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Geht man von dem Ziel der eigenständigen Mobilität aus, so benötigen Blinde/Sehbehinderte zunächst einmal Informationen, um sich über die möglichen Wege zu ihrem Ziel zu informieren. Während für Sehbehinderte - je nach Grad der Sehbehinderung - noch Stadtpläne in entsprechend großem Maßstab oder elektronische Stadtpläne, deren Darstellung sich am Bildschirm vergrößern lässt, in Frage kommen können, sind Blinde derzeit auf so genannte "Reliefpläne" angewiesen. Diese bieten jedoch bestenfalls eine Übersicht über Straßenverläufe und sind für eine genaue Wegeplanung kaum geeignet.
Blinde sind daher in den meisten Fällen auf genaue Wegbeschreibungen durch sehende Mitbürger angewiesen, so dass - zumindest hinsichtlich des Aspekts "Information über Ziel und Weg" von eigenständiger Mobilität kaum gesprochen werden kann.
Denn für die Planung eines noch nicht begangenen Weges brauchen Blinde nicht nur die Information über den Straßenverlauf und die zu kreuzenden Querstraßen, sondern auch möglichst präzise Informationen über die Möglichkeit von Straßenüberquerungen, also z.B. das Vorhandensein von Ampeln mit und ohne Blindeneinrichtung, Fußgängerunter- und -überführungen sowie Hinweise auf Haltestellen des ÖPNV.
Die DIN E 18030 stellt in ihrer derzeitigen Entwurfsfassung zur Barrierefreiheit von Gebäuden und Verkehrsanlagen für blinde/sehbehinderte Menschen die Forderung auf, dass "alle Informationen zur Wegeführung ... auch von Menschen mit sensorischen Einschränkungen erkannt werden können müssen".
Überträgt man diese Forderung auf die Gestaltung eines barrierefreien Lebensraums, eines der übergeordneten Ziele der Norm, also auf die gesamte Kommune, so wird man fast zwangsläufig zu dem Schluss kommen, dass ein derartiges Informationssystem, das auf der Basis des Stadtplans die individuelle Wegeplanung ermöglicht, sich nur in elektronischer Form bereitstellen lässt. Basisentwicklungen hierfür hat es in der Vergangenheit auch in Deutschland bereits gegeben, sie wurden jedoch u.a. aus finanziellen Gründen nicht zu Ende geführt. In jüngster Zeit gibt es jedoch wieder begründete Hoffnung, dass ein derartiges Informationssystem in einer für Blinde nutzbaren Form auf den Markt kommt.
Natürlich sollten alle Informationen, die in elektronischer Form, insbesondere im Internet, bereitgestellt werden, auch für Blinde/Sehbehinderte zugänglich sein. Dies gilt in erster Linie für die Webseiten der ortsansässigen Verwaltungen, aber auch der privatwirtschaftlichen Anbieter von Dienstleistungen.
Zur barrierefreien Gestaltung von Wegseiten aus der Sicht blinder/sehbehinderter Anwender gibt es Empfehlungen der Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbände (http://www.dbsv.org/computer), so dass ich mich hier auf einige Beispiele beschränken kann.
Als Faustregel für die Gestaltung einer Webseite, die auch von blinden und sehbehinderten Lesern mit den gängigen Hilfsmitteln genutzt werden können soll, kann gelten, dass die Webseite auch bei ausgeschalteter Grafikfunktion bedienbar sein muss.
Darüber hinaus sollten alle Frames und Grafiken mit sinnvollen Textbezeichnungen versehen sein. Diese Gestaltung hilft im übrigen auch allen Anwendern, die einem bestimmten Bild keine Bedeutung zuordnen können.
Blinden und sehbehinderten Anwendern wird der Zugang zu einer Webseite auch wesentlich erleichtert, wenn alle Verknüpfungen (Links) und Bedienelemente über die Tastatur (und nicht nur über die Computermaus) angesprochen werden können.
