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Michael Herbst: Geförderte Festanstellung nach Arbeitsbeschaffungsmaßnahme wieder möglich

DVBS-Eingabe hat Erfolg


Mit einem Runderlass in der Folge des Vorschaltgesetzes zum Sozialgesetzbuch (SGB) IX schockte die Bundesanstalt für Arbeit Ende des Jahres 2000 Schwerbehinderte, die im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) beschäftigt waren und deren Arbeitgeber. Hatten sie gehofft, im Anschluss an die ABM in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden, so sanken ihre Chancen deutlich. Der Gesetzgeber hatte verfügt, den sogenannten Eingliederungszuschuss (EGZ), den Arbeitgeber bei Festeinstellung eines Schwerbehinderten erhalten, auf eine etwaige Vorbeschäftigung im Rahmen einer ABM anzurechnen. Nach einer dreijährigen ABM war damit keine Förderung über EGZ bei einer Festeinstellung mehr möglich.

Paradox, fand der DVBS, und wandte sich im Mai mit einer Eingabe an den Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Herrn Karl Hermann Haack. Schließlich war und ist es das erklärte Ziel der Bundesregierung, die Erwerbslosenquote unter den Schwerbehinderten zu halbieren. Im November 2001 antwortete Haack auf die dreiseitige Argumentationskette des DVBS wie folgt:

"... Wegen der durch die Gesetzgebung geänderten Anrechnung der finanziellen Förderungen befristeter Arbeitsverhältnisse auf anschließende Dauerarbeitsverhältnisse hatte ich mich bereits Ende Mai an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gewandt.

In der Antwort, die mir Ende Oktober zugegangen ist, heißt es, dass aufgrund meines Schreibens die Fragen der Anrechnung befristeter Vorbeschäftigungen in den beiden zuständigen Abteilungen noch einmal eingehend geprüft wurden. Im Ergebnis wird an einer "entsprechenden", also vollen Anrechnung nicht mehr festgehalten, sondern diese soll künftig "angemessen" berücksichtigt werden. Hierdurch wird der Bundesanstalt für Arbeit ein Ermessensspielraum eingeräumt, der dem jeweiligen Einzelfall besser gerecht werden kann.

Diese Änderung des SGB III tritt zum 1.1.2002 in Kraft.

Ich hoffe, dass sich diese Regelung positiv auf die Eingliederung schwerbehinderter Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt auswirkt ..."

Das hofft der DVBS auch und freut sich über einen schönen Erfolg in seiner politischen Interessenvertretung.

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