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Die Vorstände von DBSV und DVBS sowie der Verwaltungsrat des DBSV hatten im Frühjahr 2001 beschlossen, die rechtspolitischen Kompetenzen und Aktivitäten beider Organisationen zu bündeln und das vorhandene "Know-how" gezielter und effektiver einzusetzen. So entstand der "Gemeinsame Arbeitskreis Rechtspolitik", der auf Seiten des DBSV den Arbeitskreis "Antidiskriminierung" ablöst.
Der GAK Rechtspolitik ist paritätisch mit je drei Personen beider Organisationen besetzt. Ihm gehören an:
Für den DVBS: Dr. Otto Hauck, Andreas Bethke, Petra Bungart; für den DBSV: Thomas Drerup, Christian Seuß, Klaus Hahn.
In seiner konstituierenden Sitzung am 29. Juni 2001 hat sich der GAK nur in unbedingt notwendigem Umfang mit Formalien befasst. So wurde vereinbart, die geschäftsmäßige Abwicklung zwischen beiden Geschäftsstellen zu verteilen und auf die förmliche Wahl eines Leiters zu verzichten. Die Sitzungen werden im Wechsel von Dr. Otto Hauck und Klaus Hahn geleitet.
Im Wesentlichen befasste sich der GAK mit dem kurz zuvor verfügbar gemachten Entwurf für ein Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BBGG), der jetzt die Grundlage der weiteren Verbände-Beteiligung ist.
Am 12. Juli 2001 fand auf Einladung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten, Karl Hermann Haack, ein Meinungsaustausch mit dem Büro des Behindertenbeauftragten, der Projektgruppe, die den Gesetzentwurf erarbeitet hat, sowie Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenorganisationen statt. Die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe wurde bei diesem Termin durch Klaus Hahn vertreten. Da es sich - wie Karl Hermann Haack ausdrücklich betonte - um einen ersten Meinungsaustausch handelte, soll an dieser Stelle nicht auf Einzelheiten eingegangen werden. Bis zum Erscheinen dieses Beitrags sind diese möglicherweise schon überholt. Festzuhalten ist jedoch, dass der jetzt vorliegende Entwurf (der übrigens auch im Internet abrufbar ist) auf eine ungeteilte grundsätzliche Zustimmung aller Behindertenorganisationen trifft, sowohl auf die der Dach- wie der Fachverbände. Es wird am Detail gefeilt und heftig darüber diskutiert, was politisch und wenn ja, wie es am besten durchzusetzen ist.
Das BBGG regelt den öffentlich-rechtlichen Bereich und definiert die Barrierefreiheit allgemein sowie das Benachteiligungsverbot durch Träger öffentlicher Gewalt. Der Entwurf wird von einer Projektgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung erarbeitet, die in engem Kontakt mit anderen zuständigen Ministerien steht. Parallel dazu wird im Bundesjustizministerium ein Antidiskriminierungsgesetz erarbeitet, das den Privatrechtsbereich abdecken soll. Leider wird dort mit dem Entwurf nicht so offen umgegangen. Er lag jedenfalls bis zum 12. Juli noch nicht vor, obwohl es notwendig wäre, beide Gesetzgebungsvorhaben parallel laufen zu lassen und aufeinander abzustimmen.
Die weiteren Beratungen zu diesen und anderen Gesetzgebungsmaßnahmen werden noch viel Einsatz der Fachleute aus unseren eigenen Reihen erfordern. Der GAK Rechtspolitik ist sich deshalb auch darüber einig, dass nicht alles von seinen sechs Mitgliedern erledigt werden kann und darf. Zu spezifischen Fragen wird er diejenigen Fachleute hinzuziehen, die dazu am meisten beitragen können. Nur so können wir die Interessen der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wirksam wahrnehmen.
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