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Das Marburger Modell für ein behindertengerechtes Planen und Bauen im Hoch- und Tiefbau sowie im Verkehrsbereich ist sehr erfreulich und nachahmenswert. Damit wird zudem das umgesetzt, was im Weltjahr der Behinderten 1981 in "Gemeinsamen Stellungnahmen" zum Ausdruck kam. Es wird aber auch sehr deutlich, dass auf Ortsebene die Musik spielt, nach der barrierefrei geplant und gebaut wird.
Den Rahmen dafür geben Bundes- und Landesgesetze ab. In deren Vorschriften, Landesbauordnungen usw. heißt es zwar oft, dass barrierefrei gebaut werden soll und dass die entsprechenden DIN- Normen, wie z.B. 18074 und 18075 zu beachten sind, doch fehlt es stets an Konsequenzen, wenn das nicht gemacht wird.
Damit nun aber diese vielen Kann- und Soll-Vorschriften in die Praxis umgesetzt werden, bedarf es unseres Einsatzes in den Städten und Gemeinden. Eben dort werden die meisten Bauanträge gestellt und von Verwaltungen sowie Politikern entschieden. Allzu viele dieser Personen - aber auch unserer Klientel - wissen viel zu wenig über das Baurecht sowie über das lebenslagengerechte Planen und Bauen. Daher muss es Aufgabe und Dauerbrenner unserer Bundes- und Landesvereine sowie der Kreis- und Bezirksgruppen sein bzw. werden, immer wieder unsere Klientel zu motivieren, sich auf Ortsebene zu engagieren und ihnen dafür das entsprechende Rüstzeug zu vermitteln.
Dazu gehören insbesondere die Landesbauordnungen sowie die Handbücher des Bundesverkehrsministeriums für die "Bürgerfreundliche und behindertengerechte Gestaltung des Straßenraums", über die "Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden" und das DBSV-Handbuch "Blinden- und sehbehindertengerechte Gestaltung des Straßen und Verkehrsraums". Darin sind die Aspekte, Erwartungen und Erfordernisse aller ständig oder zeitweilig behinderten Mitmenschen enthalten, damit auch aller Behinderungsarten.
Die Aufgabe eines jeden von uns sollte es sein, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Ortsebene bei Behindertenbeiräten, bei den stärker im Trend liegenden, zahlreicheren und zumeist mehr Rechte habenden Seniorenbeiräten sowie in den öffentlichen Sitzungen der politischen Gremien und in den Verwaltungen mit weißem Stock oder gelber Armbinde sehen zu lassen, Fragen zu stellen und sich in konstruktiver Weise für ein barrierefreies Planen und Bauen einzusetzen.
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