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Ab dem 01.07.2001 gelten bundesweit neue Bestimmungen zur gesellschaftlichen Integration und Rehabilitation behinderter Menschen. Durch das neue Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) werden die Rechtsvorschriften zur Rehabilitation und Eingliederung behinderter Menschen, die für alle Sozialleistungsbereiche einheitlich gelten, in einem eigenen Gesetz zusammengefasst. "Ziel des Gesetzes ist es, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu fördern", sagte die Sozialdezernentin des Landschaftverbands Rheinland (LVR), Martina Hoffmann-Badache. Im Vordergrund stünde die Fortentwicklung des Rehabilitations- und Schwerbehindertenrechts; Verfahrens- und Abstimmungsmaßnahmen seien gebündelt worden und jetzt für alle Rehabilitationsträger gleichermaßen gültig. Die LVR-Sozialdezernentin begrüßte das neue Gesetz als "Schritt zu mehr Service und mehr Rechten für behinderte Menschen". Auch für die Arbeit des LVR und die behinderten Menschen im Rheinland ergäben sich wichtige Änderungen.
Als eine der wichtigsten Neuerungen nannte sie die Einrichtung von zentralen, ortsnahen Servicestellen zur Beratung und Unterstützung behinderter Menschen. Die verschiedenen Träger und Finanziers von Rehabilitationsmaßnahmen (zum Beispiel Kranken- und Rentenversicherungsträger, die Kommunen, die Landschaftsverbände u.a.) werden verpflichtet, auf Stadt- bzw. Kreisebene gemeinsame Servicestellen zu betreiben und ihre jeweiligen Leistungen zu koordinieren. "Damit wird den Betroffenen erspart, von Pontius zu Pilatus zu laufen", so Hoffmann-Badache. Mit eng bemessenen Entscheidungsfristen sollen Bearbeitungszeiten verkürzt und Verfahrensabläufe beschleunigt werden.
(Pressedienst des Landschaftsverband Rheinland vom 27.06.2001)
In Hessen werden die Aufgaben des Integrationsamtes beim Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen vom Zielgruppenmanagement "Behinderte im Beruf" (BiB). Dies teilte der LWV Hessen dem DVBS am 05.07.2001 mit.
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