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Was tun Menschen mit Sehschädigung in seelischen Krisensituationen- Erfahrungsgemäß dasselbe wie alle Menschen in vergleichbaren Lagen: Sie greifen zur Flasche, ziehen sich zurück, drangsalieren ihre Umwelt mehr als zulässig oder suchen, überredet oder überzeugt, psychotherapeutische Hilfe; für die meisten erst recht eine via dolorosa. Die stationäre Aufnahme und Behandlung sehgeschädigter Menschen in psychischen und psychiatrischen Krisen ist in Deutschland längst keine Selbstverständlichkeit.
Hierzulande durchlaufen Menschen mit Sehschädigung speziell für sie konzipierte Ausbildungs- und Rehabilitationsprogramme, erhalten staatlicherseits materiellen/finanziellen Ausgleich, können speziell für sie ausgesuchte und eingerichtete Konsum- und Freizeitangebote wahrnehmen und genießen Vergünstigungen und Sonderregelungen aller Art. Ein speziell für diese Zielgruppe ausgelegtes psychiatrisch/psychotherapeutisches stationäres Behandlungsangebot besteht allerdings erst seit kürzester Zeit. In der Schlossklinik Pröbsting, Privatklinik für psychologische Medizin, in Borken (NRW) wurde im April 2000 mit der Erarbeitung eines stationären Behandlungskonzepts begonnen, das die spezifischen Bedürfnisse und Lebensumstände sehgeschädigter Patienten berücksichtigt.
Die Idee zu diesem Projekt ist aus der Erfahrung heraus entstanden, dass Menschen mit Sehschädigung, die Psychotherapie suchen, immer wieder aufgrund ihrer Behinderung mit einer oder einer Kombination der folgenden vier Begründungen abgewiesen werden:
- Sie passen nicht in unseren Klinik/Praxis Alltag/Betrieb.
- Sie benötigen angesichts Ihrer Behinderung spezifische therapeutische Unterstützung, die mit unseren Mitteln und Methoden nicht leistbar ist.
- Ihre Behinderung stellt ein durchschnittliches Alltagsproblem dar, das innerhalb unseres Therapieangebots nicht speziell berücksichtigt werden kann.
- Sie sind durch Ihre Behinderung mit einer realen Problematik konfrontiert, bei deren Bewältigung Psychotherapie nicht helfen kann.
Erhalten sehgeschädigte Personen dennoch einen Therapieplatz, geschieht dies nur zu oft halbherzig, unter Voraussetzungen und zu Bedingungen, die jeden therapeutischen Erfolg von vornherein geradezu aussichtslos erscheinen lassen. Fehlende spezifische Therapiekonzepte und ein damit verbundener Mangel an therapeutischen Erfahrungswerten, keine blinden- oder sehbehindertengerechte Umgebung und Unterbringung während des stationären Aufenthalts, Bevormundung und Mobilitätseinschränkungen (bis hin zu Verzicht auf Mobilität und alltägliche Selbstverständlichkeiten), ungenügend vorbereitetes Pflegepersonal, Unterschätzen, Übersehen oder Missachten spezifisch blinder- oder sehbehinderungsgegebener kommunikativer Belange gehören u.a. zu den gravierendsten in diesem Zusammenhang von betroffener Seite genannten Mängeln. Kürzer und andersherum gesagt, wozu einen teueren und raren Therapieplatz organisieren und belegen, wenn"s "drinnen" genauso zugeht wie "draußen", ja schlimmer noch.
Dass hier offensichtlich Handlungsbedarf besteht, haben darüber hinaus entsprechende Anfragen beim DBSV sowie bei einigen weiteren einschlägigen Organisationen gezeigt. Dort hat man uns (auch schriftlich zur Vorlage bei den Kostenträgern) bestätigt, dass sich beinahe wöchentlich sehgeschädigte Hilfesuchende oder deren Angehörige mit der Bitte um Information zu speziellen Behandlungsangeboten im psychotherapeutischen und psychiatrischen Bereich an sie wenden. Bis jetzt ist unser Vorhaben allenthalben auf Zustimmung und Unterstützung gestoßen. Die im Vorfeld erforderlichen inhaltlichen und räumlichen Vorbereitungsarbeiten sind nunmehr abgeschlossen. Es kann losgehen.
Die Schlossklinik Pröbsting bietet, in einem erstklassigen Ambiente, einen erfolgreichen und umfassenden psychotherapeutischen Ansatz zur Behandlung psychischer Konflikte und Erkrankungen, von der Diagnostik bis zur Therapie, bei Indikationen wie Essstörungen, Depressionen, Schlafstörungen, Burn-out, Belastungsreaktionen, Angst und Panik, Schmerzen, Zwängen etc. Da es sich um eine Akutklinik handelt, ist die medizinische Versorgung rund um die Uhr gewährleistet und kann bei Bedarf auch als Bestandteil der Therapie genutzt werden. Dies ist besonders wichtig für Patienten mit zusätzlichen somatischen Erkrankungen wie Diabetes oder bei psychosomatischen Leiden aller Art.
