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Dr. Ute Lindauer: Ethische Grenzen für eine moderne Medizin und Forschung

Als der Arbeitsausschuss des Deutschen Behindertenrates (DBR) im letzten Jahr die Arbeitsgruppe "Bio-Ethik" bildete, war das Aufgabenspektrum zunächst auf die Erarbeitung von Stellungnahmen zu der Arbeit der Enquete-Kommission "Recht und Ethik in der modernen Medizin" des Deutschen Bundestages ausgerichtet. Wir wollten Einfluss nehmen, nicht zuletzt auch aufgrund unserer Erfahrungen mit der "Bioethik-Konvention" des Europarates, bei der wir bisher erfolgreich ein Unterzeichnen durch die Bundesregierung verhindert haben. Sehr schnell stellten wir fest, dass im politischen Raum in Deutschland und in Europa und im Forschungsbereich Entwicklungen eintraten und eintreten, die uns veranlassten, in Thesen gemeinsame Positionen zur Gentechnologie und Embryonenforschung zu erarbeiten. Diese haben wir als Entwurf erarbeitet. Sie sollen heute diskutiert und gegebenenfalls verabschiedet werden. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, können aber wichtige Eckpfeiler in den anstehenden Diskussionen sein.

Die Diskussionen in unserer Arbeitsgruppe zeigten, dass wir uns hier auf einem schwierigen Gebiet bewegen, auf dem Polarisierungen die Auseinandersetzungen prägen werden. Wirtschaftliche Erwartungen und persönliche Hoffnungen von Betroffenen prägen auf der einen Seite die Diskussion. Auf der anderen Seite geht es um das Menschenbild, so wie es Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sehen. Es geht um die Wertigkeit von Leben mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.

Bevor ich in die ethischen Fragen einsteige, lassen Sie mich noch feststellen, dass wir mit diesem Symposium am Beginn eines Diskussionsweges stehen, bei dem gemeinsame Positionen und einstimmiges Vertreten unserer gemeinsamen Anliegen und Interessen notwendig sind, wenn wir in unserem Sinne erfolgreich sein wollen.

Die Diskussionen im politischen und gesellschaftlichen Leben sind im vollen Gange. Deshalb will ich in meinen Einführungen bewusst auf diese Dinge mit eingehen. Ich will versuchen, Tendenzen aufzuzeigen, Meinungsbilder zu beleuchten und mit Fragestellungen auf die Felder aufmerksam machen, die für uns wichtig sind und auf denen wir - wenn möglich - gemeinsame Positionen beziehen sollen.

Zunächst ein kurzer Blick zurück:



Die künstliche Befruchtung mit der "normalen" Geburt von Louise Brown vor mehr als zwei Jahrzehnten in Großbritannien stellte aus meiner Sicht einen entscheidenden Schritt in der Fortpflanzung der Menschen dar. Was damals Sensation war, ist heute Routine - mit Ausprägungen, die der Natur zuwiderlaufen: Wer erinnert sich nicht an die 60-jährige Frau in Italien, die ein Kind zur Welt brachte. Kinderwunsch und Verantwortung stehen hier nicht im Einklang. Aber auch dies war ein Schritt zur Situation, vor der wir heute stehen. Die Gefahr liegt darin, dass "Machbarkeit" zur Ideologie und Rechtfertigung wird.

Es folgte 1997 die "Sensation" der Geburt des Klonschafes Dolly. Einer reifen Eizelle eines Schafes, der zuvor das eigene Erbmaterial entfernt worden war, wurde der Zellkern einer ausgereiften Schafszelle eingepflanzt. Diese stammte aus dem Euter eines anderen ausgewachsenen Schafes. Heute diskutieren wir, ob dieser Vorgang, bei dem das "alte" Erbmaterial eines Zellkerns (bei Dolly war es ein Euterzellkern) in die Lage versetzt wird, einen neuen, genetisch identischen Klon herzustellen, an Menschen erprobt werden soll. Der Amerikaner Dr. Panos Zavos aus Lexington/USA hat angekündigt, mit einem Kollegen aus Italien im Jahre 2002 genau dieses Experiment durchzuführen, d.h. einen Menschen zu klonen.

