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Uwe Boysen: Vom DVBS-Arbeitskreis "Multimedia" zur gesetzlichen Verankerung der "barrierefreien Informationstechnik"
Referat, gehalten anlässlich der Mitgliederversammlung des DVBS am 11. Mai 2002 in Marburg
Träume
Ich glaube, die meisten von uns haben, als sie in der Schule, im Studium oder im Beruf vor dreißig oder zwanzig Jahren schriftliche Materialien brauchten, davon geträumt, sie sich ohne fremde Hilfe zu einer von ihnen frei gewählten Zeit zugänglich machen zu können. Diese Träume waren in der Vergangenheit weit, sehr weit von der Realität entfernt. Dennoch haben viele von uns sie nie aufgegeben. Heute sind sie ein Stück weit wahr geworden und wir sind dabei, ihre Realisierung weiter voranzutreiben - ein gutes Zeichen dafür, welch wichtige Aufgabe Träume in unserem Leben haben!
Das Recht auf Information
"Jeder hat das Recht auf Freiheit des Ausdrucks. Zu diesem Recht gehört die Freiheit - ungeachtet gegebener Grenzen -, Informationen und Ideen jedweder Art zu suchen, zu empfangen und zu vermitteln; in mündlicher wie in schriftlicher Form, als Druckerzeugnis, Kunstwerk oder mittels anderer Medien der persönlichen Wahl." (vgl. Art. 19 Abs. 2 des Internationalen Paktes über staatsbürgerliche und politische Rechte).
"Die Staaten sollen Strategien entwickeln, um Informationsdienste und Dokumentationen unterschiedlichen Behindertengruppen zugänglich zu machen. Blindenschrift, Hörkassetten, Großdruck und sonstige geeignete Verfahren sollen verwendet werden, um Blinden und Sehbehinderten den Zugang zu schriftlicher Information und Dokumentation zu ermöglichen." (UN-Rahmenbedingungen für die Herstellung von Chancengleichheit für Behinderte Ziff. 5).
So weit die gut gemeinten, aber ohne rechtliche Verbindlichkeit bleibenden Appelle.
Wie fing alles an-
Die Erkenntnis, dass wir für uns zugängliche Studienmaterialien oder im Beruf wichtige Dokumente nicht nur erträumen dürfen, sondern daran arbeiten müssen, diese Ansprüche auch umzusetzen, führte Anfang der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts zu vielen Aktivitäten im Bereich der Literaturversorgung, insbesondere für Studierende. So wurde eine entsprechende Arbeitsgemeinschaft ins Leben gerufen, während der DVBS den Aufsprachedienst für wissenschaftliche Literatur (ADW) einrichtete. Von erheblicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die mit anderen Verbänden des Blinden- und Sehbehindertenwesens erfolgte Gründung des Fachausschusses für Informationstechnik (FIT).
Der Schub der 90er Jahre
Das weitere Eindringen der Informations- und Kommunikationstechnik in Studium und Beruf führte seit Mitte der neunziger Jahre zur Intensivierung unserer Bemühungen um die Teilhabe an diesen Entwicklungen.
Naturgemäß konnte der DVBS auf technologischem Gebiet nicht selbst forschend tätig werden. Wir sahen und sehen unsere Aufgabe aber darin, Modellversuche anzustoßen, zu begleiten oder in ihnen mitzuwirken. Das geschah seit 1995 etwa im Projekt ERBUS, das wir in Kooperation mit der Firma IBM durchführten und das uns u.a. ermöglichte, in unserer Geschäftsstelle einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu einer verbesserten Informationstechnik voranzukommen.
Auf einer anderen Ebene fand sich in Hamburg eine Reihe von Mitgliedern unseres Vereins zu einem losen Arbeitskreis zusammen, in dem vor allem Überlegungen zur Möglichkeit der Gründung einer bundesweiten Medienzentrale diskutiert wurden (dazu I. Rados, M. Lang: "Ein Weg aus dem Datendschungel", Horus 2/97, S. 64 ff., Punktschriftseiten 200 ff.; vgl. auch K. Warnke: "Für gleiche Chancen Blinder und Sehbehinderter in der Informationsgesellschaft", Beilage zu Horus 1/97). Das mündete schließlich sogar in dem Versuch, mit Hilfe eines eigenen Gesetzentwurfs auf die Diskussion im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Einfluss zu nehmen. Das im Wesentlichen durch Juristen im Rahmen des Arbeitskreises Multimedia (AK MUM) erarbeitete "Teledienste-Zugangsgesetz" wurde 1998 an alle Mitglieder des Deutschen Bundestags versandt, spielte aber leider in der Diskussion um das Telekommunikationsrecht keine entscheidende Rolle mehr.
Dennoch konnten wir dadurch auf unsere Belange aufmerksam machen und erste politische Kontakte knüpfen. Weiter begannen wir, unsere eigene Position schärfer zu konturieren, was nie schadet, sondern den Blick für Argumentationsschwächen schärft.