Geht man einmal davon aus, dass ein blinder/sehbehinderter Mitbürger alle notwendigen Informationen zusammengetragen hat, um einen bestimmten Weg mit den ihm bekannten Techniken zu bewältigen, so lassen sich die auf seinem Weg bestehenden Mobilitätshemmnisse grob in drei Gruppen einteilen:
Auch hier beginnen die Hemmnisse mit den fehlenden Informationsmöglichkeiten über die Angebote der Verkehrsträger. Die Fahrpläne der Bahn AG sowie die vieler kommunaler Verkehrsträger in Großstädten sind zwar über das Internet abrufbar oder auch auf Datenträgern erhältlich. Der Kreis blinder/sehbehinderter Nutzer dieser Verkehrsträger ist jedoch weit größer als die Gruppe blinder/sehbehinderter Computerbesitzer. Hinzu kommt, dass auch für diese eine spontane Informationsmöglichkeit unterwegs über die öffentlich aushängenden Fahrpläne nicht möglich ist.
Neben diesen fehlenden Informationen über Abfahrts- und Ankunftszeiten sind auch Informationen über die Streckenführung der kommunalen Verkehrsbetriebe in Brailleschrift oder Großdruck eine seltene Ausnahme.
Selbst die Informationen, die bereits in elektronischer Form vorliegen, wie die Anzeigen an den Bahnsteigen über Zugankünfte und Verspätungen, gehen blinden/sehbehinderten Reisenden verloren, sofern nicht - wie zumindest im Fernverkehr noch üblich - kurz vorher eine Lautsprecherdurchsage erfolgt.
In Berlin sind zwar beispielsweise auf einigen U-Bahnsteigen Informationssäulen aufgestellt, über die der Reisende Auskunft einholen und auch Hilfe anfordern kann, für blinde Reisende bleibt hier jedoch bisher das Problem ungelöst, da sie den Standort dieser Säulen nicht kennen und keines der auf einigen Bahnhöfen vorhandenen Blindenleitsysteme hierauf hinweist. In Brüssel beispielsweise führen die Leitstreifen vom Bahnsteig zunächst zur Treppe und von dort zu einer Informationstafel, in der in Blindenschrift und mit gut tastbaren Symbolen die Lage der Ausgänge dargestellt ist.
Hinsichtlich der Anforderungen an die Bahnhöfe der verschiedenen Verkehrsträger gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie an andere öffentliche Gebäude. Sie werden daher an dieser Stelle nicht gesondert erwähnt (s.u.). Als besondere Anforderung an Bahnhofsgebäude ist lediglich zu erwähnen, dass die Bahnsteige nicht nur entsprechend der einschlägigen Norm mit Blindenleitstreifen versehen sein sollten, sondern die Bahnsteigkante auch mit einem Karomuster (schwarz-weiß) gekennzeichnet sein sollte.
Wie in allen öffentlichen Gebäuden sollten natürlich auch hier für die Kunden vorgesehene Terminals durch blinde/sehbehinderte Reisende bedienbar sein. Es bleibt völlig rätselhaft, wie die Bahn AG Terminals zur Ausgabe telefonisch vorbestellter Fahrkarten aufstellen konnte, die von blinden/sehbehinderten Reisenden nicht bedient werden können. Da für diese Kundschaft die telefonische Vorbestellung eine wesentliche Erleichterung darstellt, wäre zumindest zu erwarten gewesen, dass für diesen Personenkreis die Abholung der Fahrkarten am Schalter weiterhin möglich bleibt, bis die Ausgabeautomaten auch für blinde/sehbehinderte Kunden der Bahn AG barrierefrei zugänglich sind.
Außer durch eine kontrastreiche Gestaltung der Fahrzeugtüren und - stufen lassen sich die heute vielfach noch bestehenden Mobilitätshemmnisse vor allem verringern durch
Hinsichtlich der Hinweise auf Umsteigemöglichkeiten sorgt die Bahn AG neuerdings für weniger Barrierefreiheit, da in der Regel nur noch mitgeteilt wird, dass der Reisende alle vorgesehenen Anschlusszüge erreicht. Zur Information über Abfahrtszeiten und Bahnsteige wird er auf die Anzeigetafeln am Bahnhof und die (oft kaum verständlichen) Lautsprecherdurchsagen verwiesen.
