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Am 4. Oktober fand in Berlin die Verbändeanhörung für das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) statt. Noch in diesem Jahr, so wurde den anwesenden Verbänden versichert, wolle die Bundesregierung ein solches Gesetz in die parlamentarische Beratung einbringen.
"Ein gutes Gleichstellungsgesetz", erklärte der Vertreter der Selbsthilfeorganisationen Blinder und Sehbehinderter, Klaus Hahn, "muss maßgeblich dazu beitragen, die Lebenssituation blinder und sehbehinderter Menschen ganz praktisch zu verbessern." So müssten Internetseiten und digitale Anwendungen allgemein zugänglich gemacht und Wahlzettel mit Schablonen versehen werden. Bescheide müssten in einer blinden- und sehbehindertengerechten Form angefordert werden können. Für den Zuständigkeitsbereich des Bundes sehe der aktuelle Gesetzentwurf hier ermutigende Lösungen vor.
In der Anhörung forderten die Behindertenverbände, den Entwurf weiter zu verbessern. Für die Blinden- und Sehbehindertenorganisationen verlangte Hahn die Zulassung zum Verbandsklagerecht, ein allgemeines Zutrittsrecht für Blindenführhunde, Nachteilsausgleiche bei der Literaturbeschaffung und bei Prüfungen im Studium sowie das uneingeschränkte Recht, in Flugzeugen auch ohne Begleitung reisen zu können. "Ob für blinde Schulkinder oder sehbehinderte Senioren: für sie alle brauchen wir endlich auch ein Recht darauf, Literatur ohne Lizenzprobleme zugänglich machen zu können", hob Hahn hervor und ergänzte: "Auch ich will endlich meinen Wahlzettel bei Bundestagswahlen ohne fremde Hilfe ausfüllen können."
Presseerklärung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenvereins e.V. (DBSV) und des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) zur Verbändeanhörung für das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)
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