Die Diskussion im DVBS
Karsten Warnke und Andreas Carstens stellten ihre Überlegungen zu den Herausforderungen der Informations- und Kommunikationstechnologie dem Arbeitsausschuss im Jahre 1997 vor (vgl. K. Warnke, A. Carstens: "Für gleiche Chancen in einer multimedial geprägten Informationsgesellschaft", Horus 3/98, Punktschriftseiten 289 ff., Schwarzschriftseiten horus 2/98, S. 49 ff.; Horus 4/98, Punktschriftseiten 381 ff., Schwarzschriftseiten, Horus 3/98, S. 95 ff.), und 1998 verabschiedete dieses Gremium ein Aktionspapier, aus dem ich zumindest den Anfang zitieren möchte:
"Menschen, die blind oder sehbehindert sind, können ausschließlich visuell dargebotene Informationen nicht oder nur eingeschränkt nutzen. Wer Informationen aber nicht gewinnen, auswerten oder weitergeben kann, wird von der Teilhabe an unserer entstehenden Informationsgesellschaft ausgeschlossen. Dazu darf und muss es nicht kommen, bieten doch gerade moderne Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungssysteme die technologische Chance, Menschen nicht auszugrenzen, sondern Informationsbarrieren abzubauen. Damit das gelingt, müssen zukunftsweisende Systeme sinnesübergreifend und sinnesergonomisch konzipiert und gestaltet werden. Informationen dürfen sich nicht nur dem Auge, sie müssen sich auch dem Gehör und der tastenden Hand darbieten, und zwar kontrastreich, verständlich und mit eindeutiger Struktur" (Ziff. 1 des DVBS-Aktionspapiers "Barrierefrei leben - Informationen nutzen können", verabschiedet durch den Arbeitsausschuss des DVBS am 28. November 1998).
Die weitere Entwicklung
Der AK MUM löste sich kurz nach diesen ersten Erfolgen leider auf. Einige Mitglieder verließen die Hamburger Denkfabrik, andere brachen zu neuen Themen und Ufern auf. Dennoch wurden die Überlegungen sowohl im DVBS als auch im Fachausschuss für Informationstechnik, der mittlerweile Fachausschuss für Informationstechnik und Telekommunikation heißt, weitergeführt. Die Diskussion intensivierte sich, als klar wurde, dass die neue Bundesregierung bereit sein würde, ein Behinderten- Gleichstellungsgesetz in Angriff zu nehmen (dazu auch A. Bethke: Plädoyer für ein Gleichstellungsgesetz, Horus 3/00, Punktschriftseiten 303 ff., Schwarzschriftseiten 89 f.).
Hier galt es, Überzeugungsarbeit nicht nur beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Karl-Hermann Haack, zu leisten, sondern auch bei den die Gleichstellungsdiskussion vorantreibenden Gruppen, insbesondere dem Forum behinderter Juristinnen und Juristen. Das war nicht immer leicht, und auch nicht immer konfliktfrei. Aber es entstand schließlich ein Anforderungspapier an ein Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) aus der Sicht blinder und sehbehinderter Menschen, im Wesentlichen erstellt von Petra Bungart, das die Anstöße aus unseren Vorarbeiten wieder aufnahm (vgl. dazu die Darstellung bei O. Hauck.) Es gelang, diese Forderungen auch im Entwurf für ein Bundesgleichstellungsgesetz des Forums behinderter Juristinnen und Juristen zu verankern.
Das konkrete Gesetzgebungsverfahren
Nach Veröffentlichung dieses Entwurfs kam es im Oktober 2000 zu dem Kongress "Gleichstellungsgesetze jetzt" in Düsseldorf, bei dem politische Vertreterinnen und Vertreter aller Parteien zusicherten, sich für ein Gleichstellungsgesetz noch in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestags einsetzen zu wollen. Wir haben uns bemüht, auch im Rahmen dieses Kongresses auf unsere speziellen Anliegen im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik hinzuweisen und unsere Forderungen nach gleichberechtigten Zugang zu den modernen Telekommunikationstechnologien herauszustellen (vgl. Bungart, P. u.a.: "Gleichstellungsgesetze jetzt" - ein Kongressbericht, Horus 6/00, S. 199 ff., Punktschriftseiten 701 ff.).
Dazu bestand im April 2001 erneut Gelegenheit, als eine Arbeitsgruppe zur Erstellung des Entwurfs zu einem Bundesgleichstellungsgesetz beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eingerichtet war. Einem Teil dieser Gruppe konnten wir in Bonn konkret vorführen, wo uns der Datenschuh drückt und stießen dabei auf erfreuliches Verständnis. Das schlug sich auch im Referentenentwurf zum BGG nieder, der unsere Bedürfnisse gut berücksichtigte. Um so enttäuschter waren wir über den folgenden ins Gesetzgebungsverfahren eingespeisten Regierungsentwurf vom 7. November 2001, in dem der § 11 des zu schaffenden BGG nach unserer Einschätzung durch viele Einschränkungen und unscharfe Formulierungen stark verwässert wurde. Dagegen haben wir, wie im horus 6/01 (S. 235 f., Punkschriftseite 675 ff.) nachzulesen ist, energisch protestiert. Dieser Protest führte anfangs zumindest zu einem Teilerfolg.