Bezüglich der Anforderungen an Schalter, wie im vorliegenden Fall die Türöffnungsschalter, spricht der aktuelle Entwurf der DIN E 18030 ein Verbot von Sensortasten aus und verlangt Schalter mit einem guten Druckpunkt, die auch erkennen lassen, ob die Anforderung ausgelöst wurde.
Auch wenn diese Norm nur für Gebäude und Verkehrsanlagen gilt, sollte aufgrund der Zielsetzung der Norm, einen barrierefrei gestalteten Lebensraum zu schaffen, diese Forderung, die für blinde und sehbehinderte Menschen im Umgang mit allen elektronisch gesteuerten Einrichtungen von größter Bedeutung ist, auf alle Bereiche übertragen werden.
Unverständlich bleibt, dass z.B. die Bahn AG sowohl zum Öffnen und Schließen der Wagentüren als auch in den Toiletten nur schwer auffindbare und ertastbare Sensortaster verwendet. In den Toiletten ließen sich durch automatische Spülvorrichtungen mit Sicherheit mehr Barrierefreiheit und mehr Hygiene für Alle erreichen.
Neben kontrastreicher Gestaltung ist bei Gebäuden im Interesse von Sehbehinderten insbesondere zu berücksichtigen, dass durchgehende Glastüren eine Struktur aufweisen und sich nach beiden Seiten öffnende Schwingtüren vermieden werden sollten.
Treppen sollten vor der ersten und letzten Stufe durch so genannte "Aufmerksamkeitsfelder" gekennzeichnet sein. Jede Trittstufe sollte mit einem gut kontrastierenden Markierungsstreifen gekennzeichnet sein, der an der Kante der Stufe beginnt. Handläufe sollten zu beiden Seiten der Treppe vorhanden sein. Der Handlauf sollte 40 cm über die erste und letzte Stufe hinausführen, also nicht schon vorher enden, da bei blinden Menschen hierdurch der irrige Eindruck entstehen kann, die Treppe sei bereits zu Ende.
Aufzüge sollten mit einer Sprachausgabe versehen sein, die jede Etage, in der der Aufzug hält, ansagt. Da diese Ansagen nicht fehlerfrei funktionieren und auch ausfallen können, sollte auf jeder Etage in der Laibung der Aufzugstür die Nummer der Etage in tastbaren Ziffern angebracht sein. Dies dient auch gleichzeitig den Belangen von Sehbehinderten, wenn die Ziffern ausreichend groß sind und mit der Laibung kontrastieren.
Außerdem sollte die Ankunft eines Aufzuges, der von außen angefordert wurde, durch einen Signalton angekündigt werden, da sich die Türen oft so geräuschlos öffnen, dass dies bei schon geringen Hintergrundgeräuschen in großen Räumen oder auf Fluren kaum zu hören ist.
Die Bedientastatur im Aufzugskorb sollte mit erhabenen Ziffern bzw. Buchstaben gekennzeichnet sein. Da diese erhabenen Zeichen größer sind, erfüllt diese Forderung bei entsprechend kontrastreicher Gestaltung die Belange blinder und sehbehinderter Menschen gleichermaßen. Darüber hinaus sollten, zur schnelleren Bedienung, die Ziffern und Buchstaben neben den Tasten auch in Brailleschrift angebracht sein.
Für ein geschlossenes Leitsystem innerhalb eines Gebäudes können die im Außenbereich und in Bahnhöfen zur Anwendung kommenden Rillenplatten kaum herangezogen werden. Der Entwurf der DIN 18.030 führt im Abschnitt über Bodenbeläge in Gebäuden derzeit nur Anforderungen zur Nutzung mit Rollstühlen auf.
Die Fußbodenstruktur lässt sich aber auch innerhalb von Gebäuden sehr gut dazu nutzen, um blinden/sehbehinderten Menschen Orientierungshinweise zu geben. Dies kann sowohl durch unterschiedliche Fußbodenfliesen als auch durch entsprechend verlegte Teppiche geschehen, ohne dass hierbei Aspekte eines guten Designs vernachlässigt werden müssen.
Aufgegriffen wurde dieser Gedanke in einem bisher noch unveröffentlichten Arbeitspapier des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes und des Deutschen Vereins Blinder und Sehbehinderter in Studium und Beruf, das sich insbesondere mit Anforderungen an Beherbergungsbetriebe befasst.
