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Für den Inhalt der in dieser Zeitschrift abgedruckten Leserbriefe sind ausschließlich deren Verfasserinnen und Verfasser verantwortlich. Soweit sie nur gekürzt oder auszugsweise veröffentlicht werden, wird dies im Text ausdrücklich erkennbar gemacht. ----- Dr. Rüdiger Leidner
In Heft Nr. 3/2003 hat Uwe Boysen im "Vorangestellt" zum ersten Teil meines Aufsatzes "Urlaub und Reisen, barrierefrei für alle" ausgeführt:
"Nur Leidners Kritik, das Bundesgleichstellungsgesetz habe mit seiner Definition von Barrierefreiheit lediglich die Barrieren für Rollstuhlfahrer gemeint, vermag ich nicht zu teilen."
Hierbei handelt es sich offensichtlich um ein Missverständnis, da ich so etwas weder geschrieben noch gemeint habe. Ich habe vielmehr an einer Stelle erklärt: "Hierbei (nämlich bei der Vermeidung einer zu engen Auslegung des Begriffs "Barriere") hilft auf den ersten Blick auch das Behindertengleichstellungsgesetz nicht weiter". Zum Ausdruck wollte ich mit der Formulierung "auf den ersten Blick" bringen, dass man sich beim Lesen des Gesetzestextes über den Begriff "Barriere" sehr wohl Gedanken machen muss, damit man nicht vorschnell darunter nur die physikalischen Barrieren versteht.
Hier ist noch viel Überzeugungsarbeit, durchaus auch im Kreis von Sehbehinderten und Blinden zu leisten. Als ich kürzlich einem sehbehinderten Bekannten von meinen Aktivitäten im Bereich "Barrierefreier Tourismus" berichtete, antwortete er spontan: "Wieso machst Du das, Du hast doch gar keine Schwierigkeiten mit Treppen."
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