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Wenn alles gut geht, werden wir noch in dieser Legislaturperiode (voraussichtlich ab 01. Mai 2002) ein Bundesbehindertengleichstellungsgesetz haben. Ein wesentlicher Begriff des Bundesgleichstellungsgesetzes ist die "Barrierefreiheit". Barrierefrei zu gestalten sind Bauwerke und Verkehrsmittel, aber auch technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche.
Dabei kann von barrierefreier Gestaltung nur gesprochen werden, wenn sie auch für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe, zugänglich und nutzbar sind. So bzw. so ähnlich heißt es in § 4 des Regierungsentwurfs.
Ein durchaus interessantes Instrument für die Durchsetzung der Barrierefreiheit ist die "Zielvereinbarung", wie sie im § 5 des Regierungsentwurfs geregelt ist. Danach sollen zur Herstellung der Barrierefreiheit - soweit nicht besondere gesetzliche oder verordnungsrechtliche Vorschriften entgegenstehen - zwischen Behindertenverbänden und Unternehmen oder Unternehmensverbänden Vereinbarungen geschlossen werden. Gemäß § 5 Abs. 2 enthalten Zielvereinbarungen insbesondere
Damit alles möglichst in geordneten Bahnen abläuft, sieht der Regierungsentwurf auch viele Details für das Prozedere einer Zielvereinbarung vor.
Um für dieses neue Instrument Zielvereinbarung gerüstet zu sein, ist es sehr wichtig, dass sich blinde und sehbehinderte Menschen sowie die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe rechtzeitig Gedanken darüber macht, wo uns der Schuh drückt und in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Wir müssen uns darauf einstellen, dass politische Initiativen für eine gesetzliche Regelung erst dann aufgegriffen werden, wenn wir das Scheitern von Zielvereinbarungen nachweisen können.
Der gemeinsame Arbeitskreis Rechtspolitik des DBSV und DVBS fordert deshalb alle Betroffenen und alle Gremien der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe zur Mitarbeit auf. Schreiben Sie der Redaktion, wo Ihrer Ansicht nach zur Verbesserung der Lebensverhältnisse blinder und sehbehinderter Menschen Handlungsbedarf besteht. Vielen Dank!
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