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Rainer Engel: Bahnfahren nach der Tarifreform der Deutsche Bahn AG

Mit großem Werbeaufwand und einem kritischem Echo der Öffentlichkeit hat die Deutsche Bahn AG (DB) ihr neues Tarifsystem angekündigt. Zum gleichen Zeitpunkt tritt ein neuer Fahrplan in Kraft. Wird Bahnfahren für Behinderte teurer-

Die Tarifreform der DB, die zum 15. Dezember 2002 in Kraft tritt, lässt kaum noch etwas so, wie es bisher war. Allgemein kann man sagen: Weite Reisen werden billiger, für Stammkunden und für Reisende über kürzere Strecken wird das Bahnfahren teurer. Sparen kann nur, wer im Voraus einen bestimmten Zug bucht.

Die Auswirkungen stellen sich für den Inhaber eines Schwerbehindertenausweises anders dar als für den "normalen Kunden". Für die Schwerbehinderten fallen viele Sonderkonditionen weg, die Bahnfahren bisher preiswert machte. Dem steht aber gegenüber, dass die Freifahrt mit dem Schwerbehindertenausweis im Nahverkehr auf immer größere Bereiche ausgedehnt wird. Es wird also auch immer komplizierter, wenn man nicht mehr bezahlen will als man muss.

Der Hintergrund der Tarifreform ist vielschichtig: Seit dem 1. Januar 1994 ist die Deutsche Bahn AG ein privates Unternehmen und gestaltet ihre Tarife unabhängig von staatlichen Eingriffen. Die DB muss sich also im Wettbewerb bewähren und ihre Preise auf den Markt ausrichten. Dafür taugt weder das alte Tarifsystem, mit dem nach Kilometern abgerechnet wurde, noch das System der Bahncard, die pauschal 50 % Rabatt bot. Auf den Schienen tauchen private Eisenbahnunternehmen auf, die mit ihren Zügen die Tarife der Deutsche Bahn AG deutlich unterbieten, und im Flugverkehr nehmen die Billigangebote ständig zu.

Die Wettbewerbsbedingungen der Eisenbahn sind nach wie vor miserabel, beispielsweise wird auch für Inlandsflüge auf Flugbenzin kein Cent Steuer erhoben, während die Eisenbahn nicht nur eine hohe Mehrwertsteuer, sondern auch noch Mineralölsteuer, Ökosteuer, Energiesteuer zahlen und außerdem ihren Fahrweg auf eigene Kosten in Ordnung halten muss. Dennoch muss die Deutsche Bahn AG irgendwie "auf ihre Kosten" kommen, und deshalb war eine Tarifreform unvermeidlich. Ob die neuen Tarife tatsächlich mehr Fahrgäste auf die Bahn holen, wird von Kritikern bezweifelt.



Gesetzliche Pflichten bleiben unberührt



Die gesetzlichen Vergünstigungen, die im Schwerbehindertenausweis eingetragen sind, bleiben von der Tarifreform unberührt:




Neue Grundpreise



Die Grundpreise für Nahverkehrszüge ändern sich nicht, wohl aber die Grundpreise für Fernverkehrszüge. Der Intercity-Zuschlag ist abgeschafft.

Auf kurzen Entfernungen - etwa um 100 Kilometer - wird das Bahnfahren mit den Fernzügen drastisch teurer: Im Intercity 10 bis 20 %, im Intercity-Express um 20 bis 30 %, in den ehemaligen Interregios, die zum Intercity umgetauft werden, fallweise bis zu 50%. Für Inhaber einer neuen Bahncard sind die Preiserhöhungen noch dramatischer: bis zum Dreifachen kann es nun kosten. Wo bisher der Schwerbehindertenausweis im Interregio galt, fällt diese Regelung weg (siehe unten).

