horus

Startseite > horus & Broschüren > 6/2001

horus & Broschüren

Suche

Suchen Sie in horus aktuell, unserem Newsletter, und horus online, unserer Vereinszeitschrift:

Suchbegriff:

Suchen in:


Nun doch kein barierrefreier Zugang zur Informationsgesellschaft - Blindenverbände über Entwurf zum Bundesgleichstellungsgesetz enttäuscht

"So hatten wir uns das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz nicht vorgestellt", kritisierte am 8. November 2001 in Marburg Andreas Bethke, Vorsitzender des hessischen Landesbehindertenrates und Geschäftsführer des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf, den gestern im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf.

Wieso diese Missstimmung bei einem Gesetz, das doch die Lage der behinderten Menschen in Deutschland wesentlich verbessern wollte.

"Es ist der in letzter Minute neu formulierte § 11, den die Blinden- und Sehbehindertenverbände keinesfalls akzeptieren können", erläuterte Bethke. Die Vorschrift regelt den Zugang behinderter Menschen zu elektronischen Informationen des Bundes sowohl im Internet als auch auf CD-ROM. In der Fassung des bis vor wenigen Wochen gültigen Referentenentwurfs hatten behinderte Menschen einen klar formulierten Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit dieser Medien. Standards, wie sie im September auch von der EU-Kommission akzeptiert wurden, waren einzuhalten. "Die Vorschrift war der wirkliche Einstieg in eine auch für blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger zugängliche Informationsgesellschaft", so Bethke. Im jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf sei die Vorschrift völlig verwässert worden: Nun sollen Ministerien im Rahmen einer Rechtsverordnung entscheiden dürfen, welche amtlichen Informationen zu welchem Zeitpunkt nach welchem Standard welchen behinderten Menschen barrierefrei anzubieten sind. Dabei können technische, finanzielle und sogar verwaltungsorganisatorische Einwendungen geltend gemacht werden. Kaum noch erwähnenswert, dass das gesamte Vorhaben nur noch schrittweise umgesetzt werden soll. "Diese Entwicklung ist doppelt schlimm", ergänzte Bethke, "da die öffentliche Verwaltung - ähnlich wie in den Vereinigten Staaten - eigentlich eine Vorreiterrolle bei der Zugänglichkeit elektronischer Medien auch gegenüber privaten Internet- und Programmanbietern spielen sollte." In ihrer jetzigen Form gefährde die Vorschrift sogar die Basis für Verhandlungen über Zielvereinbarungen mit privaten Partnern.

"Was bleibt, sind vage Ansprüche gegenüber einer völlig unklaren Rechtsverordnung, statt dem ursprünglich formulierten Recht auf barrierefreie Information", fasste Bethke die Situation zusammen: "Ohne Rückkehr zu diesem Recht sehen wir den Wert des Gleichstellungsgesetzes für blinde und sehbehinderte Menschen grundsätzlich in Frage gestellt."

Bethke, der sich seit langem für die Verabschiedung eines Bundesgleichstellungsgesetzes einsetzt, vermutet, dass bei der Umformulierung in letzter Minute viel Unwissenheit im Spiel war. Um so näher hätte es gelegen, meint er, mit den Organisationen der Betroffenen über die Probleme zu sprechen, anstatt den Entwurf einfach zu verändern. "Dann hätten wir zeigen können, dass der Aufwand zur barrierefreien Gestaltung vieler Internetseiten oder Programme längst nicht so groß ist, wie vielleicht befürchtet wird. Wir werden alles tun, um die ursprüngliche Fassung des Entwurfs im parlamentarischen Verfahren noch ins Gesetz zurückzuholen. Alles andere ist für uns nicht akzeptabel."

(Presseinformation des DVBS 11/01; Kontakt: Michael Herbst, Referent für Öffentlichkeitsarbeit)

Zurück zum Inhalt von 6/2001 |horus im Überblick

[Startseite]  Startseite  | [Kontakt]  Kontakt  | [Impressum]  Impressum | [Hilfe]  Hilfe