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"Alle in § 2 Abs. 2 genannten Behörden und Einrichtungen müssen ihre Internet- und Intranet-Angebote so gestalten, dass sie von Behinderten genutzt werden können."
Diese Formulierung nahm jetzt die Landtagsfraktion der SPD in ihren Gesetzentwurf für ein Hessisches Antidiskriminierungsgesetz auf. Sie ist Bestandteil ihres Änderungsantrags vom 23. August zur eigenen Gesetzesinitiative vom März 2000 (Drucks. 15/1172).
Die angesprochenen Behörden und Einrichtungen sind: "Das Land, die kommunalen Gebietskörperschaften, deren Behörden und Dienststellen sowie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts ... Betriebe oder Unternehmen, die mehrheitlich vom Land oder von kommunalen Gebietskörperschaften bestimmt werden".
Von besonderer Bedeutung ist die vorliegende Formulierung vor allem deshalb, weil mit ihr zum ersten Mal eine der maßgeblichen Parteien die Forderung nach barrierefreien Informationssystemen übernimmt. Dies gilt sicherlich unabhängig davon, dass die Hessen-SPD derzeit Oppositionspartei ist, weshalb die eingebrachte Gesetzesinitiative in dieser Form in dieser Legislaturperiode wohl kaum verabschiedet werden dürfte.
Die SPD hat in ihrem Änderungsantrag Forderungen aus dem vorangegangenen Anhörungsverfahren übernommen, die hinsichtlich des Zugangs zu Informationssystemen immer wieder der DVBS und der Hessische Landesbehindertenrat erhoben haben. Wir dürfen den neuen Paragraphen "Behindertengerechte Gestaltung von Informationssystemen" also mit gutem Grund als Erfolg unserer diesbezüglichen politischen Arbeit werten.
Es gilt nun, bundesweit alle Parteien für entsprechende Initiativen zu gewinnen. Dafür geeignete und zahlreiche weitere Formulierungsvorschläge für Gleichstellungsregelungen in Bund und Land enthält das in der DVBS-Geschäftsstelle erhältliche Positionspapier "Anforderungen an Gleichstellungsgesetze aus der Perspektive Blinder und Sehbehinderter".
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