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Der vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten, Karl Hermann Haack, und vom Deutschen Behindertenrat am Rande der Reha-Care veranstaltete Kongress "Gleichstellungsgesetze jetzt" führte am 20. und 21. Oktober 2000 etwa 600 Behinderte nach Düsseldorf. Diskutiert wurde außerhalb der Plenarveranstaltungen in fünf Foren zu unterschiedlichen Themen, jeweils an Hand des Entwurfs für ein Bundesgleichstellungsgesetz, der vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen erarbeitet worden war. Mit Petra Bungart in Forum 1, Wolfgang Angermann in Forum 3 und Uwe Boysen in Forum 5 saßen gleich drei DVBS- Mitglieder als Expertin bzw. Experten auf den Podien der verschiedenen Foren, eine Tatsache, die der Aufmerksamkeit gerecht wird, die der DVBS den Bemühungen um ein solches Gleichstellungsgesetz in den letzten Jahren geschenkt hat. Auch in den beiden anderen Foren waren DVBS-Mitglieder vertreten. Es folgen Berichte und Einschätzungen aus den einzelnen Foren und dann ein kurzes Resümee der gesamten Veranstaltung.
Als Fachfrau habe ich für den DVBS im Forum 1 Gebärdensprache/Kommunikation am Podium teilgenommen. In den einzelnen Foren sollte mit Verantwortlichen aus Wirtschaft und Politik diskutiert werden, um so Positionen zu klären und möglicherweise konkrete Lösungen in Vorbereitung eines Gleichstellungsgesetzes zu erarbeiten.
Schon im Vorfeld dieser Tagung wurde klar, dass den Veranstaltern die Bedeutung des Themas "Kommunikation" für Blinde und Sehbehinderte nicht bewusst war. Das zeigte sich schon darin, dass im Titel des Forums die Gebärdensprache als erstes genannt wurde. Als ich einige Wochen vor dem Kongress mit dem zuständigen Mitarbeiter telefonierte, stellte sich heraus, dass dieser überhaupt keine Vorstellung hatte, worum es bei uns Blinden und Sehbehinderten beim Thema Kommunikation überhaupt geht. So hatte er sich auch nicht um entsprechende Fachleute gekümmert. Wir schlugen vor, Jemanden vom Börsenverein, von einem Verlag, wie z.B. dem Beck-Verlag, von einer Computerfirma oder einen Hersteller von elektronischen Geräten, wie z.B. Siemens einzuladen. Es war aber in Anbetracht der vorangeschrittenen Zeit nicht mehr möglich, Jemanden zu gewinnen. Es wäre besser gewesen, schon früher den Kontakt mit uns zu suchen. Wir hätten uns dann selbst auch um Diskussionspartner kümmern können.
Auf dem Podium im Forum 1 war schließlich ein Vertreter des Fernsehsenders Phoenix, ein Herr vom Städtetag sowie ein Vertreter der Verbraucherzentralen. Im Übrigen waren in unserem Forum lediglich Betroffenenvertreter auf dem Podium.
Es wurden Fragen gestellt, zu denen jeder Redner zwei Minuten sprechen durfte. Diese Fragen waren uns vorher vorgelegt worden. Es blieb somit keine Zeit für längere Ausführungen. Dieses auf kontroverse Diskussionen ausgerichtete Konzept war für unsere Gruppe völlig verfehlt, da es bei uns keine Gegenpositionen gab.
Trotzdem hatte ich die Chance, die Themen Internet, Zugänglichkeit von CD- ROMs, Terminals und Automaten anzusprechen. Da aber niemand da war, mit dem ein kontroverses Gespräch hätte zustande kommen können, blieben die von mir vorgetragenen Forderungen uneingeschränkt stehen. Herr Dr. Radtke vom Fernsehsender Phoenix sicherte zu, sich darum zu bemühen, die Audiodeskription in seinem Sender weiter zu fördern. Herr Wienand vom Städtetag sprach davon, dass öffentliche Internetseiten barrierefrei gestaltet werden sollten.
Im Übrigen wurde im Forum 1 hauptsächlich über die Einführung der Gebärdensprache gesprochen und darüber, dass es für Lernbehinderte wichtig sei, mit einfacher Sprache zu kommunizieren.
Letztlich stand die Forderung über allem: Jedem Menschen soll seine Kommunikation zugestanden werden.
