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Dr. Heinz Willi Bach, Ulrich Froemel - Steuertipp - Eilmeldung: Steuertipp - Eilmeldung

Diese Information ist für Sie von Interesse, wenn Sie - beruflich bedingt - länger als zwei Jahre doppelte Haushaltsführung haben (müssen).

Das "Handelsblatt" berichtete am 29.10.2003 von der Gesetzesinitiative der Bundesregierung, ab Jahresbeginn 2003 rückwirkend Kosten doppelter Haushaltsführung über den Zwei-Jahres- Zeitraum hinaus wiederum einkommenssteuerlich zu berücksichtigen. Hintergrund bilden zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die bei gewissen Konstellationen die Begrenzung der Abzugsfähigkeit auf zwei Jahre für verfassungswidrig erklärten. Diese Begrenzung war mit dem Steueränderungsgesetz 1996 eingeführt worden. Voraussichtlich, so das "Handelsblatt", werde diese Gesetzesinitiative den Bundesrat passieren.

Falls Ihre Einkommensteuerangelegenheiten für vorherige Jahre noch nicht rechtskräftig geworden sein sollten, besteht nach der Gesetzesinitiative die Möglichkeit, die Kosten der doppelten Haushaltsführung rückwirkend für diese Zeiträume geltend zu machen.


Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Autoren:


Dr. Heinz W. Bach, Diplom-Volkswirt, Fachgruppe Wirtschaft
Steuerberater Ulrich Froemel, Diplom-Kaufmann

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