1998 gelang es in Madison/USA, aus wenige Tage alten menschlichen Embryonen deren Stammzellen zu gewinnen.

Bei Stammzellen handelt es sich um unausgereifte, unspezialisierte Vorläuferzellen, aus denen sich Muskel-, Leber-, Nerven- und andere spezialisierte Körperzellen entwickeln können.

Damit, so argumentierten die Befürworter des Klonens, kann zum Beispiel krankes Gewebe durch junge, gesunde Stammzellen ersetzt und der Patient geheilt werden - der Vorgang des therapeutischen Klonens.

Und hier setzt aus unserer Sicht der ethische Konflikt ein. Denn einem geklonten Embryo werden die Stammzellen entnommen, dadurch wird der Embryo zunächst genetisch verändert und anschließend unwiderruflich geschädigt bzw. getötet.

Das therapeutische Klonen - hinter diesem sich zunächst positiv anhörenden Begriff verbirgt sich die Erzeugung und Vernichtung menschlichen Lebens - ist zwar noch Utopie. Politiker sind aber bereit, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die solche Vorgänge erlauben, so dass es eines Tages "machbar" sein wird.

In Großbritannien haben Unter- und Oberhaus Vorschriften beschlossen, die therapeutisches Klonen erlauben.

Damit hat ein Staat der Europäischen Union (EU) ein Tor aufgestoßen. Wir, das heißt, andere Staaten und ihre Bewohner, müssen nun entscheiden, ob wir auch durch dieses Tor gehen wollen. Hinter dem Argument "Menschen Gesundheit zu ermöglichen", stehen handfeste wirtschaftliche Interessen. Allein in Deutschland geht es um ca. 300.000 Arbeitsplätze und 2 Milliarden DM Umsatz. Es geht um Patente und deren wirtschaftliche Verwertung. 1988 wurde bereits in den USA das weltweit erste Patent auf ein Lebewesen, eine Krebs-Maus, genehmigt.

Vor gut zwei Wochen waren unsere Medien gefüllt mit Berichten über die Entschlüsselung des menschlichen Erbgutes. Sie erinnern sich an den Wettlauf, den der Amerikaner Craig Venter und das internationale Human-Genom-Projekt (HUGO) sich lieferten.

Politisch stehen wir in Deutschland auch vor "neuen" Meinungsbildungen. Die ehemalige Gesundheitsministerin, Andrea Fischer, hatte eine sehr restriktive Haltung eingenommen und wollte mit einem neuen Medizin-Fortpflanzungsgesetz die Lücken schließen, die sich im Rahmen des Embryonenschutzgesetzes aufgrund neuester technologischer Fortschritte in der Forschung ergeben haben.

Nachdem der Bundeskanzler, Gerhard Schröder, sich für gewisse Öffnungen, z.B. bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen hat, liegt nun ein gewisser Handlungsdruck bei den zuständigen Ministerien. Am 21. Februar 2001 hat sich die Bundesforschungsministerin, Edelgard Bulmahn, im Zusammenhang mit dem Streit um die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) erneut dafür ausgesprochen, eben diese Gentests an im Reagenzglas erzeugten Embryonen künftig zu erlauben.

Bislang ist dies in Deutschland verboten. Paare können, wenn die PID erlaubt werden sollte, auch in Deutschland dann entscheiden, ob der Embryo in die Gebärmutter übertragen werden oder aber sterben soll.

Ministerin Bulmahn begründet ihre Forderung nach Zulassung der PID damit, dass genetische Untersuchungen am Embryo im Mutterleib - also während der Schwangerschaftsuntersuchungen, der Pränataldiagnostik - bereits zugelassen seien.

In unserer Forderung auf Festhalten am Verbot der PID liegt ein gewisser "Bruch" zur erlaubten und praktizierten Pränataldiagnostik vor. Inkonsequenzen rechtfertigen nach meiner Meinung aber nicht, dass weitere Verfahren von Selektion und Diskriminierung nicht-perfekten Lebens sanktioniert werden.

