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Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte (BVKM): Neue Unterhaltssicherung für behinderte Menschen, Merkblatt zum Grundsicherungsgesetz

Der BVKM informiert behinderte Menschen und ihre Familien in seinem neuesten Ratgeber über das am 1. Januar 2003 in Kraft getretene Grundsicherungsgesetz. Nach diesem Gesetz erhalten erwachsene behinderte Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes, soweit sie diesen nicht mit ihrem eigenen Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Das Merkblatt erklärt anhand von 20 Fragen, wie sich beispielsweise die Leistung nach dem Grundsicherungsgesetz bemisst, ob sie vom Einkommen der Eltern abhängig ist und ob das Kindergeld auf die Grundsicherungsleistung angerechnet wird. Zwei Musterberechnungen verdeutlichen außerdem, in welchem Umfang einem behinderten Kind, das im Haushalt seiner Eltern bzw. in der eigenen Wohnung lebt, Grundsicherungsleistungen zustehen.

Die Anspruchsberechtigten erhalten ferner Auskunft darüber, wo und wann die Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz zu beantragen sind und was zu tun ist, wenn der Antrag abgelehnt wird. Da die Grundsicherung nicht rückwirkend gezahlt wird, sondern am ersten Tag des Monats beginnt, in dem der Antrag gestellt worden ist, sollten sich Betroffene rechtszeitig über das neue Gesetz informieren.

Sie finden das Merkblatt zur Grundsicherung in der Rubrik "Recht und Praxis" im Internet unter www.bvkm.de. Der Text im PDF-Format kann dort kostenlos heruntergeladen werden.

Die gedruckte Version erhalten Sie, wenn Sie einen an sich selbst adressierten, mit 0,55 Euro frankierten DIN-Lang-Briefumschlag an den Bundesverband für Köper- und Mehrfachbehinderte e.V., Stichwort "Merkblatt für Grundsicherung", Brehmstr. 5 - 7, 40239 Düsseldorf, schicken.

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