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Uwe Sparenberg: Neue Schulzweige der Carl-Strehl-Schule der Deutschen Blindenstudienanstalt

Die Carl-Strehl-Schule als besondere Schule für Blinde und Sehbehinderte bietet seit ihrer Entstehung durch ein vielfältiges, differenziertes Angebot eine fachlich und behinderungsspezifisch fundierte Ausbildung.

Die Carl-Strehl-Schule hat immer neue gesellschaftliche und berufliche Entwicklungen zum Anlass genommen, um ihr schulisches Angebot weiter zu entwickeln.

Beispielhaft seien das Berufliche Gymnasium und die Fachoberschule Sozialwesen genannt, die unseren Schülern inzwischen seit vielen Jahren neue berufliche Möglichkeiten erschlossen haben.

Auch die Ausbildungsinteressen der Schüler sind im Wandel begriffen. Bei vielen jungen Leuten ist inzwischen ein Interesse an kürzeren Ausbildungswegen zu konstatieren. Die Zahl derjenigen, die nach einem mittleren Bildungsabschluss in Real-, Berufsfach- oder Gesamtschulen neue Ausbildungsmöglichkeiten suchen, steigt.

Nicht immer sind dabei die traditionellen Übergänge in die Ausbildungen der gymnasialen Sek II der richtige Weg, gerade weil die stärkere Betonung der Allgemeinbildung denjenigen Schülern nicht entgegenkommt, die nur spezifische Kenntnisse und Qualifikationen vorweisen können.

Für solche Schüler blieb bisher nur der Weg in die traditionellen Berufsbildungszentren (z. B. in Soest oder in Stuttgart). Dabei bietet das sehr ausdifferenzierte hessische Berufsschulangebot durchaus interessante vollschulische Alternativen, die bisher freilich für sehbehinderte und blinde Schüler nach dem mittleren Bildungsabschluss nicht zur Verfügung standen.

Die Carl-Strehl-Schule will für Blinde und Sehbehinderte ein dreijähriges zweistufiges Bildungsangebot aufbauen, das die Möglichkeit bietet, sowohl eine schulische Berufsausbildung als auch die Allgemeine Fachhochschulreife zu erlangen.

Auf der ersten Stufe werden alternativ zwei zweijährige Berufsfachschulen - sie setzen einen Mittleren Bildungsabschluss voraus - in den Fachrichtungen Informationsverarbeitung - Wirtschaft und Fremdsprachensekretariat angeboten. Bei erfolgreichem Abschluss sind die Absolventinnen und Absolventen berechtigt, eine der Ausbildungsfachrichtung entsprechende Berufsbezeichnung als kaufmännische Assistentin oder kaufmännischer Assistent zu tragen. (Siehe Verordnung vom 17. Februar 2000)

Auf der zweiten Stufe wird eine einjährige Fachoberschule (Organisationsform B) in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung angeboten. Ihr Besuch setzt einen Mittleren Bildungsabschluss und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung voraus. Sie führt zur Allgemeinen Fachhochschulreife. (Siehe Verordnung vom 2. Juni 1982, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. März 1990)

Dieses Bildungsangebot steht im Regelschulbereich allen Schülern offen, wird aber bisher - sonderpädagogisch gefördert - für Blinde und Sehbehinderte in der Bundesrepublik Deutschland nicht angeboten. Um blinden und sehbehinderten Jugendlichen diesen Bereich beruflicher Tätigkeit zu erschließen, bedarf es besonderer an den individuell vorliegenden Behinderungen ansetzenden sonderpädagogisch erprobten Unterrichtsmethoden. Die Deutsche Blindenstudienanstalt verfügt mittlerweile auf diesem Gebiet über umfangreiche Kompetenzen, die u.a. im langjährigen Betrieb der (Sonder-)Berufsschule für Informatik-Kaufleute, der zugehörigen betrieblichen Ausbildung, dem durch das BMfA geförderten und inzwischen erfolgreich umgesetzten EBSGO-Projekt und der Hilfsmittelberatung der Abteilung RES nachgewiesen sind.

Nach den vorliegenden Erfahrungen ist die Eingliederung blinder und wesentlich sehbehinderter Jugendlicher in diesem Ausbildungsgang in Regelschulen nicht möglich.

Gerade in Zusammenhang mit der Forderung nach früherem Berufseintritt junger Menschen und den neuen Möglichkeiten (z. B. E-Commerce), die die technologischen Entwicklungen sehbehinderten und blinden Menschen ermöglichen, eröffnet der neue Schulzweig unserer Klientel bessere Chancen als viele tradierte Ausbildungsgänge. Dazu tragen ganz wesentlich die Bereiche Rehabilitation und Selbständigkeitserziehung bei, deren schulbegleitende Arbeit ein Kernstück des vernetzten ressortübergreifenden Bildungs- und Ausbildungsangebots der BLISTA ist.

Eine intensive Schulung im Lesesystem- und Hilfsmittelbereich, konzeptionelle und konsequente Förderung der Selbständigkeit der jungen Rehabilitanden, ggf. Mobilitätstraining (MOB) und Training im Bereich Lebenspraktischer Fertigkeiten (LPF) sind wesentliche Bausteine des Marburger Bildungskonzepts.


Für welche Schüler/Schülerinnen kommen die neuen Schulzweige in Frage?



Das neue Ausbildungsangebot der CSS für:



  1. Sehbehinderte und blinde Absolventen/innen von Berufsfachschulen, die zum Mittleren Bildungsabschluss führen


  2. Sehbehinderte und blinde Absolventen/innen der Klassen 10 und 11 an öffentlichen Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien, die keine weitere Ausbildung an gymnasialen Oberstufen anstreben


  3. Sehbehinderte und blinde Schüler/innen der Klassen 10 und 11 der CSS, soweit sie nicht das Abitur anstreben


  4. Sehbehinderte und blinde Abiturienten, die nach Abschluss der Sek II eine zweijährige schulische Berufsausbildung bevorzugen.


  5. 2 Zweijährige Berufsfachschule für Assistentenberufe 1 FR Fremdsprachensekretariat


Das neue Ausbildungsangebot der CSS für:



  1. Sehbehinderte und blinde Absolventen/innen der gymnasialen Oberstufen mit Abschluss Abitur oder Fachhochschulreife


  2. Sehbehinderte und blinde Studierende, die ein Studium abbrechen und in eine entsprechende schulische Berufsausbildung wechseln möchten.



  3. Nähere Informationen erhalten Sie bei Herrn Uwe Sparenberg in der Carl-Strehl-Schule

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