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Das DIN Deutsches Institut für Normung e.V. und sein Beuth-Verlag in Berlin haben als Ausgabe August einen Normentwurf zu einem bisher unbearbeiteten Thema herausgebracht.
Der Entwurf ("Gelbdruck") der Norm DIN 33455: 2001-08 hat den Titel "Barrierefreie Produkte - Grundsätze und Anforderungen"; die Einspruchsfrist läuft am 30. November 2001 ab. Normen und Normentwürfe können direkt beim Beuth-Verlag (Telefon 030/2601- 2260) bezogen werden. Zu Normentwürfen kann Jedermann/Jedefrau einsprechen, d.h., Änderungs- oder Ergänzungswünsche vorbringen. Einsprüche zu diesem Normentwurf sind schriftlich zu richten an den Normenausschuss Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen (NAGD) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V., 10772 Berlin. Es ist üblich, dass Einsprecher zu den Sitzungen des zuständigen Arbeitsausschusses, auf denen die Einsprüche beraten werden, eingeladen werden. Durch die persönliche Teilnahme haben die Einsprecher so die Möglichkeit, ihren Einspruch auch noch einmal mündlich zu begründen. Das DIN übernimmt dafür jedoch keine Reise- und Übernachtungskosten oder sonstige Spesen.
Zur Einstimmung auf den weiteren Text, den Sie sich jedoch selbst beschaffen und erarbeiten müssen, hier die Einleitung und der sogenannte "Anwendungsbereich" der künftigen Norm DIN 33455:
Diese Norm sieht vor, dass technische Produkte für möglichst alle Menschen konstruiert und hergestellt werden und nicht nur Aberwiegend für das 5. - 95. Perzentil der arbeitenden Bevölkerung. Barrierefreie Produkte tragen dazu bei, dass auch Menschen mit eingeschränkten Fähigkeiten selbstständig und selbstbestimmt leben können. Sie geben damit mehr Menschen die Möglichkeit zur sozialen Teilhabe und zu einer verbesserten Lebensqualität. Darüber hinaus soll auch die Sicherheit der Nutzer erhöht, deren Gesundheit geschützt und der bestimmungsgemäße Gebrauch der Produkte sichergestellt und erleichtert werden.
Die Gebrauchsgüte barrierefreier Produkte beinhaltet eine ergonomische, eine soziale, eine psychologische und eine wirtschaftliche Dimension.
Ergonomische Dimension: Barrierefreie Produkte sind an die Fähigkeiten der Nutzer angepasst.
Es wird nicht verlangt, dass sich der Nutzer dem Produkt anzupassen hat.
Diese Norm legt Anforderungen an technische Produkte unterschiedlicher Aufgabenstellungen, Anwendungsbereiche und Einsatzorte fest.
Sie gilt für einfache und zerlegbare Produkte, für Produktgruppen und Produktkombinationen. Beispiele sind Geschirr, Verpackungen, Schilder, Beschläge, Arbeitsmittel, Hausgeräte, Computer, haustechnische Systeme usw.
Diese Norm berücksichtigt Menschen jeden Alters - auch mit reduzierten sensorischen, motorischen und/oder kognitiven Fähigkeiten.
Diese Norm gilt für alle am Produkt auszuführenden Tätigkeiten, z.B. auch Montage, Reinigung und Wartung, sofern diese zur Durchführung durch den Nutzer vorgesehen sind.
Der Normentwurf E DIN 33455 wurde hier vorgestellt von Klaus- Dieter Wüstermann, Berlin. Er ist selbst hochgradig sehbehindert (Makula- Degeneration), war Architekt und betreute nach einschlägiger Bautätigkeit fast 25 Jahre lang im DIN im Normenausschuss Bauwesen zahlreiche Normungsvorhaben. Sein eigener Einspruch zu E DIN 33455 kann bei Interesse und zur Orientierung bei ihm abgefragt werden. (E-Mail: kdwbau@t-online.de)
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