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Otto Schily: Grußwort

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

vor wenigen Wochen ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen verkündet worden. Mit diesem Gesetz hat die Bundesregierung ein weiteres Mal ihr Versprechen erfüllt, behinderte Menschen bei einer selbstbestimmten Lebensführung zu fördern.

Die in dem Gesetz vorgesehene Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit erstreckt sich auch auf die Teilnahme von Blinden und Sehbehinderten an Bundestags- und Europawahlen, ohne dass sie - wie bisher - auf die Hilfe einer Vertrauensperson angewiesen wären. Auch wenn diese Regelung erst im Januar 2003 in Kraft tritt, so haben sich dankenswerterweise zahlreiche Blindenvereine, koordiniert vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband, bereit erklärt, den Betroffenen auf Wunsch bereits für die bevorstehende Bundestagswahl eine so genannte Stimmzettelschablone zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für diese Schablonen werden von der Bundesregierung übernommen.

Ihnen wird damit erstmals die Möglichkeit eröffnet, den Stimmzettel unbeobachtet und ohne fremde Hilfestellung auszufüllen. Deshalb meine ich: Nutzen Sie diese neue Art zu wählen und fordern Sie eine Stimmzettelschablone bei einem Blindenverein in Ihrer Region an, auch wenn Sie nicht Mitglied dieses Blindenvereins sind. Ihrem Wunsch wird dort gern entsprochen.

Otto Schily

Bundesminister des Innern



Anmerkung der Redaktion:



Blinde und Sehbehinderte können bei der kommenden Bundestagswahl im September 2002 mit so genannten Stimmzettelschablonen ohne fremde Hilfe wählen. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) koordiniert die Herstellung und Verteilung dieser Schablonen, die Kosten trägt die Bundesregierung. Bei allen regionalen Blindenvereinen sind die Schablonen kostenlos zu erhalten - unabhängig von einer Mitgliedschaft. Die Beratungsstellen der Blindenvereine sind bundesweit unter der Rufnummer 01805 - 666 456 zu erreichen.

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