Nach den beiden Tagen in den Foren sollten die Ergebnisse von den Moderatoren zusammengefasst und der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Herr Dr. Hase vom Gehörlosenverband, der bei uns moderiert hatte, stellte nun auch unsere Arbeitsergebnisse vor. Obwohl ca. 25 % der Zeit im Forum über die Belange Blinder und Sehbehinderter gesprochen worden war, wurden wir im Abschlussbericht nicht mit genannt. Es war zwar von Hörbehinderten, Gebärdensprache, leichter Sprache und Zugang zur Kommunikation für alle die Rede. Unsere Bedürfnisse wurden aber nicht konkret angesprochen.
Dies war sehr ärgerlich, weil so unsere Belange nicht öffentlich gemacht wurden. Als wir uns später beschwerten, entschuldigte sich Herr Dr. Hase mehrfach und sicherte uns zu, dass wir auf jeden Fall den Beitrag zu unserem Forum, der in der Dokumentation zum Kongress veröffentlicht werden soll, Korrektur lesen dürfen. So werden wir wenigstens schriftlich die Möglichkeit haben, unseren Standpunkt nach außen deutlich zu machen.
Insgesamt war das Ende zwar sehr unglücklich, aber die Tatsache, mit ca. 600 anderen Menschen für ein Gleichstellungsgesetz einzustehen, macht Mut. Es ist wichtig, dass wir Sehbehinderte und Blinde immer wieder auf unsere Belange hinweisen, damit wir bei der Diskussion um Gleichstellungsgesetze nicht vergessen werden.
Petra Bungart
In Forum 2, dessen Inhalt ich nur auf Grund der Darstellung im Plenum wiedergeben kann, ging es um Verkehr - Mobilität - Tourismus, alles Bereiche, in denen auch Blinde und Sehbehinderte auf mehr oder weniger große Schwierigkeiten stoßen. Die Diskussion konzentrierte sich jedoch vor allem auf die Probleme von Rollstuhlfahrern und -fahrerinnen und hier wieder auf die teilweise unzugänglichen Züge der Deutschen Bahn, die auch einen Vertreter zum Kongress entsandt hatte. Einhellig wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gefordert, die finanzielle Förderung von Verkehrsunternehmen davon abhängig zu machen, dass sie ihre Angebote barrierefrei gestalten und das nachweisen.
Nach den in diesem Forum referierten amerikanischen Erfahrungen ist die Einrichtung gemeinsamer Kommissionen zwischen Betroffenen und den Verkehrsbetrieben ein wirksames Instrument zur Durchsetzung solcher Forderungen.
Leider nicht thematisiert wurden die in letzter Zeit für allein reisende Blinde aufgetretenen Schwierigkeiten im Flugverkehr. Allerdings wäre das auch relativ fruchtlos gewesen, waren doch Vertreter oder Vertreterinnen von Fluggesellschaften nicht anwesend. So wurde auch hier die Chance zu einem Dialog oder zu einer Auseinandersetzung wie in Forum 1 vertan.
Uwe Boysen
Das Thema im Forum 3 war "Bauen und Wohnen" - also nicht gerade etwas, was im Interessenkatalog blinder und sehbehinderter Menschen oberste Priorität genießt. Dennoch war es gut und ohne Abstriche wichtig, die Bedürfnisse auch dieses Personenkreises auf dem Podium vertreten zu können und gleichzeitig die Interessen derjenigen, die in besonderer Weise durch Barrieren behaftetes Bauen von der Nutzung vieler Räumlichkeiten und damit Lebensbereiche ausgeschlossen sind, zu unterstützen.
Diskussionsgrundlage war - wie in den übrigen Foren auch - der Entwurf zu einem Gleichstellungsgesetz des Forums behinderter Juristinnen und Juristen. Die darin enthaltenen Vorschläge zielen auf eine Änderung bundesrechtlicher Vorschriften (z. B. im Gaststättengesetz und in der Gewerbeordnung) in der Weise ab, dass die Barrierefreiheit eine Voraussetzung für die Erteilung zum Beispiel der Gaststättenkonzession oder der Gewerbeerlaubnis sein soll. Für den privaten Wohnungsbau wird die Änderung des 2. Wohnungsbaugesetzes in der Weise angestrebt, dass die Förderung von Bauvorhaben an die Gewährleistung der Barrierefreiheit nach bestimmten Kriterien (z. B. Umfang des Bauprojekts) gebunden sein soll.