Zur Zeit verfügt die Einrichtung über maximal 50 Betten. Die Unterbringung erfolgt in Einzel- bzw. Doppelzimmern, einige davon sind rollstuhlgerecht. Die Architektur der Klinikgebäude ist übersichtlich, das Klinikgelände sowie die Anordnung der einzelnen Gebäude auf dem Gelände leicht überschaubar. Die Anlage ist sehgeschädigten Patienten nach kurzer Eingewöhnung und Orientierungsphase mühelos ohne ständige fremde Hilfe zugänglich. An den Türen zu den einzelnen Räumen befinden sich taktile Nummerierungen, alle Treppenabsätze sind durch deutlich wahrnehmbare Orientierungsstreifen gekennzeichnet. Der Lift hat eine Stockwerkansage und fühlbare Markierungen an den Bedientasten. Es gibt taktile Übersichtspläne. Wer seinen Führhund oder eine Begleitperson mitbringen möchte, kann dies selbstverständlich jederzeit tun. Führhunde sind in allen Bereichen des Hauses willkommen. Die weitläufige nähere und weitere Umgebung bietet ausreichend Auslaufmöglichkeiten und Gelegenheit zu abwechslungsreichen Spaziergängen, viel Bewegung und konzentrierter Ruhe. Auf der Strecke zwischen dem Bahnhof Borken und der Klinik besteht die Möglichkeit eines Abhol- und Bringservices.
Für Freizeitangebote ist ebenfalls gesorgt. Das Klinikpersonal wurde anhand einer ausführlichen Mitarbeiterschulung auf das Thema Sehschädigung und die Betreuung sehgeschädigter Patienten vorbereitet. In der Schlossklinik Pröbsting ist man grundsätzlich um einen freundlichen, jederzeit hilfsbereiten und auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Patienten zugeschnittenen Umgang bemüht. Für sehgeschädigte Patienten könnte das u.a. bedeuten, dass die besonders in fremder Umgebung anfangs oftmals fällige Extraportion Kommunikationsstress und Anspannung bald entfallen oder gar nicht erst aufkommen.
In gemeinsamer Zusammenarbeit und unter Mitwirkung einer Rehabilitationslehrerin des Blindenbundes in Hessen ist es dem Leiter der Klinik, Herrn Dr. Thomas Falbesaner, gelungen, in seinem Haus eine größere Anzahl stationärer blinden- und sehbehindertengerechter Therapieplätze anzubieten. Dabei handelt es sich nicht um eine separate (oder gar "geschlossene") Abteilung, sondern um ein integriertes und offenes psychotherapeutisches Behandlungsangebot. Neben Einzelgesprächs- und Gruppentherapie kommen u.a. auch Musiktherapie, Paartherapie, Tanztherapie, Bewegungstherapie, Ergotherapie sowie hypnotherapeutische und körperbezogene Verfahren zum Einsatz. Physiotherapie ist ebenfalls zu haben. Für Menschen, die behinderungsbedingt häufig unter Bewegungsmangel und großer seelischer und körperlicher Anspannung leiden, sicherlich ein sinnvolles Angebot. Bei der Konzeptionierung der therapeutisch-inhaltlichen Seite haben wir Wert auf die Tatsache gelegt, dass Sehschädigung - oder die Fähigkeit, nicht sehen zu können - kein übergeordnetes, gruppenspezifisches Persönlichkeitsmerkmal darstellt, sondern vielmehr eine - wenn auch zentrale - Eigenschaft eines Menschen bildet, die aufgrund ihrer komplexen Auswirkungen für unterschiedliche Personen und Personengruppierungen in unterschiedlichen Lebenssituationen sehr unterschiedliche Bedeutung haben kann.
Eine gründliche Recherche zu Beginn unserer Arbeit hat ergeben, dass derzeit keinerlei Literatur oder auch nur Zahlenmaterial zum Thema "Sehschädigung und Psychotherapie" bzw. "psychiatrische Erkrankungen und psychische Krisenbewältigung bei Menschen mit Sehschädigung" verfügbar ist. Weder die wissenschaftliche Literatur zum Thema "Sehschädigung" noch die allgemeine Psychotherapieforschung haben diesen Aspekt bislang für sich entdeckt. Ich habe nur einen Titel finden können, der sich in weiterem Sinn mit der Thematik beschäftigt. Da es sich um ein interessantes und empfehlenswertes Werk handelt, hier die vollständigen Angaben:
Olkin, R. (1999) What Psychotherapists Should Know About Disability. NY.: Guilford Press. (Zu entleihen auf Kassette bei RFB & D in den USA.)
Das mag daran liegen, dass in Deutschland, anders als etwa in den skandinavischen Ländern, keine Meldepflicht besteht, blinde und sehbehinderte Klienten als solche also nicht erfasst werden; bemerkenswert bleibt es dennoch. Es ist deshalb geplant, das Projekt, sollte es sich als erfolgreich erweisen, unter wissenschaftlicher Begleitung durchzuführen.
Bleibt noch die Finanzierungsfrage zu erwähnen. Die Schlossklinik Pröbsting ist eine Privatklinik. Zur Zeit ist eine gesicherte Finanzierung eines stationären Aufenthalts dort nur für privat, Post-, KBV- sowie für Beihilfeversicherte gegeben. Verhandlungen mit weiteren Kostenträgern (Ersatzkassen) laufen. Einstweilen besteht durchaus auch die Möglichkeit, es bei den gesetzlichen Krankenversicherungen mit einem gut begründeten Einzelantrag zu versuchen, wie dies für bestimmte Hilfsmittel (z. B. Blindenführhund) und Neuerungen nicht unüblich war und ist.
Weitere Informationen sind erhältlich bei der
Schlossklinik Pröbsting, Privatklinik für psychologische Medizin, Pröbstinger Allee 14, 46325 Borken-Hoxfeld; Tel: 02861/80.00-0, Fax: 02861/80.00-89, E-Mail: info@betak.de, Internet: www.betak.de
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