Der Deutsche Ärztinnenbund und auch der Marburger Bund (Klinikärzteverband) lehnen die Einführung dieser Diagnosemethode ab. Gewarnt wird vor einem "ethischen Dammbruch". Zu befürchten sei, dass PID nach der Einführung auf weniger schwer wiegende Krankheiten und andere genetische Merkmale ausgeweitet würde; ebenso bestünde die Gefahr einer genetischen Selektion. Zur Vermeidung weniger, wirklich schwer wiegender Krankheitsbilder würde eine Methode zugelassen, die zu besagtem Dammbruch mit nicht mehr regulierbaren Praktiken führen dürfte.

Lassen Sie uns auch einen Blick über die Grenzen nach Frankreich werfen.

Dort ist per Gesetz seit 1994 die künstliche Befruchtung erlaubt. Allerdings war dieses Gesetz wegen der schnellen Fortschritte in der Medizin unter einen Aktualisierungsvorbehalt von fünf Jahren gestellt worden, ein Zeitraum, der im Übrigen auch für eine kontinuierliche Anpassung der Bioethik-Konvention vorgesehen ist.

Bis heute ist in Frankreich eine Überprüfung des Gesetzes zur künstlichen Befruchtung nicht geschehen, so dass sich eine Grauzone gebildet hat. Beispielsweise dürfen laut französischem Gesetz befruchtete Embryonen maximal fünf Jahre konserviert werden. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Vernichtung dieser Embryonen durch Ärzte verboten. Es ist nun die schizophrene Situation entstanden, dass sowohl ein über fünf Jahre dauerndes Aufbewahren als auch eine Vernichtung illegal ist.

Weil zudem in Frankreich Eizellen sechs Monate in Quarantäne bleiben müssen, wodurch sich die Erfolgschancen bei der Befruchtung auf die Hälfte reduzieren, werden so viele Eizellen befruchtet, wie zur Verfügung stehen. Wird mit dieser Überzahl nicht geradezu ein Handel mit Embryonen programmiert, weil es sich hier um ein blühendes Zukunftsgeschäft handeln kann-

In den USA gibt es das schon. Adoptionsagenturen vermitteln solche überzähligen Embryos an unfruchtbare Ehepaare. Für die Bereitstellung des Embryos werden 3.000 Dollar gezahlt. Eine "Entsorgung" lehnen die Amerikaner aus moralischen Gründen ab. Embryonen als "perfekte biologische Ersatzteillager" werden akzeptiert. Die Konflikte, die sich für so entstandene Kinder ergeben, scheinen von untergeordneter Bedeutung zu sein.

Wollen wir das in Deutschland- Werden wir nicht von den heute bestehenden globalen Möglichkeiten "sich einen Embryo kaufen zu können" überholt- Brigitte Faber wird in ihrem Referat auch darauf eingehen.

Angeheizt hat zusätzlich aus der Bundesregierung diese Diskussion der Staatsminister Julian Nida-Rümelin, der festgestellt hat, dass "das Kriterium der Menschenwürde sich nicht auf Embryonen ausweiten lässt". Menschenwürde sei mit Selbstachtung verbunden und diese könne eine Eizelle bis zum 14. Tag kaum entwickeln. Ich will hier aber auch darauf verweisen, dass Nida-Rümelin das Klonen, auch das therapeutische, ablehnt. Das Problem liegt darin, dass wir uns bei einer solchen Argumentation auf die jeweils persönliche Entscheidung einlassen, was eine moralische annehmbare Handlungsweise ist, und was nicht.

Für meine Person hat dieses Argument keine ethische Überzeugungskraft. Die Grenzen werden fließend, wie sich ja bei der Abtreibung gezeigt hat. Zeitfaktoren als Argument für "Person" und "Persönlichkeit" sind meines Erachtens fraglich und kein Beleg für Menschenwürde. Ein Festmachen an Tagen mag scheinbar biologisch begründbar zu sein, stellt aus ethischer Sicht für die Definition des Mensch-Seins aber Willkür dar.

Der Forschungsfreiheit werden durch die Würde, das Recht auf Leben und die Freiheit des Menschen in unserer Verfassung Grenzen gesetzt.

