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Dr. Heinz Willi Bach: Aktueller Steuertipp: Spekulationssteuer außer Kraft

Bundesfinanzhof: keine Erhebung vor Spruch der Verfassungsrichter / Steuerbescheide offen halten



Der Bundesfinanzhof hat die Erhebung der Spekulationssteuer praktisch außer Kraft gesetzt. Spekulationssteuer ist Einkommensteuer, die man nach geltendem Recht zahlen müsste auf Kursgewinne von Wertpapieren, die man beim Verkauf noch nicht ein Jahr lang besessen hat. Die obersten Steuerrichter gaben jetzt einem Mann aus Nordrhein-Westfalen Recht, der dem Fiskus Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren in Höhe von rund 22.000 DM verschwiegen hatte. Als das Finanzamt dies bei einer Außenprüfung entdeckte, setzte es mit Zustimmung des Finanzgerichts Düsseldorf auf den Geldbetrag Einkommensteuer fest. Doch die Münchner Bundesfinanzrichter stimmten einem Antrag des früheren Wertpapierbesitzers zu, die Vollziehung dieses Steuerbescheids auszusetzen, bis das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich über die Zulässigkeit der Spekulationssteuer geurteilt hat.

Der Bundesfinanzhof hatte die Frage, ob die Spekulationssteuer gegen das Grundgesetz verstößt, bereits im vergangenen Jahr den Karlsruher Verfassungsrichtern vorgelegt. Er hält nämlich die Besteuerung von Spekulationsgewinnen für verfassungswidrig, weil die Finanzverwaltung sie - unter anderem wegen des "Bankgeheimnisses" - ohnehin kaum durchsetze. Das verstoße gegen das Gleichheitsgebot, meinte das höchste Steuergericht im Fall des Steuerrechtsprofessors Klaus Tipke (Az.: VIII R 62/99).

Dr. rer. pol. H.W. Bach, Dipl-Volkswirt, Fachgruppe Wirtschaft

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