Etwa bei 200 km Entfernung bleiben die Preise gleich, und über 300 km Entfernung macht sich die neu eingeführte "Degression" deutlich bemerkbar. Je weiter man fährt, umso günstiger wird der Kilometerpreis. Der Normalpreis liegt um bis zu 25 % unter dem bisherigen Preis. Für die Inhaber der neuen Bahncard heißt das, dass die Bahncard-Normalpreise für weite Reisen rund 20 % höher sind als bisher gewohnt, weil die Bahncard nur noch 25 % Rabatt gibt.



Der Tarifdschungel bleibt



Während das System der Sonderangebote und Rabatte neu und übersichtlich geordnet wurde, bleibt der Tarifdschungel erhalten, der durch Verbindungen mit unterschiedlichen Strecken und Zuggattungen entsteht. Er hat sich gegenüber dem alten Tarif noch verschlimmert. Während man von Frankfurt nach Freiburg Fahrkarten zum Grundpreis von 33,60 bis 49,80 Euro kaufen kann und die Unterschiede noch erklärbar sind, gibt es von Frankfurt Hauptbahnhof nach Düsseldorf allein über die Neubaustrecke drei verschiedene Fahrpreise, je nachdem, ob man einmal oder zweimal umsteigt - die Differenz beträgt manchmal nur einige Cent.

Für Schwerbehinderte, die abschnittsweise die Freifahrt nutzen können, potenziert sich der Tarifdschungel noch. Nicht einmal auf sehr langen Strecken hat man mit einem "Sparpreis" für alle Fälle ausgesorgt, denn der ist abgeschafft - auch von Flensburg nach Bad Berchtesgaden muss man jetzt genau überprüfen, mit welchem Zug man fährt: Fünf Preisstufen zwischen 126,80 Euro und 129,40 Euro sind im Angebot. Und das gilt auch für den "Normalpreis", der angeblich "volle Flexibilität" verspricht.



Rabatte für Frühbucher



Die bisherigen "Sparpreis"-Angebote für weite Strecken fallen weg. Stattdessen gibt es unter dem Stichwort "Plan & Spar" Rabatte für diejenigen, die ihre Reise früh planen und sich darauf einlassen, einen bestimmten Zug für die Hinfahrt und die Rückfahrt zu benutzen.

Die neuen Fahrkarten mit Rabatt werden auf einen bestimmten Zug ausgestellt. Ein reservierter Sitzplatz ist aber damit nicht verbunden, man muss darauf achten, dass die Platzreservierung extra durchgeführt wird, sonst muss man in dem gebuchten Zug möglicherweise stehen. Die Platzreservierung kostet zusätzlich 2,60 Euro, zwei Plätze werden aber gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises kostenlos reserviert. Ob man den Rabatt für den gewählten Zug tatsächlich bekommt, erfährt man erst, wenn man konkret buchen will. Denn die neuen Fahrkarten mit Rabatt sind kontingentiert, und niemand außer dem Computer der Bahn weiß, wie viele Fahrkarten vorrätig sind. Sind die Fahrkarten ausverkauft, muss man entweder nach einer anderen Verbindung suchen oder eine teurere Fahrkarte kaufen.

  • 40 % Rabatt kann erhalten, wer eine Hin- und Rückfahrkarte kauft, wobei die Rückfahrt erst am folgenden Sonntag angetreten werden kann. Der Verkauf dieser Fahrkarten endet sieben Tage vor dem Reisetag.

  • 25 % Rabatt kann erhalten, wer drei Tage vor der Reise eine Rückfahrkarte bucht.

  • 10 % Rabatt kann erhalten, wer einen Tag vor der Reise bucht. Diese Rabattstufe ist auch für einfache Fahrt erhältlich.


  • Diese Rabatte gibt es nur, wenn Fernverkehrszüge benutzt werden, das sind Intercity, ICE und D-Züge.