Hier muss sich meiner Meinung nach eindeutig das eine Verfassungsrecht - nämlich das Recht auf Freiheit der Forschung - den anderen - dem Recht auf Leben und Unantastbarkeit der Würde des Menschen - unterwerfen.

Dabei verkenne ich nicht, dass wir das gleiche, ebenso tiefgreifende ethische Problem bei Abbrüchen bereits bestehender Schwangerschaften haben.

Wir müssen uns mit diesen Argumenten ernsthaft auseinandersetzen - eine schwierige Aufgabe, weil wir in der Tat "Brüche" in unserem ethischen Verhalten haben.

Im Themenblock I "Fortpflanzungsmedizin, Klonen und Präimplantationsdiagnostik" wird Martina Puschke aus unserer Arbeitsgruppe im Einzelnen auf mögliche Alternativen zur Verwendung embryonaler Stammzellen hinweisen, die sich zum Beispiel aus der Verwendung von Stammzellen aus adulten Menschen ergeben können.

Wichtig ist hierbei festzuhalten, dass es Alternativen geben kann, die ethisch legitim sind.

Wir müssen für uns die Frage beantworten, ob es Handlungen geben kann, die die Menschenwürde instrumentalisieren.

Eine ganz entscheidende Frage der Ethik. Sie trifft unser Selbstverständnis. Die Vielfalt des Lebens mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.

Darf sich jemand das Recht herausnehmen, durch Manipulation oder durch Tötung einem Menschen angeblich "leidendes Leben" zu ersparen- Ich erinnere an die legalisierte Sterbehilfe in den Niederlanden, die in diesem Themenzusammenhang zu sehen ist.

Wer so redet und argumentiert, der kennt Menschen mit Behinderungen nicht und missachtet ihre Gefühle. Immanuel Kant hat in seinem kategorischen Imperativ eine Antwort gegeben, nach welcher der "Mensch als Zweck an sich selbst, nicht bloß als Mittel zum beliebigen Gebrauch für diesen oder jenen Willen" anzusehen ist. Eine Antwort im Übrigen, die auch auf die Frage nach dem Zweck des Embryos gegeben werde kann: Auch der Embryo existiert zu seinem eigenen Zweck, er gehört nur sich selbst.

Für mich steht die Gültigkeit des Menschen als alleinigen Zweck an sich selbst auch heute oder gerade in dieser Zeit unumstößlich fest.

Wer zufällig vor wenigen Wochen in der Sendung "Sabine Christiansen" die Diskussion zu diesem Thema gehört hat, der musste erleben, wie ein Forscher, nämlich Dr. Zavos, sich zu der Auffassung verstieg, dass die Forschung die Aufgabe habe, Probleme auf biologisch-medizinischer Ebene zu lösen und es dann Aufgabe der Politik sei, angemessen damit umzugehen. Mit dieser gefährlichen Auffassung steht er nicht allein.

Der Bundeskanzler hat in diesem Zusammenhang die Anregung gegeben, einen Ethik-Rat einzurichten. Dies hört sich zunächst gut an. In erster Linie sollen dort aber Wissenschaftler eingebunden werden. Also Experten und weniger Betroffene, dies treibt die Spezialisierungswut nun auf ein Gebiet vor, wo sie nun wirklich nichts zu suchen hat, nämlich auf das Gebiet der Moral. Es geht hier um die Menschen und die damit eng verbundene Ethik des Lebens und nicht um Spezialisten. Hier soll die Moral ausschließlich in die Hände der Interessenten, nämlich der Fachleute, gelegt und damit ihnen ausgeliefert werden.

Dies erinnert fatal an Vorgehensweisen im Dritten Reich. Auch dort wollten Mediziner und Forscher bestimmte Dinge lediglich erforschen. Was ein verbrecherisches Regime daraus gemacht hat, wissen wir.

Ein Ethik-Rat kann niemals die Aufgabe des Parlamentes übernehmen, nämlich klare gesetzliche Regelungen zu schaffen. Es kann auch nicht Sinn eines Ethik-Rates sein, als Argumentationshilfe zu dienen, um Eigeninteressen durchzusetzen. Wenn man ein solches Instrumentarium ins Leben ruft, dann müssen die Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen dort mit eingebunden sein, ein Mitwirkungsrecht haben und nicht irgendeine Minderheit darstellen.

