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Franz-Josef Hanke: Klare Zustände.

Tagung "Arbeitsassistenz - Fortschritte, Ausweichschritte, Rückschritte"



"Die gegenwärtige Praxis macht den Rechtsanspruch zur Makulatur", beklagt Andreas Bethke. Der Geschäftsführer des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) kritisiert die Umsetzung des Rechtsanspruchs behinderter Menschen auf eine Assistenz am Arbeitsplatz. Nicht zuletzt wegen der Ergebnisse einer Tagung des DVBS im Mai 1998 wurde der Rechtsanspruch im Oktober 2000 Wirklichkeit.

Auf der Fachtagung "Arbeitsassistenz - Fortschritte, Ausweichschritte, Rückschritte" zogen Experten und Betroffene am 22. November 2002 im Sorat-Hotel Marburg nach 25 Monaten ein erstes Resümee.

"Kein Computer kann die menschliche Hilfe ersetzen", stellte Dr. Herbert Demmel fest. Viele Integrationsämter verhalten sich nach Erfahrung des blinden Rechtsanwalts so, als könne man an der Arbeitsassistenz sparen. Dabei haben Schwerbehinderte seit dem Oktober 2000 einen Rechtsanspruch auf Assistenz am Arbeitsplatz.

Der DVBS-Vorsitzende Dr. Otto Hauck hatte nicht erwartet, "dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs so viele Probleme verursachen würde". Das Chaos in der Bewilligungspraxis kritisierte er ebenso wie die Planungsunsicherheit der Behinderten und ihrer Assistenzkräfte angesichts kurzer Bewilligungszeiträume.

In der Vielzahl täglicher Schwierigkeiten machte Bethke zwei Hauptprobleme aus: Für die Leistungen von Assistenzkräften müssen bisher Einzelstundennachweise erbracht werden. Dieser bürokratische Akt ist nicht nur lästig, er kann auch teure Folgen haben. Wenn aufgrund von Krankheit oder Urlaub weniger Stunden zusammenkommen, als im Arbeitsvertrag vereinbart, muss der Arbeitgeber die Differenz aus eigener Tasche begleichen. Ein zweites Problem besteht darin, dass die Organisation von Arbeitsassistenz - von der Einstellung bis zur Lohnkostenabrechnung - häufig so aufwändig ist, dass sie mehr Arbeit schafft als Erleichterung bringt. Zudem werden meist nur die Nettolöhne von den Integrationsämtern bezahlt. Die Lohnnebenkosten müssen die Behinderten selbst dazulegen.

In vier Workshops für die Bereiche "Öffentlicher Dienst", "Selbstständigkeit", "Privatwirtschaft" und "Beschäftigte in Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit" diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach der Mittagspause ihre Probleme. Angestellte, Freiberufler und Beschäftigte im öffentlichen Dienst stoßen auf unterschiedliche Hürden. Freiberufler stehen vor dem Problem, dass sie zur Aufnahme ihrer Arbeit eine Assistenz brauchen, diese aber nur bekommen, wenn sie die erfolgreiche Tätigkeit bereits nachweisen können. Der öffentliche Dienst nutzt die neue Gesetzeslage, um aus seiner "Fürsorgepflicht" auszusteigen. Jahrzehntelang haben öffentliche Arbeitgeber die Arbeitsplatzassistenz aus eigenem Etat finanziert.

Die unterschiedliche Bewilligungspraxis ist für die Betroffenen ein existenzielles Problem. "In über 90 % der qualifizierten Tätigkeiten ist Arbeitsassistenz notwendig", erläutert Bethke. Die derzeitige Praxis trägt aber kaum dazu bei, die Nachteile behinderter Menschen im Beruf auszugleichen.

Hinzu kommt, dass verschiedene Ämter das Gesetz unterschiedlich interpretieren. "Diese Vorgehensweise ist für uns völlig inakzeptabel", beschwert sich Bethke. "Arbeitsassistenz muss so einfach handhabbar sein, dass sie für den Behinderten wirklich eine Erleichterung schafft und keine Erschwernis." Bethke ist sicher, dass klare Regeln mehr Arbeitsplätze für Behinderte schaffen werden.

Rosita Schlembach als Vertreterin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) signalisierte hier Gesprächsbereitschaft. Noch sammele die Verwaltung Erfahrungen im Umgang mit der neuen Rechtslage. Eine Übernahme der Regiekosten konnte Schlembach sich durchaus vorstellen, während sie bei längeren Bewilligungszeiträumen haushaltsrechtliche Schwierigkeiten ausmachte.

"In einem sozialen Rechtsstaat sollte die Teilhabe aller Menschen am Arbeitsleben gewährleistet sein", erläuterte Demmel. Blinde und Sehbehinderte seien in ihrer Mobilität und ihren Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung eingeschränkt. Früher hätten Blinde häufig ihre Ehefrau mit an den Arbeitsplatz gebracht, die ihnen dort Akten und Post vorlas. Nach dem Verfassungssatz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" sei die Assistenz am Arbeitsplatz aber Aufgabe staatlicher Fürsorge.

Noch scheint der Kampf um die Bewilligung von Arbeitsassistenz ein größeres Problem darzustellen. So haben die Freiberufler und Selbstständigen im DVBS vereinbart, eine eigene Mailingliste aufzubauen. Interessierte können sich unter der Internet-Adresse www.freieninfos.de/dvbs in diese Liste eintragen.

Zusammengefasst wurden die Ergebnisse aller vier Workshops bei einer Podiumsrunde mit dem DVBS-Anwalt Michael Richter, dem Behindertenbeauftragten der hessischen Landesverwaltung Friedel Rinn, Rosita Schlembach und Andreas Bethke. Die Moderation hatte der Hörfunkjournalist Rainer Witt vom Hessischen Rundfunk übernommen.

In einer Resolution forderten die 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Gesetzgeber auf, den Rechtsanspruch in Form einer Rechtsverordnung zu präzisieren. Bei der Organisation der Arbeitsassistenz anfallende Kosten müssten von den Integrationsämtern übernommen werden. Der Behinderte müsse grundsätzlich die Wahlfreiheit haben, ob er seine Assistenz selbst organisieren oder eine vom Arbeitgeber gestellte Kraft in Anspruch nehmen wolle.

"Den ersten Meilenstein haben wir geschafft, als es uns gelungen ist, den Rechtsanspruch gesetzlich zu verankern", schloss Hauck die Tagung." Den zweiten Meilenstein nehmen wir nun mit der Forderung nach einer Rechtsverordnung in Angriff."

Eine Dokumentation dieser Tagung wird als "horus-spezial II" in Schwarzschrift zusammen mit der nächsten Ausgabe des "horus" erscheinen.

Ein Mitschnitt auf drei Audiokassetten kann bei der DVBS- Geschäftsstelle zum Preis von 12 Euro bezogen werden. Bestellen können Sie dies bei Frau Sabine Hahn, Tel.: 06421/9.48.88-24, E- Mail: hahn@dvbs-online.de.

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