    Wer seine Reisepläne nachträglich ändern muss, muss aber mit Nachteilen rechnen: so können die Fahrkarten vor Ende der Vorverkaufsfrist nur gegen Zahlung von 15 Euro, nach Ende der Vorverkaufsfrist nur noch gegen Zahlung von 30 Euro umgebucht oder zurückgegeben werden, und nach Beginn der Gültigkeit können sie überhaupt nicht mehr umgetauscht werden. Wer also den Zug verpasst, kann die Fahrkarte oft gleich in die nächste Mülltonne werfen. Das soll natürlich nicht bei Zugverspätungen gelten, wenn der verspätete Zug ein Zug der Deutsche Bahn AG ist. Wie die DB AG mit Verspätungen anderer Eisenbahnunternehmen umgehen wird, ist noch nicht klar. Klar ist aber: Die Verspätung von Taxis, Verwandten oder Unpässlichkeit werden als Ausreden nicht anerkannt - dann wird es teuer: Für 45 Euro erhält man das Recht, die Differenz zum Normalpreis nachzuzahlen. Ein Beispiel: Eine Rückfahrkarte mit 40 % Rabatt von Berlin nach München hat 99 Euro gekostet - nun verpasst man den Zug. Für 72,50 Euro darf man mit dem nächsten Zug mitfahren - eine neue Fahrkarte hätte 82,50 Euro gekostet.

    Man sollte sich also sehr genau überlegen, ob man von diesen Konditionen überhaupt Gebrauch macht, oder ob man als Schwerbehinderter nicht flexibler und billiger reist, indem man die Möglichkeiten zur Freifahrt nutzt.



    Rabatte für Mitfahrer und Familien



    Mitreisende Kinder bis 14 Jahre, auch Enkelkinder, fahren künftig kostenlos, sie müssen allerdings auf der Fahrkarte vorher eingetragen werden. Die Platzreservierung muss extra bezahlt werden. Andere Mitfahrer erhalten 50 % Rabatt. Diese 50 % Rabatt werden auch auf die ermäßigten Frühbucher-Tarife gewährt. Die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson aufgrund des Eintrages im Schwerbehindertenausweis bleibt jedoch davon unberührt.



    Die neue Bahncard



    Seit zwei Jahrzehnten waren die Schwerbehinderten gewohnt, zu halben Preisen zu reisen. Es begann mit dem Senioren-Pass, und als die Bahncard für alle eingeführt wurde, gab es die Bahncard für Schwerbehinderte weiterhin zum ermäßigten Senioren-Preis. Diese Zeiten sind mit dem 15. Dezember 2002 vorbei. Nur, wer noch eine alte Bahncard hat, kann bis zu ihrem Ablauf den 50-prozentigen Rabatt weiterhin in Anspruch nehmen, erhält aber darüber hinaus keine weiteren Rabatte mehr.

    Die neue Bahncard kostet 60,00 Euro und bringt 25 % Rabatt - kostet also 10 Euro weniger als bisher, ist aber nur die Hälfte wert. Der Rabatt von 25 % kann mit den Frühbucherrabatten kumuliert werden, d.h.: kostet eine normale Fahrkarte 100,00 Euro, so kostet sie mit der Bahncard nur noch 75,00 Euro, und früh gebucht kostet sie mit der Bahncard nur noch 45,00 Euro - wenn das Kontingent der Rabatt-Fahrkarten nicht schon ausverkauft ist.

    Auf den ersten Blick scheint sich die Bahncard daher für den Schwerbehinderten nicht mehr zu lohnen: gleicher Preis - halber Wert. Wer ständig mit einem Begleiter unterwegs ist, der kostenlos mitfährt, für den scheint sich die Bahncard schon gar nicht mehr zu lohnen, doch das trifft nicht zu. Denn für Ehegatten, Lebenspartner und Kinder bis 17 Jahren gibt es weitere Bahncards für ganze 5,00 Euro pro Person - bisher musste die Bahncard für den Partner voll bezahlt werden. Auch gibt es für 115 Euro einen Zusatz "Railplus", der auf vielen ausländischen Strecken 25 % Rabatt verschafft.



