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Arbeitsgruppe Gleichstellung legt umfassendes Gutachten über Rechtssituation Behinderter vor: Erhebliche Benachteiligungen in vielen Lebensbereichen sind für behinderte Menschen trotz des Gleichstellungsgrundsatzes im Grundgesetz immer noch an

Zu diesem Ergebnis kommt der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen", den Sozialminister Harald Schartau jetzt dem Landeskabinett vorgelegt hat. Eine 16-köpfige Arbeitsgruppe von Fachleuten aus Verbänden und Vereinen, Juristen und Verwaltungsexperten (darunter das DVBS- Vereinsmitglied Klaus Hahn - Anmerkung der Redaktion) hat im Auftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen nach fast dreijähriger Tätigkeit diesen bislang bundesweit umfassendsten Bericht zur Situation der Behinderten in Deutschland verfasst. "Die außergewöhnlich detaillierte Studie listet erstmals präzise auf, welche Gesetze und Vorschriften geändert werden müssen, um Behinderten ein wirklich barrierefreies Leben zu ermöglichen. Wir erhalten damit eine hervorragende Diskussionsgrundlage, wie in Zukunft eine umfassende Gleichstellungs-Gesetzgebung gestaltet werden kann", sagte der Minister am 9. Mai 2001 in Düsseldorf.

Das Ergebnis des Gutachtens: Insgesamt elf Landes- und 27 Bundesgesetze enthalten Regelungen, die nicht behindertengerecht sind; gleiches gilt für sieben Landesverordnungen. Das Gutachten zeigt auf, dass es nach wie vor Rechtsnormen gibt, die diskriminierende Tatbestände enthalten. So werden zum Beispiel im Haftungsrecht Taubstumme wie Minderjährige eingestuft. Oder: Gehörlose dürfen kein Testament aufsetzen.

Der zweite wichtige Bereich betrifft Vorschriften, die Behinderten im wahrsten Sinne des Wortes Barrieren in den Weg legen. Angemerkt wird die Zugänglichkeit von Gebäuden mit dem Rollstuhl, das Fehlen von behindertengerechten Toiletten in den meisten Gaststätten, Schwierigkeiten für Blinde oder Gehörlose, sich im öffentlichen Nahverkehr und im Straßenverkehr zu orientieren usw. Die Arbeitsgruppe schlägt deshalb vor, Barrierefreiheit als allgemeines Prinzip in die Landesbauordnung aufzunehmen.


Weitere Ergebnisse betreffen:




Außerdem enthält der Bericht eine Vielzahl von Vorschlägen zur behindertengerechten Gestaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen (z. B. bessere Kenntnisnahmerechte) sowie im Bereich der Versicherungsverträge, der Urheberrechte und von Beurkundungen.


"Wir brauchen eine moderne Gleichstellungsgesetzgebung"



Die Arbeitsgruppe plädiert darüber hinaus für Gleichstellungsgesetze auf Bundes- wie auf Landesebene. Als Eckpunkte dafür werden regelmäßige Berichtspflichten der Bundes- und Landesregierung, die Einführung einer Verbandsklage, die Anerkennung der Gebärdensprache, das Recht auf barrierefreie Lebensbereiche und die Beweislastumkehr bei Klagen gegen Benachteiligung und Diskriminierung gefordert.

"Eines ist schon heute klar: Mit der Lebenssituation behinderter Menschen ist noch längst nicht alles zum Besten bestellt. Das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz ist oft noch ein uneingelöstes Versprechen", erklärte Schartau. Zum Leitbild einer modernen Gesellschaft gehöre, dass allen Menschen ein barrierefreier Zugang zu Schule, Ausbildung, Beruf und dem sozialen und kulturellen Leben möglich sein müsse. "Natürlich werden die umfassenden Vorschläge des Rechtsgutachtens auch zu streitigen Diskussionen führen, gerade wenn es um Folgekosten geht", so der Minister weiter. Genau dieser Effekt ist erwünscht. Wir wollen mit der Veröffentlichung dieses Berichts Impulse geben für eine breite bundesweite Diskussion um mögliche und machbare Verbesserungen. Daher wird der Bericht jetzt unverzüglich der Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt - verbunden mit der Bitte, hierzu schriftlich Stellung zu nehmen. Wir brauchen eine moderne Gleichstellungsgesetzgebung, denn es gibt immer noch eine Reihe von Vorschriften, die nicht mehr zeitgemäß sind."

Das Gutachten wird jetzt unter anderem an die Kommunen, den Bund, die übrigen Ländersozialministerien, den Landesbehindertenrat und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege übersandt. Es steht darüber hinaus im Internet unter www.masqt.nrw.de zur Verfügung.

(Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.05.2001)

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