Da der Entwurf der DIN E 18030 in seiner derzeitigen Fassung im Abschnitt über Beherbergungsbetriebe nur Anforderungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit mit einem Rollstuhl aufführt, werden an dieser Stelle einige dieser Anforderungen auszugsweise wiedergegeben, soweit sie nicht in anderem Zusammenhang bereits genannt wurden.
"In großen Räumen (Foyer, Speiseraum, Bar, Schwimmbad) sollten durch eine gute Fußbodenstruktur (Teppichläufer, Wechsel zwischen Fliesen und Teppichboden u.ä.) Orientierungshinweise gegeben werden. Auch vor Treppen ist ein Wechsel der Fußbodenstruktur hilfreich. Im Schwimmbad sollte um das Schwimmbecken herum entweder eine gut tastbare Kante oder ein breiter Streifen im Fußboden eingelassen sein, dessen Beschaffenheit sich deutlich vom übrigen Fußboden des Raums unterscheidet.
Zimmertüren, Schranktüren in Umkleideräumen und Bedientastaturen von Aufzügen sollten in tastbaren Buchstaben gekennzeichnet sein, die farblich zum Hintergrund kontrastieren, so dass sie auch von Sehbehinderten gut erkannt werden.
Elektrische Vorrichtungen (insbesondere in den Zimmern) sollten nicht über Sensortasten bedienbar sein. Geräte mit Bedienung über Displays (Menüsteuerung) sollten nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Anzeige auch akustisch (Sprachwiedergabe) kontrolliert werden kann. Anderenfalls sollten nur Geräte zum Einsatz kommen, deren Funktionen und Zustände an der Schalterstellung ertastet werden können.
Die wichtigsten Fluchtwege aus dem Zimmer über das am besten erreichbare Treppenhaus sind ausführlich zu zeigen. Im Katastrophenfall muss das Personal darüber hinaus vorrangig dem blinden Gast Unterstützung bieten.
Neben der Frage eines auch unter Berücksichtigung von Design- Gesichtspunkten gut gestalteten geschlossenen Leitsystems in einem Gebäude ist zu klären, was das Leitsystem leisten, d.h., wohin es auf jeden Fall führen soll.
Ein "geschlossenes" Leitsystem muss, solange es für blinde/sehbehinderte Fußgänger noch kein bedienbares GPS-System gibt, bereits vor dem Eingang auf dem Bürgersteig beginnen, d.h., den Besucher auf den Eingang aufmerksam machen und dann entweder zum Portier bzw. einem Informationsschalter oder der Informationstafel führen. Zur Erreichung von mehr Mobilität blinder/sehbehinderter Besucher muss eine Informationstafel in Großschrift, Brailleschrift oder über eine Sprachausgabe nutzbar sein, mindestens aber den Hinweis enthalten, wo die Information in geeigneter Form (z.B. über Telefon) abgerufen werden kann.
Von der Informationstafel müsste das Leitsystem dann zum Aufzug bzw. Treppenhaus führen. Als geschlossenes Leitsystem lässt sich eine derartige Informationskette natürlich nur dann bezeichnen, wenn die denkbaren Ziele, also z.B. Büro- oder andere Zimmertüren, Sanitärräume mit tastbaren Nummern oder Buchstaben gekennzeichnet sind.
Weithin bekannt sind die Möglichkeiten und Probleme bei den Verkehrsträgern. Natürlich gibt es längst nicht an allen Bahnhöfen Aufzüge für Rollstuhlfahrer, und das an einigen Bahnhöfen eingesparte Personal wirkt sich nachteilig für alle behinderten Reisenden aus, aber blinde Reisende unterliegen darüber hinaus echten Sicherheitsrisiken, da Ihnen nicht bekannt ist, auf welcher Zugseite sich der Bahnsteig bei der Ankunft befindet, ganz zu schweigen von der Tatsache, dass sie ohne fremde Hilfe nie den reservierten Sitzplatz finden würden oder frühzeitig erfahren, wie sie umsteigen können, seitdem die Fahrgäste der Bahn nur noch aufgefordert werden, auf die Anzeigetafeln und die (während der Einfahrt meist unverständlichen) Lautsprecherdurchsagen zu achten.