    Keine Freifahrt mehr im Interregio



    Ab 15. Dezember 2002 ist die Freifahrt mit dem Schwerbehindertenausweis in den Interregio-Zügen Vergangenheit. Die Deutsche Bahn AG hat sich grundsätzlich entschieden, dass ihre Fernverkehrszüge mit Fahrkarten des Nahverkehrs, also auch Verbundfahrkarten, nicht mehr benutzt werden sollen. Daher hat sie das Produkt "Interregio" abgeschafft und hat alle bisherigen Interregio-Züge zu Intercity-Zügen gemacht. Die Züge präsentieren sich nunmehr kaum unterscheidbar wie ein ICE mit einem roten Streifen auf der Wagenseite. In diesen Zügen müssen Schwerbehinderte also künftig einen bezahlten Fahrschein haben.

    Das geht drastisch ins Geld. Zwei Beispiele: von Marburg nach Göttingen zahlte man bisher im direkten Interregio für den Abschnitt Kassel - Göttingen 10,70 Euro (Bahncard 5,35 Euro). Nun zahlt man 28 Euro (Bahncard 21 Euro). Von Marburg nach Heidelberg war für den Interregio nur ein Zuschlag für 1,60 Euro zu lösen, das kostet jetzt 29,40 Euro (Bahncard 22,05 Euro). Da lohnt es sich, auf den parallel fahrenden Regionalexpress auszuweichen, denn dort gilt die Freifahrt der hessischen Verkehrsverbünde weiter.



    Immer mehr Freifahrt



    Dennoch: Der Einschränkung der kostenlosen Beförderung steht aber eine ständige Ausweitung der Freifahrt mit dem Schwerbehindertenausweis in anderen Bereichen gegenüber. Ursprünglich war die Freifahrt auf Straßenbahnen und Busse und auf nichtbundeseigene Eisenbahnen beschränkt. Bei der Bundesbahn galt die Freifahrt nur im Bereich des Streckenverzeichnisses für den Umkreis des Wohnorts. Weiter gilt die Freifahrt überall dort, wo Verbundfahrausweise anerkannt werden. Damals gab es Verkehrsverbünde nur in den großen Städten, und die nichtbundeseigenen Eisenbahnen hatten nur lokale Bedeutung.

    Das alles hat sich inzwischen grundlegend geändert. So gelangt man von Marburg aus mit der Freifahrt mittlerweile bis Basel, Trier, Münster, Erfurt oder Bad Harzburg, und bis Saarbrücken und Wilhelmshaven werden nur noch geringe Beträge für kurze Abschnitte fällig, wenn man den richtigen Reiseweg nimmt und etwas Zeit mitbringt.

  • In Nordrhein-Westfalen und Hessen gelten überall Verbundtarife. Auch in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und im Land Brandenburg sind schon fast überall Verbundtarife eingeführt.

  • In Schleswig-Holstein tritt ein landesweiter Verbundtarif zum 15.12.2002 in Kraft. Am gleichen Tag geht der erste "private" Interregio in Betrieb; von Hamburg nach Flensburg verbindet ein neuer Zug das Land - und das zum Verbundtarif und damit auch gegen Freifahrt.

  • In Sachsen ist die Einrichtung von Verkehrsverbünden in allen Landesteilen relativ kurzfristig zu erwarten.

  • In den Bundesländern Saarland, Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es bisher nur stellenweise Verkehrsverbünde, aber auch sie werden ständig ausgeweitet.


