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Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) löste 1997 das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ab. Dieses "Recht der Arbeitsförderung" als verbindliche Rechtsgrundlage für das handeln und Wirken des Arbeitsamtes ist nun vollständig im Internet abrufbar. Zusammen mit den Verordnungen und weiteren Regelungen, die die Berechnung und Gewährung u.a. bekannterer Arbeitsamt- Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe festlegen. Auch die jüngste Gesetzesänderung u.a. zur Gewährung von Beratungsgutscheinen vom März 2002 ist bereits eingearbeitet.
Das SGB III findet sich unter "www.arbeitsamt.de" im Menüpunkt "Die Bundesanstalt für Arbeit stellt sich vor" in der Rubrik "Unsere rechtlichen Grundlagen".
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