Noch größer ist die Diskrepanz bei den Hotels. Sicherlich ist die Zahl der rollstuhlgerechten Zimmer in vielen Fällen unzureichend. Blinde Gäste können sich - zumindest in großen Hotels - meist gar nicht eigenständig bewegen, da weder die Zimmertüren taktil gekennzeichnet sind noch der Aufzug über eine Sprachausgabe verfügt.
Sieht man einmal von den so genannten Blindenerholungseinrichtungen der Landesblindenverbände ab, da sie ausschließlich blinde/sehbehinderte Gäste aufnehmen und insofern nichts mit "Tourismus für Alle" zu tun haben, so könnte man in Deutschland noch das Haus Rheinsberg in der Nähe von Berlin anführen, da hier - zumindest theoretisch - bis zu einem gewissen Prozentsatz auch nicht behinderte Gäste aufgenommen werden können. Doch barrierefrei ist dieses Hotel lediglich für Gehbehinderte. Für blinde Gäste wurde zwar der Aufzug mit einer Sprachausgabe und Braille-Beschriftung versehen, auch wurden die Zimmertüren in Braille gekennzeichnet, doch es fehlt an Orientierungshilfen im Foyer, auf den Fluren und insbesondere auch auf den verwinkelten Wegen zu Schwimmbad und Sauna sowie im Außenbereich.
Mit sehr viel Engagement und persönlichem Einsatz bekennt sich in Österreich das Hotel Silverio zum "Tourismus für Alle". Es handelt sich jedoch um einen reinen Eigentümerbetrieb, dessen Arbeitsweise kaum auf Hotels generell übertragen werden kann.
Um so überraschender war für mich daher, dass sich die spanische Blindenorganisation ONCE zum Konzept des "Tourismus für Alle" bekennt. Ich habe nur ein Hotel besucht, dessen Merkmale aber laut Auskunft der Hotelleitung für alle 12 Hotels gelten.
Im Unterschied zu den Blindenerholungseinrichtungen in Deutschland handelt es sich bei den Komforthotels der ONCE um 3- bzw. 4-Sterne- Hotels, die behinderten und nicht behinderten Gästen gleichermaßen offen stehen. In dem von mir besuchten Hotel Islantilla (344 Betten) beträgt der Anteil rollstuhlgerechter Zimmer knapp 5 %. Den Wellness-Bereich halte ich nur sehr begrenzt für rollstuhlgerecht.
Alle vier Aufzüge sind mit Sprachausgabe und Braille-Tastatur ausgestattet. Die Gartenwege zwischen Swimmingpool, Pool-Bar und Tennisanlage und zur Strandpromenade wurden mit dekorativen Leitstreifen und unauffälligen Bodenindikatoren versehen (leider nicht auch in dem großen Foyer). Für sehbehinderte Gäste wurde darauf geachtet, dass große Glasflächen eine Struktur aufweisen und die Etagen farblich unterschiedlich gekennzeichnet sind.
Mit am wichtigsten erscheint mir aber, dass das Personal im Umgang mit behinderten Gästen geschult wurde. Mir fiel dies bei der Ankunft insbesondere daran auf, dass die Angestellten sehr gute und gezielte Beschreibungen und Orientierungshinweise geben konnten.
Nicht nachprüfen konnte ich die Behauptung der Hotelleitung, dass auch allein reisende blinde Gäste an den von einem örtlichen Reiseunternehmen angebotenen Tagesausflügen teilnehmen könnten.
Da es sich bei den besuchten Hotel der ONCE nicht um "Behindertentourismus", sondern um die zumindest ansatzweise Verwirklichung der Idee des "Tourismus für Alle" handelt, hatten auch die anderen (nicht behinderten) Gäste überhaupt nicht den Eindruck, in einem "Spezialhotel" zu wohnen (die meisten wussten nicht einmal, wer der Eigentümer war), sondern genossen das angenehme Ambiente.
Es ist zu wünschen, dass dieser Weg auch in Deutschland Schule macht und mehr und mehr Hotels notwendige Vorrichtungen nicht nur für Gehbehinderte, sondern auch andere behinderte Gäste vorsehen.
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