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(Laudatio, gehalten in Marburg am 27. September 2002)
Im Jahre 1974 - drei Jahre nach dem Tode von Prof. Dr. Carl Strehl - stifteten die Deutsche Blindenstudienanstalt und der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf gemeinsam die Carl-Strehl-Plakette. Sie soll an den Mitbegründer beider Institutionen erinnern, der diese ein halbes Jahrhundert lang geleitet und maßgeblich geprägt hat. Mit der Carl-Strehl- Plakette werden Persönlichkeiten geehrt, die sich - ebenso wie Carl Strehl - ganz besondere Verdienste um blinde und sehbehinderte Menschen erworben haben.
Heute wird die Auszeichnung zum zehnten Mal vergeben. Ich freue mich, dass wir damit eine Persönlichkeit aus den eigenen Reihen ehren können, Herrn Dr. Hans-Eugen Schulze.
Er hat nicht nur im Beruf Herausragendes geleistet; er hat vor allem auf vorbildliche Weise seine Kenntnisse und Fähigkeiten sowie sein im Berufsleben erworbenes Ansehen unermüdlich und mit großem Erfolg genutzt, um Blinden und Sehbehinderten im In- und Ausland zu helfen, wo immer er konnte.
Am 10. April dieses Jahres konnte er in guter Gesundheit seinen 80. Geburtstag feiern. Schon in frühester Kindheit verlor er sein Augenlicht. Ab 1928 besuchte er die Blindenschule in Soest und wurde dort im Anschluss an seine Volksschulzeit zum Stenotypisten und Telefonisten ausgebildet, also zu einem Beruf, der damals für begabte Blinde durchaus üblich war. Außerdem erlernte er das Stuhl- und Mattenflechten. Von 1939 bis 1944 war er als Protokollführer beim Landgericht Dortmund tätig. Während dieser Zeit bereitete er sich als Autodidakt auf das Abitur vor. Er ging dann nach Marburg und legte hier schon nach einem Jahr am Aufbaugymnasium der Deutschen Blindenstudienanstalt die Reifeprüfung ab. 1945 nahm er das Studium der Rechts- und Staatswissenschaften auf. 1949 bestand er das erste und 1951 das zweite juristische Staatsexamen, beide Prüfungen mit Auszeichnung, was bei Juristen außerordentlich selten vorkommt. 1951 erwarb er außerdem an der Universität Münster den Doktorgrad, wiederum mit einer ausgezeichneten Bewertung. Ende 1951 trat er in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein, wo er zunächst als Richter beim Landgericht Bochum beschäftigt war. Schon 1957 wurde er zum Oberlandesgerichtsrat in Hamm ernannt. Anfang 1963 - er war damals erst 40 Jahre alt - wurde er als Bundesrichter an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe berufen. Er soll damals der jüngste deutsche Bundesrichter gewesen sein. Dem Bundesgerichtshof gehörte er bis zu seiner Pensionierung Ende 1985 an.
Grundlage dieser für einen Blinden einzigartigen beruflichen Karriere waren seine überragende Begabung und ein enormer Fleiß.
Bereits neben seiner verantwortungsvollen und anstrengenden beruflichen Tätigkeit und dann verstärkt während des Ruhestandes fand Herr Dr. Schulze Zeit und Kraft für sein umfangreiches ehrenamtliches Wirken.
So leitete er 25 Jahre lang erfolgreich den Bezirk Baden des DVBS. Unvergessen ist sein Kampf um die Erhaltung des Landesblindengeldgesetzes in Baden-Württemberg. Damals bestand die ernsthafte Gefahr, dass dieses Bundesland als erstes das Landesblindengeldgesetz abschafft und damit eine Kettenreaktion unter den anderen Bundesländern auslöst. Dass diese Gefahr gebannt werden konnte, ist maßgeblich sein Verdienst. Auch um die Belange der Studierenden in seinem Bezirk hat er sich intensiv gekümmert.
Als im Jahre 1987 die Fachgruppe "Ruhestand" des DVBS gegründet wurde, übernahm er bereitwillig das Amt des stellvertretenden Fachgruppenleiters. In dieser Funktion hat er die damalige Fachgruppenleiterin, Frau Dr. Annelise Liebe, beim Aufbau der Fachgruppe mit Rat und Tat wirkungsvoll unterstützt. Von 1994 bis zum Herbst 2000 hat er die Fachgruppe dann selbst geleitet. Er hat wesentlich dazu beigetragen, dass in dieser Fachgruppe von ihrer Gründung an bis auf den heutigen Tag gute Arbeit geleistet wird, die bei den älteren Mitgliedern des DVBS großen Anklang findet.
Zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen hat er fruchtbare Kontakte geknüpft, und er hat bei Seniorentagen die Anliegen Blinder und Sehbehinderter in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Höhepunkt seiner Seniorenarbeit war die internationale Konferenz für die besonderen Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Senioren im März 2000 in Heidelberg. Diese hat er für den DVBS in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Alternsforschung an der Universität Heidelberg organisiert. Diese Veranstaltung, an der Vertreter aus 25 Ländern teilgenommen haben, diente dem Wissens- und Erfahrungsaustausch auf breiter Ebene, insbesondere auf den Gebieten der Medizin, der Gerontologie und der Rehabilitation. Sie brachte wertvolle Erkenntnisse für die künftige Seniorenarbeit.
Als Herr Dr. Schulze danach die Leitung der Fachgruppe "Ruhestand" in jüngere Hände gelegt hatte, wollte der Vorstand des DVBS auf seine Mitarbeit nicht verzichten. Er berief ihn deshalb zum Seniorenbeauftragten des Vereins. In dieser eigens für ihn geschaffenen Funktion kann er weiterhin zum Wohle der Senioren wirken, hat aber die Möglichkeit, den Umfang seiner Aktivitäten seinen Verhältnissen besser anzupassen. Gegenwärtig bemüht er sich darum, eine Arbeitsgemeinschaft aller deutschen Verbände ins Leben zu rufen, die sich um die Belange blinder und sehbehinderter Senioren kümmern.
Ebenfalls unverzichtbar ist seine Mitarbeit im "Arbeitskreis Nachteilsausgleiche" des DVBS. In diesem Arbeitskreis werden seit 1997 von Juristen und Öffentlichkeitsarbeitern Grundpositionen entwickelt und Vorarbeiten für Gesetze und Rechtsverordnungen geleistet, die aus der Sicht Blinder und Sehbehinderter von Bedeutung sind; genannt seien nur das Sozialgesetzbuch IX, das Behindertengleichstellungsgesetz, das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz und das Urheberrechtsreformgesetz.
Ferner ist Herr Dr. Schulze langjähriges Mitglied des Trägervereins der Deutschen Blindenstudienanstalt. Auch hier zählt man auf ihn. Darauf wird Herr Marx später näher eingehen.
Auch im evangelischen Blinden- und Sehbehindertendienst, in der badischen Landeskirche und bei der Christoffel-Blindenmission engagiert er sich für Blinde und Sehbehinderte in Deutschland und weit, weit über die Grenzen unseres Landes hinaus. Um nur ein Beispiel zu nennen: Das Schicksal blinder Mädchen und Frauen in Indien, die ohne Ausbildung keine Chance haben, ist ihm eine Herzensangelegenheit. Er sorgt dafür, dass mit finanzieller Unterstützung des DVBS und der Christoffel-Blindenmission Jahr für Jahr drei Dutzend von ihnen eine weiterführende Schulausbildung erhalten und studieren können, weil sie nur so in die Lage versetzt werden, einen qualifizierten Beruf zu ergreifen und ein unabhängiges Leben zu führen.
Aber nicht nur um die Dinge, die für alle oder für viele wichtig sind, sorgt sich Herr Dr. Schulze. Mit gleichem Einsatz widmet er sich den ganz persönlichen Sorgen und Nöten jedes Einzelnen, zum Beispiel wenn ein Blinder aus einem Entwicklungsland ein bestimmtes Hilfsmittel braucht, lässt ihm das keine Ruhe.
Noch vieles könnte man hinzufügen; denn seine Aktivitäten, seine Energie und sein Ideenreichtum scheinen schier unerschöpflich.
Und unwillkürlich fragt man sich: Warum tut er dies alles?
Ich meine, dass es hauptsächlich seine christliche Grundüberzeugung ist, die ihn veranlasst, die Gaben, die er empfangen hat, die Fähigkeiten, die er besitzt, und die Kenntnisse, die er sich angeeignet hat, in den Dienst am Nächsten zu stellen. Seine Herzenswärme, seine noble Art und seine spontane Hilfsbereitschaft machen es leicht, ihn immer wieder um Mitarbeit und um Hilfe zu bitten und beides von ihm anzunehmen.
Mit der Verleihung der Carl-Strehl-Plakette danken die Deutsche Blindenstudienanstalt und der DVBS Herrn Dr. Schulze für sein segensreiches Wirken. Wir wünschen ihm weiterhin gute Gesundheit und viel Kraft für seine ehrenamtliche Arbeit.
In unseren herzlichen Dank schließen wir auch Frau Margarete Schulze mit ein, die ihren Ehemann nach besten Kräften bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt.
Nochmals: Herzlichen Dank!
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