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Schwerbehinderte Beamte wurden häufig wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos nur mit erheblichen Abschlägen oder überhaupt nicht in eine private Krankenversicherung aufgenommen. Sie mussten deshalb um überhaupt versichert zu sein - in der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben. Hierbei mussten sie dann auch den Arbeitgeberanteil tragen, ohne dass sie im Regelfall die Beihilfe in Anspruch nehmen konnten. Die Bemühungen der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen des Bundes und der Länder - AGSVBL -, eine Gleichbehandlung zwischen Tarifbediensteten und Beamten herbeizuführen, waren weitgehend ohne Erfolg. Lediglich einige Krankenkassen waren bereit, den Zuschlag auf 50 % zu begrenzen.
Mit dem Gesundheitsreformgesetz vom 22. Dezember 1999 - BGBI. I 1999, S. 2626 - (insbesondere § 257) hat sich nun eine wesentliche Verbesserung ergeben, die Sie aus der nachstehenden Verlautbarung des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. vom 20. Dezember 1999 ersehen können. Besonders wichtig ist, dass in der Zeit vom 1. Juni bis Ende 2000 eine Eintrittsmöglichkeit ohne Risikozuschlag für Beamte mit erhöhtem Gesundheitsrisiko geschaffen wird. Nähere Informationen können Sie nur von den Versicherern selber erhalten.
"... Öffnung der PKV für Beamte ohne Risikozuschlag
Neu ist auch ein beihilfekonformer Standardtarif. Bei einer Beihilfe von z.B. 70 % beträgt der Höchstbetrag dann nur noch 30 % des durchschnittlichen GKV-Beitrages. In diesen Standardtarif sind neben den älteren Beamten auch solche Berufsanfänger aufzunehmen, für die ansonsten ein Risikozuschlag zu berechnen wäre. Außerdem wird der Beamtenstandardtarif vom 1. Juli 2000 bis zum 31. Dezember 2000 für alle noch GKV-versicherten Beamten mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko ohne Risikozuschlag geöffnet, da es für diesen Personenkreis wegen der Beihilfe keine gleichwertige Alternative gibt."
(aus: Der Schwerbehinderte im öffentlichen Dienst, Jahrgang 2000 - März/April - 3/4)
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