Ziemlich schnell nach Veröffentlichung des Entwurfs wurden wir vom Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen zu einem Konsensgespräch nach Berlin eingeladen. Im Ergebnis gelang es allerdings nicht, unsere Forderungen, die sich im Wesentlichen auf eine Rückkehr zum früheren Referenten-Entwurf richteten, im parlamentarischen Verfahren noch durchzusetzen, vielleicht auch deshalb, weil sie von uns nicht energisch genug vertreten wurden, vielleicht aber auch, weil das Projekt Gleichstellungsgesetz ohnehin vor allem bei den Bundesländern einen schwierigen Stand hatte und geraume Zeit nicht absehbar war, ob es überhaupt die Hürde des Bundesrates würde nehmen können.
Der gegenwärtige Stand
Wie wir inzwischen wissen, ist das Gesetz seit 1. Mai 2002 in Kraft. Für den hier abgehandelten Bereich ist § 11 BGG einschlägig. Sein Abs. 1 verpflichtet die Bundesverwaltung, ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihr zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen technisch so zu gestalten, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.
Allerdings steht das Ganze unter dem Vorbehalt einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums. Hier soll nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten bestimmt werden,
- welche Gruppen von behinderten Menschen in den Geltungsbereich einzubeziehen sind,
- welche technischen Standards zur Zugänglichmachung angewendet werden sollen,
- wann das zu geschehen hat und
- welche Bereiche und amtlichen Informationen zu gestalten sind.
Diese Einschränkungen wiegen schwer. Gleichwohl sind wir zuversichtlich, dass wir bei den Formulierungen der Rechtsverordnung, bei deren Ausarbeitung die Blindenselbsthilfe beteiligt ist, unsere Belange jedenfalls zu einem guten Teil werden durchsetzen können.
Auch wenn nach dem Behindertengleichstellungsgesetz nunmehr eine Verpflichtung der Bundesverwaltung zur barrierefreien Gestaltung besteht, so sind damit die Länder, Städte und Gemeinden ebenso wenig eingebunden wie private Anbieter. Hier wird es notwendig sein, einerseits die Möglichkeit neu zu schaffender Gleichstellungsgesetze zu nutzen und andererseits das in § 5 des BGG ersonnene Instrument der Zielvereinbarung intelligent anzuwenden.
Schlussfolgerungen
Aus der geschilderten Entwicklung und den Erfahrungen der letzten Jahre möchte ich folgendes Resümee ableiten:
a) Präsenz im rechtspolitischen Raum lohnt sich! Es ist uns gelungen, den Begriff der "Informationsbarriere" sowohl in der öffentlichen, aber erst recht in der Diskussion zwischen Behinderten und der Politik zu etablieren. Das zeigen viele Initiativen innerhalb und außerhalb der Blindenselbsthilfe ebenso wie die Anzahl von Kongressen, die sich inzwischen mit Themen wie "Internet für alle" oder "Zugänglichkeit von Internet-Angeboten für behinderte Menschen" beschäftigen. Auch die Zahl von Forschungsprojekten zum Thema nimmt erfreulicherweise zu.
b) Die Durchsetzung unserer Interessen kann aber richtig wirkungsvoll nur sein, wenn wir Bündnispartner in der Behindertenbewegung haben oder sie gewinnen. Hier lief die Blindenselbsthilfe Anfang der neunziger Jahre Gefahr, ins Hintertreffen zu geraten, weil man nicht einsehen konnte oder mochte, dass wir nicht immer die Speerspitze der Bewegung darstellen.
c) Unsere Arbeit zum Thema Gleichstellung wird weitergehen müssen, wie schon die Diskussionen um die Rechtsverordnung, um die Schaffung von Landesgleichstellungsgesetzen und um die Erarbeitung von Zielvereinbarungen verdeutlichen. Auch gibt es immer wieder technologische Schübe, die unsere gleichberechtigte Teilhabe an Informationen in Frage stellen.
d) Wollen wir erfolgreich sein, müssen wir aber nicht nur nach außen glaubwürdig agieren und mit einer Stimme sprechen. Wir müssen auch innerhalb unseres Vereins genügend Personen gewinnen, die unsere Ziele transportieren, sowie in der Lage und bereit sind, Arbeit und Zeit für diese Ziele zu investieren. Gelingt das nicht, werden die schönsten Träume wie Seifenblasen zerplatzen und wir werden mit leeren Händen und vielleicht noch ziemlich nass dastehen.