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Offener Brief des DVBS an die Deutsche Bahn AG: Marburg, 16.09.2002

An den Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Herrn Bodewig,

den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten, Herrn Haack,

die verkehrs- und behindertenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionen,

des weiteren zur Kenntnisnahme und ggf. zwecks entsprechender Würdigung des Anliegens

an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Herrn Dipl. Ing. Mehdorn,

den Regierungspräsidenten des Bezirks Darmstadt, Herrn Dieke,

sowie an die überregionalen Medien in der Bundesrepublik Deutschland

mit der Bitte um Veröffentlichung

Deutsche Bahn AG (DBAG)

hier: Deutliche Verschlechterung der Nutzungsbedingungen für blinde und sehbehinderte Menschen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) begrüßt die gesetzgeberischen Maßnahmen des Bundes der vergangenen Jahre im Bereich der Behindertenpolitik außerordentlich. Wir haben uns, wie viele von Ihnen wissen, aktiv an der Ausgestaltung dieser Maßnahmen beteiligt. Unser Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft an die Stelle ihrer bloßen Versorgung treten zu lassen, ist zum Leitmotiv der Behindertenpolitik geworden.

Die erzielten Fortschritte in der Rechtssetzung waren fraglos Meilensteine auf dem Weg zu einer behindertenfreundlicheren Gesellschaft. Sie sind aber nur dann geeignet, zur Verbesserung der Lebensbedingungen behinderter Menschen beizutragen, wenn sie sich in der Praxis auch niederschlagen.

Wenn wir uns heute an Sie wenden, so geschieht das in tiefer Sorge darüber, dass dies im öffentlichen Personenverkehr, und hier im Besonderen bei dem von der DB AG gestalteten, nicht der Fall ist. Im Gegenteil: Während die Gesetzgebung im Sinne behinderter Menschen Fortschritte macht, verschlechtern sich die Bedingungen bei der Nutzung der Angebote der DB AG für diesen Personenkreis zusehends. Wir möchten Ihnen dies an vier Beispielen verdeutlichen:



  1. Eingeschränkte Tandemmitnahmemöglichkeiten ab dem 15.12.2002:

    Im Rahmen der anstehenden Tarifstrukturreform plant die DB AG eine Änderung ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesem Zusammenhang wird die Mitnahme von Tandems nur noch für jene Züge gestattet, bei der die Fahrradmitnahme uneingeschränkt möglich ist, was nur in wenigen Fällen gewährleistet wird.

    Bislang war das Mitführen eines Tandems gegen Lösung eines entsprechenden Tickets in allen Zügen möglich, für die auch die Fahrradmitnahme zugelassen war, und sei es nur eingeschränkt. Das Tandemfahren erfreut sich zunehmender Beliebtheit bei blinden Menschen. Es führt blinde und sehende Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zusammen, lässt sie gemeinsam etwas tun und ist somit geradezu symbolhaft integrativ.


  2. Sitzplatznummern und Anschlusszüge:

    In einigen Zügen werden die Sitzplatznummern mittlerweile auf LCD- Displays angezeigt. Die Ziffern sind für sehbehinderte Menschen schwer oder gar nicht zu erkennen. Anschlussmöglichkeiten werden seit etwa einem Jahr in den Zügen nicht mehr angesagt. In beiden Fällen ist die Information blinder und sehbehinderter Fahrgäste nicht mehr gewährleistet.


  3. Fahrpreise ab dem 15.12.2002:

    Seit Ende 2001 wartet der DVBS auf Antwort von der DB AG. Er hatte sechs einfache Fragen zu den beabsichtigten Änderungen gestellt, nachdem die DB AG Eckpunkte des Vorhabens vorgestellt hatte. Wir können uns also weiterhin nur auf jene allgemeinen Informationen stützen, die die DB AG bislang zur Verfügung stellt und auf ebenso unverbindliche Medienberichte. Insbesondere für die in unserem Verband organisierten Blinden und Sehbehinderten in akademischen und verwandten Berufen ist der Wegfall eines Teils der Vergünstigungen, beispielsweise durch die künftig wirkungsreduzierte Bahncard oder den teureren Fahrpreis bei Spontannutzung, gleichbedeutend mit einer Verteuerung des Zugfahrens. Insbesondere die Festlegung auf bestimmte Züge ist Blinden und Sehbehinderten oft nicht möglich. Sie sind auf die Hilfe Dritter angewiesen, um den Bahnhof zu erreichen, können das Ende einer Dienstbesprechung nicht exakt vorhersehen, sind zusätzlich an Fahrtzeiten des öffentlichen Personennahverkehrs gebunden etc. Ihnen bleibt in diesen Fällen nicht die Möglichkeit, das Verkehrsmittel zu wechseln und beispielsweise mit dem Auto zu fahren.


