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Herrn
Dr. Otto Hauck
1. Vorsitzender des Deutschen Vereins
der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.
Frauenbergstraße 8
35039 Marburg
12. Juli 2002
Organisationsprojekt Arbeitsamt 2000
Berufsberatung für behinderte Oberstufenschüler, Abiturienten und Hochschüler
Ihre Schreiben vom 08.01. und 07.05.2002
Sehr geehrter Herr Hauck,
Herr Gerster bedankt sich für Ihre guten Wünsche zum Gelingen seiner Tätigkeit als Vorsitzender des Vorstands der Bundesanstalt für Arbeit. Er hat mich gebeten Ihnen zu antworten.
Ihren Schreiben entnehme ich die Sorge, dass eine qualifizierte Beratung behinderter Oberstufenschüler, Abiturienten und Hochschüler durch die Arbeitsämter nicht mehr erfolgen kann. Auch die Zusammenarbeit der Arbeitsämter mit den Beauftragten für behinderte Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und den besonderen Reha-Einrichtungen für die akademische Aus- und Weiterbildung sei nicht mehr gewährleistet. Sie begründen dies mit dem Verlust fachlicher Kompetenz aufgrund des Wegfalls der Funktion der Berufsberaterinnen/Berufsberater für behinderte Oberstufenschüler, Abiturienten und Hochschüler im Arbeitsamt 2000 und halten die Wiedereinführung dieser Funktion für erforderlich.
Die zuständigen Bereiche in der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit haben sich mit Ihren Einwänden befasst und haben die Regelungen zur Berufsberatung für behinderte Oberstufenschüler, Abiturienten und Hochschüler mit folgendem Ergebnis modifiziert:
Die geänderten Regelungen sind den Arbeitsämtern inzwischen bekannt gegeben worden. Mit ihnen soll einerseits den Anliegen behinderter Oberstufenschüler, Abiturienten und Hochschüler und andererseits dem Anspruch der Bundesanstalt für Arbeit, Personal effektiv und effizient einzusetzen, entsprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Seeger
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