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Behinderte starten Unterschriftensammlung für ein Bundesgleichstellungsgesetz

Um die Bundesregierung dabei zu unterstützen, ihr Versprechen zur Verabschiedung eines Gleichstellungsgesetzes für Behinderte noch in dieser Legislaturperiode einzulösen, haben eine Reihe von Behindertenorganisationen eine Unterschriftensammlung gestartet. Mit ihrem Aufruf formulieren sie fünf Kernpunkte, die ein Gleichstellungsgesetz enthalten muss:

1. Das Bundesgleichstellungsgesetz muss eine bürgerrechtsorientierte Definition von Behinderung und Diskriminierung sowie ein umfassendes Benachteiligungs- und Diskriminierungsverbot enthalten.

2. Das Bundesgleichstellungsgesetz muss einklagbare und durchsetzbare Normen enthalten, die mittels eines Verbandsklagerechtes und der Beweislastumkehr in die Praxis umgesetzt werden können.

3. Das Bundesgleichstellungsgesetz muss das Recht auf einen barrierefreien Zugang zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, zu Informationen und Kommunikation festschreiben.

4. Das Bundesgleichstellungsgesetz muss die Anerkennung der Gebärdensprache sicherstellen.

5. Das Bundesgleichstellungsgesetz muss die Durchsetzung der Gleichberechtigung behinderter Frauen und Männer sicherstellen.

Zu den Erstunterzeichnern der Unterschriftenaktion gehört unter anderem der DVBS. Auch Sie können den Aufruf als Organisation oder als Einzelperson unterstützen. Sie erhalten das Formular in der DVBS-Geschäftsstelle oder aus dem Internet (www.nw3.de).

Bitte schicken Sie die Unterstützungserklärungen an das

NETZWERK ARTIKEL 3 e.V., Krantorweg 1, 13503 Berlin, Fax: 030/436.44.42, E- Mail: HGH@nw3.de

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