Die Brisanz dieses ganzen Themas zeigt sich auch darin, dass am 11. Februar d.J. Sondersitzungen der großen Volksparteien SPD und CDU stattgefunden haben. Klare Positionierungen liegen noch nicht vor. Aber mit Blick auf den boomenden Gentechnologiemarkt scheinen ethische Grundsatzthesen keine wesentliche Bedeutung zu haben.

Ein weiteres ethisches Problem im Rahmen der modernen Biotechnologie möchte ich nicht unerwähnt lassen. Gentests gehören in den USA vor Abschluss von Versicherungen oder Arbeitsverträgen heute schon zum Alltagsgeschäft.

Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland, setzt nun als erste Krankenkasse Gentests zur Früherkennung einer Erbkrankheit ab Januar 2001 ein. Bei dem bundesweiten Modellversuch können sich freiwillig KKH- Versicherte testen lassen, ob sie eine genetische Veranlagung zu Hämochromatose, der sogenannten Eisenspeicherkrankheit, haben.

Läuft dieser Modellversuch erfolgreich, dann will sich die KKH dafür einsetzen, dass Gentests als Reihenuntersuchung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. Das Argument der KKH ist, dass bei frühzeitiger Erkennung dieser Stoffwechselkrankheit Spätschäden wie Herzschwäche, Leberzirrhose, Leberkrebs und Diabetes verhindert werden können. 1.500 Personen haben das Angebot schon angenommen.

Aus der Presse war zudem zu entnehmen, dass das für die Zulassung eines solchen Modells zuständige Gesundheitsministerium keine ethischen Bedenken hat.

Wer von uns will nicht vor schweren Erkrankungen geschützt werden- Und hier liegt eben das ethische Grundsatzproblem. Ich kann nur davor warnen, Massen-Gentests zuzulassen, denn dann ist es nicht mehr weit bis zum gläsernen Patienten.

Wir wissen heute noch gar nicht, wie wir mit dem puren Wissen um Gendefekte von Menschen umgehen wollen.

Heute dürfen gesetzliche Krankenkassen Versicherte mit ungünstigen Risikomerkmalen nicht ablehnen oder höhere Beiträge verlangen.

Wohl aber private Versicherungsunternehmen, die bei Anhaltspunkten für ein erhöhtes Krankheitsrisiko durchaus Prämienzuschläge erheben oder gar die Versicherung ablehnen - übrigens bereits gängige Praxis in Deutschland.

Die privaten Lebens- und Krankenversicherer haben zwar erklärt, dass sie zurzeit von ihren Kunden keine Zwangs-Gentests verlangen. Wurde aber freiwillig ein Gentest durchgeführt und dabei ein Defekt aufgedeckt und mitgeteilt, dann sind die Betreffenden gegenüber dem Versicherungsunternehmen vor Vertragsabschluss verpflichtet, dies mitzuteilen, da anderenfalls im entsprechenden Versicherungsfall die Leistungen verwehrt werden können.

Darüber hinaus ist zu erwarten, dass derjenige, der sich "freiwillig" nicht einem Gentest unterziehen will, bereits als "ungünstiges" Risiko eingestuft werden wird - ein Tatbestand mit unabsehbaren Folgen für Versicherung und Arbeitsplatz.

Auch bei der KKH spielt das Kostenargument die entscheidende Rolle. Der Gentest bei der Hämochromatose kostet 10 DM. Bei den angepeilten 10.000 Tests macht das einen Betrag von 100.000 DM aus - eine einzige Lebertransplantation kostet schon heute 250.000 DM.

Ich kann nur fordern: wehret den Anfängen. Deshalb ist hier die Bundesjustizministerin, Herta Däubler-Gmelin, zu unterstützen, die sich für ein Verbot von Gentests, so wie es in Österreich Gesetz ist, einsetzen will.

Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich nun Fragestellungen aufwerfen, die sich dann als Antwort in unseren Thesen, die Ihnen vorliegen, niederschlagen können. Die Diskussion der Fach- Schwerpunktthemen folgt im Anschluss.

Wenn Forscher sagen, dass sie Klon-Technologie verantwortungsbewusst entwickeln und dann an die Praxis übergeben wollen, programmieren sie mit der Ermöglichung der Technologie gleichzeitig den Missbrauch.

Können wir Menschen mit solchem Wissen und solchen Fähigkeiten überhaupt umgehen?

Welche Auswirkungen hat solches Wissen auf unser Gewissen, auf unsere Gefühle, auf unseren Verstand, wie beeinflusst es unsere Umwelt-

Ist es nicht so, dass man bestimmte Lebenssituationen einer ethischen Umweltgestaltung zuliebe annehmen sollte, dass man akzeptieren sollte, dass Behinderungen und chronische Erkrankungen zum menschlichen Leben dazu gehören- Es geht um die zentrale Frage, wie wir uns Menschen in unserer Gesamtheit der Erscheinungsformen definieren und akzeptieren.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass der Weg der modernen Biotechnologie und Medizin im Prinzip beschritten wird, wollen wir aber jede Weggabelung mitgehen?

Wir sollten uns davor hüten, jetzt schon zu sicher zu sein, suchen wir doch alle nach Grenzen und Zulässigkeiten. Wir sind, ich will dies nochmals unterstreichen, in der Vergangenheit sicherlich nicht konsequent gewesen - denken wir nur an die Schwangerschaftsdiagnostik und Abtreibungspraxis.

Hat nicht der Mensch auch ein Recht auf Nichtwissen- Ist es in jedem Fall wünschenswert zu wissen, dass man bestimmte Defekte hat- Beispielhaft weise ich darauf hin, dass zur Zeit Überlegungen anstehen, für rund 100 DM Untersuchungen anzubieten, die testen, ob eine Prädisposition für die Creutzfeldt-Jacob-Erkrankung, die menschliche Form von BSE, vorliegt. Welche Folgen hat der Befund des Vorliegens einer solchen Prädisposition für die Persönlichkeit des Einzelnen, wie kann er damit umgehen?

Was ist letztlich mit dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen- Kann man es wirklich jedem Einzelnen überlassen, für sich bestimmte Dinge festzulegen- Muss nicht auch bedacht werden, dass die Verfassung eines jeden Menschen unterschiedlich ist, dass er an Wissen zerbrechen kann- Die Folgen, die sich aus dem Selbstbestimmungsrecht des einzelnen Menschen ergeben, müssen wir diskutieren. Dr. Jecht wird dazu in dem Themenblock III Ausführungen machen.

Wir wissen, dass die Forschung unter dem Druck der Wirtschaft steht, weil es um Arbeitsplätze und um Geld geht. Ist allerdings die Standortfrage Deutschland das Argument, gesetzliche Lockerungen vorzusehen?

Es geht uns nicht darum, Heilungschancen zu verhindern. Es geht darum, unter moralischen und ethischen Perspektiven Lösungen zu finden, die unserem Selbstverständnis gerecht werden.

Ist es nicht so, dass beim Klonen der Mensch um seine Einzigartigkeit gebracht wird?

Lassen wir nicht einen Geist aus der Flasche, den wir nicht steuern können, weil wir eben noch suchen oder immer suchen werden?

Haben wir, wie es der Philosoph Robert Spaemann am 18. Januar 2001 publizierte, das Recht, "die jeweils kommende Generation so weit dominieren zu wollen, dass diese ihr so Sein den zufälligen Präferenzen ihrer Vorfahren verdankt"?

Ich bleibe dabei, jeder Mensch ist ein Original, von dem es keine geplanten identischen Kopien geben darf. Wir alle wissen, dass die Einflüsse von anderen Menschen und Umwelteinflüsse unser Menschsein entscheidend prägen. Dies dürfen wir nicht aus den Augen verlieren.

