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Mit einer Traueranzeige in großen Tages- und Wochenzeitungen erinnert die Bundesvereinigung Lebenshilfe an die Ermordung behinderter Menschen im Nationalsozialismus. 250 000 Menschen mit Behinderungen seien zwischen 1939 und 1945 von den NS- Machthabern in Anstalten umgebracht worden, heißt es in der Annonce.
Ganz im Gegensatz zur eigentlichen Bedeutung des Wortes "Euthanasie" hätten die Behinderten einen grausamen Tod durch Vergiftung oder Verhungern gefunden. In den Vernichtungsanstalten sei das Verfahren der massenhaften Tötungen in Gaskammern erprobt worden, das später von den Konzentrationslagern wie Auschwitz übernommen wurde. Zu den Unterzeichnern gehören der Lebenshilfevorsitzende Robert Antretter, der ZDF-Intendant und Vorsitzende der "Aktion Mensch", Dieter Stolte, und der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel.
Um die zehn Millionen Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen in Zukunft vor Diskriminierungen zu schützen, beschloss der Deutsche Behindertenrat (DBR) Thesen, die das Benachteiligungsverbot der Menschen wegen ihrer Behinderung in Artikel 3 Grundgesetz mit Leben erfüllen sollen. Diese Thesen sollen Bundestag und Bundesrat bei allen Vorhaben, die das Leben gehandicapter Menschen berühren, berücksichtigen, fordert der DBR.
"Die Würde der Menschen mit Behinderungen ist unantastbar! Jeder Mensch mit Behinderungen hat das Recht auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit", heißt es in der ersten These. Die weiteren Punkte lauten: "Menschliche Vielfalt und menschliches Anderssein sind eine Bereicherung für die Gesellschaft. Jegliche Selektion behinderten Lebens wird abgelehnt! Lebenswert und Lebensqualität behinderter Menschen dürfen nicht in Frage gestellt werden. Soweit diese Menschen auf Förderung, Betreuung und Begleitung angewiesen seien, müssten sie als Auftrag- und Arbeitgeber gelten. Behinderte Menschen jeden Alters haben einen Anspruch auf bedarfsgerechte Unterstützung unter Beachtung ihres Wunsch- und Wahlrechts. Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Kinder und ihre Eltern haben von Anfang an einen Anspruch auf Förderung und Begleitung. Hierzu gehören offene Hilfen." Alle Menschen haben das Recht, ohne fremde Hilfe den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Informationen, den neuen Kommunikationstechnologien sowie Gebäuden zu erlangen, notiert der DBR weiter: Die Gebärdensprache sei als eigenständige Sprache anzuerkennen, die Gleichberechtigung behinderter Frauen und Männer sicherzustellen; gleiches gelte für das Recht auf Intimsphäre. Die Nachrangigkeit der Eingliederungshilfe im Sozialrecht sei zu beseitigen; Eltern, die sich für ihr behindertes Kind entschieden haben, dürfen nicht lebenslang durch Unterhaltszahlungen "bestraft" werden.
(Aus: Frankfurter Rundschau vom 27. Januar 2001, Seite 7)
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