Es bestand allgemein Einigkeit darüber, dass im Bund wie auch in den Ländern Bauvorschriften nötig sind, die ein Barriere freies Bauen sicherstellen. Kontrovers diskutiert wurde vor allem die Frage, ob es für bestimmte Bereiche (z. B. bei Hotels und Gaststätten) Ausnahmeregelungen geben soll oder nicht. In diesem Zusammenhang wies der Vertreter des Hotel- und Gaststättengewerbes darauf hin, dass für viele kleinere Betriebe die entsprechenden Umbaumaßnahmen mit Existenz bedrohenden Kosten verbunden sein könnten. Auch stehe bei so mancher Altstadtgaststätte die Atmosphäre prägende historische Bauweise einer behindertengerechten Gestaltung entgegen. In diesem Punkt wurde von der Mehrheit der Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Möglichkeit von Befreiungsregelungen akzeptiert.
Allerdings wurde mit Nachdruck für Neubauten die Umkehr des Regel-Ausnahme- Prinzips gefordert. Behindertengerechtes Bauen müsse für jede Architektin und jeden Architekten zur Standardplanung gehören. Das hätte zur Folge, dass im öffentlichen wie auch im privaten Bereich alle Bauwilligen ohne Ausnahme zunächst mit der Frage nach einer behindertengerechten Gestaltung ihres Bauvorhabens konfrontiert würden. Inwieweit dann - insbesondere für den privaten Bereich - Ausnahmen zugelassen würden, müsse im Einzelnen geregelt werden, wobei ein strenger Maßstab anzulegen sei.
Es liegt in der Natur der Sache, dass bei dieser Diskussion die Anliegen körperlich beeinträchtigter Menschen im Vordergrund standen. Für diejenigen, deren Hör- oder Sehfähigkeit beeinträchtigt ist, kann Barrierefreiheit meist gar nicht (allein) durch bauliche Maßnahmen hergestellt werden. Deshalb wurde dem Vertreter des Forums behinderter Juristinnen und Juristen der folgende Thesen- und Forderungskatalog, der die wichtigsten Belange blinder und sehbehinderter, hörsehbehinderter und taubblinder Menschen zum Gegenstand hat, überreicht. Er versteht sich als dringend notwendige Ergänzung, nicht als Alternative zu bisher vorgelegten Forderungen anderer Gruppen behinderter Menschen.
1. Die Einbindung der DIN 18024 und 18025 kann ohne Verletzung des Bestimmtheitsgrundsatzes nur dadurch erfolgen, dass die jeweilige baurechtliche Bestimmung die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit des Bauwerks für behinderte Menschen nach dem zur Zeit der Errichtung geltenden Stand der Technik vorschreibt. (Der Stand der Technik ergibt sich aus dem jeweils geltenden Inhalt der DIN 1824 und 1825.)
2. Automaten und Werbeanlagen sind so abzusichern, dass sie insbesondere für Menschen mit optischen und akustischen Wahrnehmungsbeeinträchtigungen keine Gefahr darstellen. Bei Bauarbeiten, durch die unbeteiligte Personen gefährdet werden können, ist die Gefahrenzone durch festes Absperrmaterial, das kontrastreich gekennzeichnet sein muss, abzugrenzen und durch geeignete Warnsignale auch akustisch wahrnehmbar zu machen. Damit Absperrschranken rechtzeitig taktil wahrgenommen werden können, sind Tastleisten von mindestens 10 cm Breite anzubringen, deren Unterkante nicht höher als 15 cm hoch über Bodenniveau sein darf.
3. Treppen müssen mindestens e i n e n festen und griffsicheren Handlauf haben. Der Handlauf muss grundsätzlich kontrastreich vom Hintergrund abgesetzt und taktil markiert sein. Er ist an freien Seiten der Treppen herumzuführen. Bei Spindeltreppen ist der Handlauf an der Seite mit den größeren Auftritten anzubringen. Bei besonders breiten Treppen sind Handläufe auf beiden Seiten und Zwischenhandläufe nach den Anforderungen der DIN 18024/18025 zu installieren. Zwischen Treppen und Türen, die in Richtung der Treppe aufschlagen, ist ein Treppenabsatz von mindestens 0,5 m Tiefe einzubauen. Bei öffentlich genutzten baulichen Anlagen müssen zumindest die erste und die letzte Stufe eines Treppenabsatzes durch einen 5 cm breiten Streifen kontrastreich abgesetzt sein, so dass sie von sehbehinderten Menschen wahrgenommen werden können.
