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Hubert Patterer: Erfolgreiche Kärntner Juristin darf nicht zur Richterprüfung in Graz antreten. Grund dafür: ihre Sehbehinderung

Justitia urteilte mit verbundenen Augen, "ohne Ansehen der Person". Was für die römische Göttin der Gerechtigkeit galt, gilt nicht für eine junge sehbehinderte Kärntner Juristin: Die 29- jährige Andrea Zweibrot aus Spittal wollte nach erfolgreicher Beendigung der Gerichtspraxis die Richterlaufbahn einschlagen. Monatelang bereitete sich die Akademikerin auf die Herausforderung vor, ehe sie zwei Wochen vor der Übernahmeprüfung erfuhr, dass sie zu dieser nicht antreten dürfe. Das Oberlandesgericht Graz entschied, dass die Aspirantin zwar die fachliche, nicht aber die "körperliche Eignung" mitbringe. Diese sei im Richterdienstgesetz festgeschrieben. Es sei "unmöglich, ein Urteil über eine Person oder einen Sachverhalt zu fällen, ohne sich ein persönliches Bild davon zu machen", argumentierte das Präsidium.

Nach Protesten und Interventionen von Behindertenorganisationen und Politikern befasste sich diese Woche Justizminister Dieter Böhmdorfer mit dem Fall. Er berief eine Kommission ein, die gegen die behinderte Juristin entschied. "Man kann nicht jedem seinen Berufswunsch erfüllen. Wir haben eine Flut an Bewerbern und müssen aus dem Pool die qualifiziertesten auswählen", erklärte ein Sprecher des Justizministeriums gegenüber der "Kleinen Zeitung". Man habe Verständnis für das persönliche Schicksal, habe sich die Entscheidung auch nicht leicht gemacht; eine blinde Richterin sei aber "gegenüber der Recht suchenden Bevölkerung nicht verantwortbar", so der Beamte.

Die Juristin ist verbittert und spricht von Diskriminierung. Das Argument, sie könne sich keinen Eindruck von einer Person bilden, weist sie zurück: "Das kann man durch andere Wahrnehmungsmöglichkeiten ausgleichen. Die Glaubwürdigkeit erkenne ich auch durch Stimme und Ausdrucksweise."

Kärntens erste blinde Juristin, die schon als erfolgreiche Maturantin für Furore gesorgt hatte, verweist auf die deutsche Justiz, die blinde Richter sehr wohl zulasse. Sie würden beweisen, dass man trotz Sehbehinderung eine Verhandlung führen könne. Zweibrot: "Ich kann Schriftstücke einscannen und digitalisiert am PC lesen." Das Gesetz, das die "körperliche Eignung" vorschreibe, stamme aus dem Spätmittelalter, aus Zeiten, als man glaubte, ein Blinder könne weder lesen noch schreiben.

Andrea Zweibrot sagt, ein Traum sei zerplatzt. Natürlich habe sie gewusst, dass die Chance, am Ende unter den Auserlesenen zu sein, gering gewesen wäre. Dass ihr die Justiz aber nicht einmal die Möglichkeit zu bestehen einräumte, empfinde sie als beschämend.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der "Kleinen Online" unter der URL http://www.kleinezeitung.at

(aus Kleine Zeitung vom 29.05.2002)

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