  4. Umwandlung von Regionalverbindungen in Fernverbindungen:

    Immer mehr Interregio-Verbindungen werden in IC-Verbindungen umgewandelt. Damit entfällt nicht nur die Freifahrtmöglichkeit für schwerbehinderte Menschen in Verbundgebieten, was dazu führen wird, dass dieser Personenkreis auf die verbleibenden Verbundangebote ausweichen wird, die dann überfrequentiert sind. Es wird überdies ein Komfortzuschlag erhoben, dessen Gegenleistung für Blinde und Sehbehinderte (s. o.) im wahrsten Sinne des Wortes in wesentlichen Teilen nicht "erkennbar" ist.



Wir verkennen nicht die Anstrengungen, die die DB AG in den vergangenen Jahren unternommen hat, um behinderten Menschen die Nutzung ihrer Angebote so bequem wie möglich zu machen. Jedoch müssen wir einerseits darauf hinweisen, dass es sich bei Serviceleistungen, wie beispielsweise dem Umsteigeservice, nicht um Maßnahmen handelt, die die gleichberechtigte Teilhabe Behinderter ermöglichen, sondern um solche, die Defizite in der Angebotsausgestaltung kompensieren und mithin eher Versorgungscharakter besitzen. Dies gilt in außerordentlich hohem Maße für Blinde und Sehbehinderte, die - ein entsprechend gestaltetes Angebot vorausgesetzt - durchaus in der Lage sein könnten, selbstständig Bahn zu fahren. Zum anderen ist der Wegfall von Vergünstigungen in diesem Sinne nur dann zu rechtfertigen, wenn er mit nachhaltigen Verbesserungen der Nutzungsmöglichkeiten einhergeht.

Natürlich ist uns bewusst, dass die DB AG vor großen Herausforderungen steht und im Zuge der Bahnreform äußerst komplexe Managementaufgaben zu bewältigen hat. Es scheint uns aber sinnfällig zu sein, dass die Bedürfnisse behinderter Fahrgäste bei Vorhaben wie der Tarifstrukturreform und Ähnlichem regelmäßig nicht mitgedacht werden. Nach wie vor sind die Angebote der DB AG aber auch grundgesetzlich garantierte Daseinsvorsorge. Selbst dann noch, wenn sie stärker wirtschaftlich orientiert erbracht werden sollen.

Es ist die Aufgabe der Politik darüber zu wachen, dass diese Daseinsvorsorgefunktion durch die Angebote der DB AG, wie im übrigen auch diejenigen der anderen Träger des öffentlichen Verkehrs, weiterhin erfüllt wird. Dies ist mit Blick auf obige Beispiele ganz offensichtlich - zumindest die DB AG betreffend - in den letzten Jahren nicht geglückt.

Bitte machen Sie sich klar: Die Frage, inwieweit behinderte Menschen in der Lage sind, den öffentlichen Verkehr zu nutzen und mit ihm möglichst jedes Ziel zu jeder Zeit zu erreichen, ist für behinderte Menschen gleichbedeutend mit der existenziellen Frage, in welchem Umfang sie am Leben in der Gesellschaft gleichberechtigt teilnehmen können. Dies gilt insbesondere für Blinde und Sehbehinderte, die in ihrer Verkehrsmittelwahl deutlich eingeschränkt sind, und zwar um so drastischer, je öfter sie die Bahn z.B. aus beruflichen Gründen nutzen.

Wir möchten Sie heute eindringlich bitten, in diesem Sinne, allen Ihnen möglichen Einfluss bei der DB AG geltend zu machen, um das Unternehmen einerseits zu bewegen, oben genannte Verschlechterungen der Nutzungsbedingungen rückgängig zu machen, bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen. Andererseits sind Sie aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei künftigen Maßnahmen der DB AG die Belange behinderter Bürgerinnen und Bürger im Sinne der Daseinsvorsorge berücksichtigt werden.

Für weiterführende Gespräche zu diesem Thema stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung und verbleiben in der Hoffnung, dass Sie in unserem Sinne aktiv werden

mit freundlichen Grüßen

Dr. Otto Hauck

1. Vorsitzender

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