4. In Gebäuden, bei denen der Fußboden eines Aufenthaltsraumes höher als 13 m über der festgelegten Geländeoberfläche liegt, müssen Aufzüge in ausreichender Zahl eingebaut werden. Dies gilt nicht, wenn zusätzlicher Wohnraum in bestehenden Wohngebäuden durch Ausbau des Dachraums geschaffen wird. Von den Aufzügen muss mindestens einer auch zur Aufnahme von Kinderwagen, Krankentragen, Rollstühlen und Lasten geeignet sowie mit einer akustischen (Etagen-)Ansage ausgestattet und taktil gekennzeichnet sein. An den Aufzugtürrahmen ist die Stockwerknummer taktil wahrnehmbar anzubringen.
5. Gebäude, die der regelmäßigen Nutzung durch die Öffentlichkeit dienen, sind - unabhängig von ihrer Höhe - mit einem oder mehreren Aufzügen der in Ziffer 4 genannten Art auszustatten.
6. In öffentlichen Gebäuden müssen die wichtigsten Informationen auf Türschildern u. Ä. (z. B. Raumnummern) in kontrastreicher und tastbarer Großschrift sowie in Blindenschrift angebracht sein.
7. Haupteingänge von öffentlichen Gebäuden sind taktil und akustisch wahrnehmbar zu machen. Das Gleiche gilt für Eingänge zu Sanitäranlagen in solchen Gebäuden.
Wolfgang Angermann
Das Thema von Forum 4 lautete Bildung und Ausbildung. Nachdem der Gesetzentwurf des Forums aus verschiedenen Gründen, vor allem wegen der weitgehend fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes, vergleichsweise wenige Aussagen zur Gleichstellung von Behinderten im Bildungsbereich enthält, wurde das Thema hauptsächlich nicht unter Bezugnahme auf diesen Entwurf, sondern auf Grund der eigenen Erfahrungen der Vertreter auf dem Podium und der Teilnehmer im Publikum behandelt. Dabei herrschte in den angesprochenen Problemkreisen überwiegend Einigkeit.
Integrative Beschulung
Zwar nicht nach der Tagesordnung, aber nach der Breite der Diskussion eindeutig an erster Stelle stand die Frage der gemeinsamen Beschulung von Menschen mit und ohne Behinderung. Dabei bestand grundsätzlich Einigkeit, dass die Integration der Regelfall sein solle. Die bisherigen Sonderschulen sollten in "Sonderpädagogische Förderzentren" umgewandelt werden mit der Aufgabe, ihre speziellen Kompetenzen und Dienste nunmehr mobil für die an den Regelschulen unterrichteten Menschen mit Behinderung zu erbringen.
Abgelehnt wurde dieses Konzept allerdings für den Unterricht gehörloser Menschen. Für diese Gruppe sei eine besondere Schule wegen der speziellen Form der Kommunikation in Gebärdensprache nach wie vor notwendig. Die deutsche Gebärdensprache wurde als wesentlich für die Persönlichkeitsentwicklung und Ausbildung von Gehörlosen angesehen; ihre Beherrschung sei auch Voraussetzung für die Teilnahme an einer integrierten Beschulung. In diesem Zusammenhang wurde kritisiert, dass es bisher nur in Bayern für Gehörlosen-Pädagogen verpflichtend sei, die Gebärdensprache zu erlernen.
Einhellig abgelehnt wurde der in vielen Schulgesetzen zu findende Finanzierungsvorbehalt, nachdem die Beschulung nur bei Existenz der erforderlichen Personalmittel, Sach- und Raumausstattung zugelassen wird; dies stelle eine Ungleichbehandlung dar, weil für Menschen ohne Behinderung Bildungseinrichtungen allein entsprechend der Nachfrage geschaffen würden.
Als großes Problem für eine integrierte Beschulung wurde die dafür erforderliche Barrierefreiheit im Sinne des § 6 des Entwurfs des Antidiskriminierungsgesetzes gesehen. Für deren Herstellung würden erhebliche finanzielle Mittel benötigt, sie müsse aber vorangetrieben werden, um das Ziel einer möglichst weit gehenden Integration von Menschen mit Behinderung zu erreichen.