Warum brauchen wir denn überhaupt weiter gehende Regelungen als wir heute haben- Ich nenne zwei Beispiele. In Deutschland ist es verboten, mit embryonalen Stammzellen zu forschen. Aber der Import ist unter gewissen Voraussetzungen möglich. Hier existiert eindeutig eine Regelungslücke. Ähnliches gilt für Gentests. Wir brauchen daher in Fortschreibung unseres heutigen Embryonenschutzgesetzes weiterführende gesetzliche Regelungen in einem Fortpflanzungsmedizingesetz, die der modernen Biotechnologie und Medizin gerecht werden.

Dies sind nur einige Fragen, die wir beantworten müssen. Mich macht der vielzitierte "Markt der Fruchtbarkeit" schaudern. Wir werden Grenzen überschreiten und uns der Gefahr aussetzen, dass Wunschvorstellungen, die vielleicht gar nicht realisiert werden können, unser Handeln und Selbstwertgefühl prägen.

Die Ethik hat aus meiner Sicht weder die Aufgabe, den medizinischen Fortschritt zu verteufeln, noch ihm alle Brücken zu bauen.

Ethik muss Grenzen setzen, die verhindern, dass der Mensch durch seine neuen Möglichkeiten sich selbst vergisst, seine Herrschaft oder seinen Einfluss über die Natur - und damit letztlich über den Menschen selbst - potenziert, und dadurch nicht mehr menschlich handelt. Insofern habe ich Bedenken, wenn zurzeit jeder Politiker, insbesondere aus der Regierungskoalition, sich zu dieser Thematik "nach persönlichem Empfinden" einlässt.

Diese Thematik ist zu bedeutend, um sie als "Gebrauchsethik", die keinerlei Grundsätzlichem verpflichtet ist, abzuqualifizieren. Es reicht nicht, dass wir alle bis Ende des Jahres einmal darüber geredet haben ohne zu handeln. Wenn bis zum Wahljahr nichts geschieht, werden wir, wie in Frankreich geschehen, durch Forschungsergebnisse von den Realitäten überholt werden. Bekanntlich führen solche Prozesse häufig dazu, dass im Nachhinein - man kann sagen durch politische Hilflosigkeit - Sanktionen erfolgen, die uns vor fatale Folgen stellen.

Wir dürfen nicht unbeachtet lassen, dass schon der EU-Gipfel in Stockholm/Schweden Ende März 2001 Zieldaten im Bereich der Bio- und Gentechnik festschreiben will. Auch dies macht den baldigen Handlungsbedarf deutlich.

Die drei Themenblöcke mit den Einführungsreferaten werden die Schwerpunkte unserer heutigen Diskussion setzen und dabei auch bei den einzelnen Fachbegriffen Klarheit schaffen. Dadurch können wir verhindern, dass aus Furcht vor falschem Umgang oder Missverständnis der wissenschaftlichen und medizinischen Sprache auf eine Auseinandersetzung mit diesen Themen, die uns alle angehen, verzichtet wird. Auch hier werden wir fortdauernd Aufklärungsarbeit leisten.

Unser Entwurf von Thesen soll nicht nur zu den von mir bisher aufgeworfenen, sondern auch zu weiteren Fragen Antworten geben. Es sind Diskussionsfelder und Positionsvorschläge beschrieben. Es ist klar, dass es in Inhalt und Sprache nach den jetzt folgenden Beratungen entsprechende Änderungen und Ergänzungen geben wird, ja geben muss.

Ich wünsche mir inhaltlich wertvolle Diskussion und hoffe, dass es uns gelingen wird, uns auf wichtige Thesen verständigen zu können. Ich erwarte, dass unsere Diskussion an diesem Punkt nicht zum Stillstand kommen wird, sondern - im Gegenteil - auch in Zukunft im Interesse des Menschen mit all seinen Lebensformen und im Interesse seiner Würde fortgeführt wird.

(Die Autorin ist Mitglied der Arbeitsgruppe "Bio-Ethik" des Deutschen Behindertenrates. Dieser ist erreichbar per Adresse: BAGH Kirchfeldstrasse 149, 40215 Düsseldorf, Tel.: 0211/31006-22, Fax: 0211/31006-48, E-Mail: bagh@behindertenrat.de

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