass der Ausbau von Beratungszentren für sie auch in der Bundesrepublik Deutschland begonnen hat. Das Netz dieser Sehbehindertenberatungsstellen ist jedoch in vielen Bundesländern noch zu weitmaschig. Diese Länder sollten deshalb mehr als bisher geeignete Einrichtungen unter weitest möglicher Einbeziehung der Selbsthilfeorganisationen Betroffener zu Zentren entwickeln, in denen Sehgeschädigte je nach Bedarf medizinisch, sozial, psychologisch und rehabilitativ - einschließlich der Versorgung und des Trainings mit vergrößernden Sehhilfen - beraten werden. Die Teilnehmer nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass Blinde seit vielen Jahren nach dem Recht aller Bundesländer einen finanziellen Nachteilsausgleich erhalten, und dass einige Länder darüber hinaus einen solchen Ausgleich auch an hochgradig Sehbehinderte zahlen. Sie bitten die anderen Bundesländer, gleichfalls ein angemessenes Sehbehindertengeld zu gewähren, um damit die Mobilität und Kommunikationsfähigkeit hochgradig sehbehinderter Senioren zu erhöhen.

3. Der Gebrauch elektronischer Geräte im Haushalt sowie in der Information und Telekommunikation erlangt für Senioren immer größere Bedeutung. Die Geräte sind aber häufig derart gestaltet, dass Blinde und Sehbehinderte sie nicht oder nur schwer benutzen können. Deshalb bitten wir die Hersteller solcher Geräte, auch deren Bedienbarkeit durch Sehgeschädigte zu gewährleisten und, um Fehlentwicklungen zu vermeiden, Betroffene dabei von vornherein hinzuzuziehen.

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