  • Überall, wo Verbundfahrausweise gelten, gilt auch in DB- Regionalzügen (Regionalbahn, Regionalexpress) die kostenlose Beförderung aufgrund des Schwerbehindertenausweises. Außerhalb dieser Bereiche erhalten die "nichtbundeseigenen Eisenbahnen" immer mehr Bedeutung, da auf denen die Freifahrt unabhängig vom Wohnort gilt. Denn im Rahmen der Privatisierung und des Wettbewerbs lösen immer mehr nichtbundeseigene Eisenbahnen die DB ab. Die wichtigsten nichtbundeseigenen Eisenbahnen außerhalb der Verbundtarife sind

  • die Nordwestbahn, die unter anderem von Osnabrück nach Wilhelmshaven fährt,

  • die Erfurter Industriebahn und die Südthüringenbahn, die von Erfurt aus bis Kassel-Wilhelmshöhe und Meiningen kommen,

  • die Bayerische Oberlandbahn, die von München aus in die Alpen fährt,

  • die Bayernwaldbahn, die von Plattling aus in den Bayerischen Wald fährt,

  • die Vogtlandbahn, die von Gera und Zwickau aus das gesamte Vogtland erschließt und bis über die tschechische und bayerische Grenze fährt. Laufend kommen neue Bahnen hinzu.


  • Genaue Informationen darüber kann man den telefonischen und elektronischen Auskünften der Deutsche Bahn AG in der Regel nicht entnehmen. Wer nachfragt, bekommt oft falsche Auskünfte, weil die Informationen sich ständig verändern. Die zuverlässigsten Auskünfte sind die gedruckten Kursbücher, in denen in der Kopfzeile der Streckenfahrpläne genannt ist, welches Eisenbahnunternehmen dort fährt und welche Verbundtarife gelten. Auf der Rückseite der Karte zum Kursbuch sind die geltenden Verbundtarife eingetragen. Wer also nicht selbst lesen kann, muss andere bitten, hier nachzuschlagen.



    Öfter umsteigen, neue Direktverbindungen



    Der Fahrplanwechsel zum 15.12.2002 ist die größte Änderung der Fernverkehrsfahrpläne der DB seit 1991. Bei vielen Verbindungen muss öfter umgestiegen werden. Der Grund: zu diesem Termin wird die Neubaustrecke zwischen Köln und Frankfurt (Fahrzeit eine Stunde) in das Liniennetz integriert. Aber es stehen zu wenige Fahrzeuge des Typs ICE-3 zur Verfügung, um weit entfernte Ziele zu erreichen. Das führt dazu, dass in vielen Verbindungen nur noch zweistündlich direkt gefahren wird und manche direkte Verbindung nicht mehr zur Verfügung steht. Außerdem wird eine Reihe von Interregio-Verbindungen abgeschafft, teilweise ersatzlos.

    Dafür sind viele andere neue Direktverbindungen im Bereich des Regionalverkehrs entstanden, die so ohne weiteres aus den Auskünften der DB nicht zu erfahren sind. Oft haben sie eine hohe Qualität, und in vielen Fällen gilt Freifahrt. Einige Beispiele:

  • Mainz - Karlsruhe (Freifahrt),

  • Karlsruhe - Konstanz (Freifahrt),

  • Gießen - Köln - Krefeld (Freifahrt),

  • Frankfurt - Kassel (Freifahrt),

  • Kassel - Erfurt über Leinefelde (Freifahrt),

  • Frankfurt - Stuttgart (durch den Odenwald, Freifahrt),

  • Hannover - Halle

  • Kassel - Halle (Freifahrt bis Eichenberg),

  • Göttingen - Zwickau.



  • Die richtige Auskunft



    Wer elektronische Medien nutzen kann, kann sich preiswert selbst bedienen. Die Deutsche Bahn AG bietet Fahrplanauskünfte im Internet, auf CD und Diskette. Im Internet und mit der CD- Auskunft, spätestens nach einem Update kurz nach Fahrplanwechsel, werden auch die Bahnsteige angegeben, an denen man ankommt oder abfährt. Diese Information ist wichtig für die, die umsteigen müssen und überprüfen wollen, ob sie den Umstieg ohne fremde Hilfe schaffen. Noch fehlt aber die Information, ob sich zwei Gleise am gleichen Bahnsteig einander gegenüber befinden - diese ist nur aus dem Fahrplanbuch "Ankunft/Abfahrt" ersichtlich. Die darin enthaltenen Lageskizzen geben eine Übersicht über die großen Bahnhöfe, über Treppen, Fahrstühle usw.