Nicht zur Sprache kam der meiner Meinung nach wichtige Aspekt der sozialen Integration von Menschen mit Behinderung in die Klassengemeinschaft. Bei einer integrierten Beschulung ist nicht auszuschließen, dass diese Gruppe aufgrund ihres - aus Sicht der Menschen ohne Behinderung - "Andersseins" es schwer haben, Anschluss zu Klassenkameraden zu finden.
Frühförderung
Betont wurde, dass Bildung nicht erst mit sechs Jahren, sondern schon ab der Geburt beginne. Daher müsse die Frühförderung für alle Arten von Behinderungen verbessert und auf den Stand ausgebaut werden, den gegenwärtig bereits die Förderung von Blinden und Sehbehinderten habe.
Berufliche Bildung
Die Vorschläge des Forums-Entwurfs zur Ergänzung des Berufsbildungsgesetzes und zur Handwerksordnung im Hinblick auf die Berücksichtigung behindertenspezifischer Belange wurden begrüßt. Festgestellt wurde, dass sich gegenwärtig relativ wenige Menschen mit Behinderungen in einer handwerklichen Ausbildung befänden.
Zu der Frage des Berufsschulunterrichts für Menschen mit Behinderung gab es noch keine klaren Standpunkte. Berichtet wurde, dass in Bayern eine Berufsschule für Menschen mit Behinderungen existiere.
Hochschule
Der Vorschlag des Forums-Entwurfs zur Ergänzung des Hochschulrahmengesetzes um die Verpflichtung der Hochschulen, Studierende mit Behinderungen nicht zu benachteiligen und ihre Belange vor allem auch in Prüfungsordnungen zu berücksichtigen, wurde begrüßt. Die bisherige gesetzliche Regelung in § 2 Abs. 5 des Hochschulrahmengesetzes - "Sie (die Hochschulen) berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse behinderter Studenten" - habe nicht ausgereicht, um Benachteiligungen zu vermeiden. Empfehlungen zur Ergänzung von Prüfungsordnungen seien durchweg bis heute nicht umgesetzt worden, teilweise nicht einmal bei staatlichen Prüfungsordnungen. Dadurch hänge es oft immer noch vom "Goodwill" der Prüfer ab, ob Studierende eine Modifikation des Prüfungsverfahrens erreichen könnten. Erörtert wurde auch die im Hochschulbereich häufig nicht barrierefreie Gebäudesituation.
Assistenz
Betont wurde allseits die Bedeutung und Notwendigkeit von Assistenz während der Ausbildung und im Berufsleben. Uneinigkeit bestand dagegen in der Frage, ob diese Kräfte vom jeweiligen Träger der Ausbildungseinrichtung oder von einer anderen Stelle, wie z.B. dem Sozialhilfeträger, finanziert werden sollten; auf jeden Fall müsse die Finanzierung aber unabhängig vom Einkommen erfolgen.
Fordern müsse man außerdem, dass die Assistenz ausreichend qualifiziert sei, da es nicht lediglich um reine Hilfsarbeiten gehe. Der Mensch mit Behinderung müsse sich die Assistenzkraft selbst aussuchen können, da nur so eine reibungslose Zusammenarbeit, die ja immerhin auch ein persönliches Verhältnis sei, gewährleistet sei.
Meiner Meinung nach darf man bei der berechtigten Forderung nach ausreichender Qualifikation doch nicht übersehen, dass die Assistenz Hilfsfunktionen haben soll. Stellt man hier zu große Anforderungen, besteht die Gefahr, dass im krassesten Fall ein Arbeitgeber die Assistenzkraft als reguläre/n Arbeitnehmer/in einstellt und der Mensch mit Behinderung außen vor bleibt.
Harald Schoen
Das Forum 5 behandelte mit dem Thema Zivilrecht und Verbandsklagerecht ein genuin juristisches Terrain, das wahrscheinlich für Nichtjuristen nur schwer verständlich war. So betonten auch die beiden Moderatoren, die Veranstalter seien sehr mutig gewesen, sie als Nichtjuristen mit der Moderation dieses Teils des Kongresses zu betrauen.
Als Experten auf dem Podium waren u.a. eine Vertreterin der Versicherungswirtschaft, Repräsentanten des Deutschen Industrie- und Handelstages und der Arbeitgeberverbände sowie Fachleute von Behindertenorganisationen erschienen.
