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Von solchen Schriftstücken ist, ebenso wie von Betreuungsverfügungen und allgemeinen Vorsorgevollmachten, seit Jahren bei uns viel die Rede.
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten, wenn Sie einmal Ihren Willen nicht mehr sollten äußern können. Dazu müssen Sie wissen, dass allein Sie über die Behandlung entscheiden. Der Arzt kann Ihnen nur vorschlagen, was seiner Meinung nach gut für Sie wäre. Ob Sie seinem Rat folgen, entscheiden dagegen Sie selbst. Können Sie das nicht mehr, dann wird der Arzt Sie nach ihrem sogenannten mutmaßlichen Willen behandeln, d.h. tun, was er für das Beste hält. Möglicherweise bestellt das Vormundschaftsgericht Ihnen dann aber für den Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge einen Betreuer. Dem können Sie durch die Errichtung einer Patientenverfügung zuvorkommen. Den Inhalt einer solchen sollten Sie sich aber gut überlegen, möglichst auch mit Ihrem Arzt besprechen.
Statt in einer Patientenverfügung im Voraus mehr oder weniger genau festzulegen, was Sie im Falle Ihrer etwaigen Bewusstlosigkeit wollen oder ablehnen, können Sie jemanden, zu dem Sie in dieser Hinsicht besonderes Vertrauen haben, eine Gesundheitsvorsorgevollmacht erteilen. Aber die Bestellung eines Betreuers erspart sich ein Patient "in kritischen Situationen dadurch nur, wenn die Vollmacht, wie es in § 1904 BGB heute heißt, auch dann zur Einwilligung in eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff" ermächtigt, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Patient "auf Grund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet" - und gerade in solchen Lebenslagen werden die Vorstellungen eines Patienten und seines - in der Regel berufsmäßigen - Betreuers oft weit voneinander abweichen.
Für Patientenverfügungen und entsprechende Vorsorgevollmachten gibt es bei Senioren- und Wohlfahrtsorganisationen zahlreiche Muster. Bei den Pfarrämtern der beiden großen Konfessionen gibt es sogar eine "christliche" Patientenverfügung. Aber beachten Sie grundsätzlich, dass sich für die Vollmacht noch Muster im Umlauf befinden, die dem oben wiedergegebenen Gesetzeswortlaut nicht entsprechen. Benutzen Sie im übrigen alle Muster, die Sie finden, nur, um Anregungen für Ihre persönliche Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht zu gewinnen.
Wer wissen möchte, wie man selbstständig seine Patientenverfügung gestaltet, kann sich den "Diakonieratgeber Patientenverfügung" beschaffen. In Baden-Württemberg gibt es ihn in Schwarzschrift unentgeltlich in jeder Apotheke. Von außerhalb kann man ihn anfordern beim Diakonischen Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden, Frau Dr. Bejick, Postfach 2169, 76009 Karlsruhe. In Blindenschrift gibt es ihn ebenfalls unentgeltlich, und zwar in der Evangelischen Blindenschriftdruckerei Wernigerode, Tel.: 03943/56 43 00.
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