    Die elektronische Auskunft macht es auch möglich, über die Eingabe von Unterwegsbahnhöfen, über die "Produktwahl" oder über die Anforderung einer "Direktverbindung" sich darüber zu informieren, welche Züge es gibt, bei denen man möglichst wenig umsteigen muss. Man braucht für diese Funktionen aber etwas Geduld und Geschick, manchmal muss man die Verbindungen abschnittsweise abfragen.

    Auch eine kostenlose Telefonauskunft steht zur Verfügung unter der Rufnummer 0800/1.50.70.90. Diese Auskunft arbeitet mit einem Sprachcomputer, und funktioniert erfahrungsgemäß auch ordentlich. Die Leistungsfähigkeit ist aber begrenzt: man kann keine Unterwegsbahnhöfe eingeben, man erfährt nichts über die Abfahrts- oder Ankunftsgleise oder über den Tarif. Es wird nur die jeweils schnellste und damit oft teuerste Verbindung genannt, die nach dem genannten Abfahrtszeitpunkt liegt. Oft führt diese Verbindung über weite und teure Umwege - eine Minute später fährt manchmal schon der direkte Zug, doch die weiteren Verbindungen muss man einzeln anfordern. Die Auskunft eignet sich aber hervorragend, um sich die Verbindungen über kürzere, direkte Strecken ansagen zu lassen oder um kostenlos auszutesten, welche verschiedenen Variationen über größere Entfernungen angeboten werden.

    Wer sich nicht mit einem Computer unterhalten will, kann nach wie vor zum Bahnschalter oder einem Reisebüro gehen. Reisebüros erheben aber inzwischen häufig Entgelte für Auskünfte oder Zuschläge beim Kauf von Fahrkarten. Allemal ist das aber billiger als die telefonische Auskunft der DB.

    Diese ist seit dem 1. September 2002 nämlich richtig teuer geworden: unter der neuen Rufnummer 11861 kostet sie pro Minute einen halben Euro. Dort wird man zuerst mit einer "Zentrale" verbunden, die fragt, ob man eine Auskunft oder mit dem Fundbüro oder sonstigen Einrichtungen der DB verbunden werden möchte. Die Auskunft selbst wird in einem Callcenter erteilt, und auch die dort anwesende Person sitzt nur vor einem Computer und tippt dasselbe ein, was man selbst auch in den Computer eintippen könnte. Der Computer fördert in der Regel die schnellste, aber zugleich teuerste Verbindung zutage. Sonderwünsche wie etwa das Benutzen von Regionalzügen (in denen die Freifahrt gelten könnte) müssen besonders angegeben werden, häufig muss man dem Personal auch sagen, dass man eine bestimmte Verbindung nutzen möchte.

    Mit der Angabe der billigsten Verbindung für einen Schwerbehinderten unter Berücksichtigung der Freifahrt ist das Personal in allen Fällen ausnahmslos überfordert. Wie immer im Leben: solche Schnäppchen findet nur, wer sich auskennt und Zeit hat, zu suchen.

    Preiswerter ist häufig die telefonische Fahrplanauskunft bei regionalen Verkehrsverbünden. Für mehrere Bundesländer gibt es bereits eine zentrale Auskunft, die auch in der Lage ist, über Straßenbahnen und Busse Auskunft zu geben. Das kann die DB zwar auch, aber die Angaben sind nicht so zuverlässig.

    Im Internet unterhalten die Verkehrsverbünde ebenfalls häufig eigene Auskunftsdienste. Eine Übersicht über diese Fahrplanauskünfte, aber auch über die verfügbaren Auskünfte von Eisenbahnen im Ausland unterhält der Fahrgastverband Pro Bahn unter www.pro-bahn.de/Auskunft.