Aus der Diskussion seien nur einige Punkte hervorgehoben:
- Eine lebhafte Debatte entspann sich bei den Vorschlägen zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes, da die Vertreterin der Versicherungswirtschaft hier befürchtete, durch die Verpflichtung, auch mit Behinderten Verträge abschließen zu müssen, würde die für einen Versicherungsvertrag erforderliche Risikoprüfung entfallen. Es war ihr nur schwer klar zu machen, dass es darum nicht geht, sondern um das Verbot von generellen Ablehnungen eines Vertragsschlusses von Seiten der Versicherungen ohne jegliche Risikoprüfung.
- Keine Probleme sahen alle Experten und Expertinnen in einer Erweiterung des § 611a BGB, wonach Arbeitgeber bei Nichteinstellung von Behinderten auf Grund ihrer Behinderung schadensersatzpflichtig gemacht werden sollen. Eine solche Regelung, so wurde betont, sei ohnehin in einer demnächst in Kraft tretenden Richtlinie der EU enthalten.
- Als unproblematisch wurde allgemein auch die Einführung eines sog. Verbandsklagerechts angesehen. Dieses Instrument ist aus dem Verbraucherschutz- und Umweltrecht bekannt. Mit seiner Hilfe können Verbände allgemeine Interessen vor die Gerichte bringen, auch wenn ein Betroffener das nicht getan hat. Um hier die Betroffenen auch nicht mittelbar gegen ihren Willen in einen Prozess hineinzuziehen, sieht der Entwurf des Forums Behinderter Juristinnen und Juristen eine solche Möglichkeit nur mit ausdrücklicher Genehmigung der betroffenen Behinderten vor. Für mich nicht ausreichend erörtert wurde die Frage, was zu geschehen hat, wenn der/die Behinderte erst später seine/ihre Einwilligung zurücknimmt und wie man allgemein sicherstellen kann, dass das Verbandsklagerecht nur von qualifizierten Vereinen wahrgenommen wird, die auch über das entsprechende juristische und sonstige Fachwissen verfügen. Wahrscheinlich wird man hier eine Art Lizenzierungsverfahren einführen müssen, das jedoch bislang im Forums-Entwurf nicht enthalten ist.
- Interessant war die Diskussion über die Frage einer Änderung des Rechts der Geschäftsfähigkeit. Bislang können sog. Geisteskranke keine wirksamen Willenserklärungen abgeben, also keine Verträge schließen. Es wurde angeregt, eine Regelung zu prüfen, wonach für diesen Personenkreis ausschließlich mit rechtlichen Vorteilen verbundene Geschäfte nicht doch wirksam sein könnten. Hier müssen aber noch Formulierungen gefunden werden, die die Gratwanderung zwischen Bevormundung und erforderlichem Schutz bestehen.
Zum Schluss der Veranstaltung hatten die Politikerinnen und Politiker das Wort. Natürlich sprachen sie sich alle (sonst wären sie nicht in der Politik) vor den Behinderten für ein Gleichstellungsgesetz aus, wollten oder konnten jedoch keinen konkreten Fahrplan für dessen parlamentarische Diskussion nennen. Es war dem Veranstalter, Karl Hermann Haack, vorbehalten einen Gesetzentwurf für das Frühjahr 2001 anzukündigen. Ob er im beginnenden Endspurt der Legislaturperiode dann noch eine realistische Chance auf eine Verabschiedung hat oder ob in zwei bis drei Jahren eine Neuauflage des Kongresses "Gleichstellungsgesetze jetzt" her muss, bleibt eine offene Frage.
Wie sind nun die Belange Blinder und Sehbehinderter auf diesem Kongress transportiert worden- Eine deutliche Antwort für einen Teilbereich enthält schon der Bericht über die Aktivitäten in Forum 1. Eine weitere Episode zeigt, dass wir noch recht weit von unserem Wunschtraum einer barrierefreien oder wenigstens -freieren Welt entfernt sind. Am Ende der Veranstaltung wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den Podien als Anerkennung ein Buch überreicht. "Leider können wir es nur nicht lesen", so haben wir dem Beauftragten für die Belange der Behinderten in einem kleinen Dankschreiben mitgeteilt und hinzugefügt: "Wir hoffen, dass Sie uns bei unserem Bemühen um die Erreichung dieses Zieles (einer barrierefreien Kommunikation) weiter unterstützen und bieten Ihnen gern unsere Hilfe und unseren Expertenrat an; denn - davon sind wir überzeugt - der wird nötig sein, um das Projekt eines Gleichstellungsgesetzes erfolgreich abzuschließen.
Uwe Boysen
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