    Wer vollständig informiert sein will, sollte nicht darauf verzichten, sich die gedruckten Fahrpläne der DB AG zu beschaffen. Nach wie vor enthalten die gedruckten Kursbücher und Fahrpläne Informationen, die auf anderem Wege nur mühsam zusammengestellt werden können. Ein gedrucktes Heft "Abfahrt/Ankunft" enthält die Aushangfahrpläne großer Bahnhöfe - ein wichtiges Hilfsmittel für Sehbehinderte. Bestellen kann man telefonisch elektronische Medien unter 02241/92.77.77, E-Mail: bestellung@cedion.de, gedruckte Fahrplanbücher unter 0711/7.86.32.72, E-Mail: db- bestellcenter@kohlhammer.de.



    Behindertenfeindliches Vertriebssystem



    Wer noch einen Fahrkartenschalter in seiner Stadt hat, kann sich glücklich schätzen, denn dort bekommt man, was man möchte.

    Ebenso jemand, der mit dem Internet-Angebot der DB zurechtkommt, eine Bahncard und eine Kreditkarte hat, denn dann kann man sich die Fahrkarten selbst ausdrucken. Die telefonische Vorbestellung von Fahrkarten und Platzreservierung ist hingegen so gut wie unmöglich geworden. Wer keine persönlichen Kontakte hat, darf sich die Fahrkarten am Automaten abholen - einem Automaten mit einem schlecht lesbaren Display und umständlicher Arbeitsweise. Das ist sicher ein Fortschritt für alle Behinderten - aber auch ein Grund, die Freifahrt im Fernverkehr zu fordern. Denn mittlerweile werden Behinderte im Fernverkehr durch Automatenverkauf genauso behindert wie im Nahverkehr, und die DB will nach neuesten Meldungen jede zweite Fahrkartenausgabe schließen.



    Die Wettbewerber kommen



    Im Nahverkehr ist die DB auf vielen Strecken nicht mehr der einzige Anbieter. Auch im Fernverkehr kommt Wettbewerb auf. Seit dem 1. März 2002 verkehrt täglich einmal ein direkter Zug von Gera in Thüringen über Leipzig und Berlin nach Rostock an der Ostseeküste, er wird von der Firma Connex mit zunehmendem Erfolg gefahren. Weitere Züge will die Connex im Laufe des Jahres 2003 auf die Strecke bringen. Die Freifahrt gilt in diesen Zügen nicht, aber die Tarife liegen deutlich unter denen der DB.

    Der aufkommende Wettbewerb hat zur Folge, dass die Auskünfte der Deutsche Bahn AG nicht mehr vollständig sind: in den Kursbüchern und in den elektronischen oder telefonischen Auskünften will die DB diese Züge ab dem 15. Dezember 2002 nicht mehr bekannt geben. Man muss also künftig sich von Gesellschaft zu Gesellschaft durchfragen, um die richtige Verbindung zu erhalten.

    Dabei werden die Angebote der Konkurrenten gerade für Behinderte immer interessanter: während die DB ihr Verkaufssystem immer komplizierter und schwerer zugänglich macht und insbesondere der barrierefreie Automat für Fernverkehrsfahrkarten noch nicht erfunden ist, müssen die Konkurrenten einfache Lösungen finden. Denn auch das Verkaufssystem sperrt die DB AG für ihre Konkurrenz. So ist es besonders einfach, einen Fahrschein für den bereits verkehrenden Zug der Firma Connex zu bekommen: die Platzreservierung erfolgt telefonisch, und man erhält die Platzkarte im Zug. Auch die Fahrkarte wird im Zug verkauft - ohne Aufpreis. So einfach kann Bahnfahren sein!

    (Alle Angaben ohne Gewähr auf der Grundlage der neuesten verfügbaren Informationen. Stand 13.10.2002

    Der Autor, Rainer Engel, ist stellvertretender Vorsitzender beim Bundesverband (Fahrgastverband) PRO BAHN e.V.)

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