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(Beitrag auf der Tagung der ASVB in Eltville am 07.10.2003)
Die Bibliotheken der Welt bemühen sich in zunehmenden Maße um den barrierefreien Zugang. Doch bedeutet für viele von ihnen "barrierefrei" in erster Linie die Möglichkeit, einen freien, unzensierten Zugang zu allen Informationen zu gewährleisten. Wie der letzte Weltkongress Bibliothek und Information (69. IFLA Generalkonferenz und Ratsversammlung), der vom 1. bis 9. August 2003 in Berlin stattfand, deutlich gezeigt hat, ist dies seit dem 11. September 2001 keine Selbstverständlichkeit mehr. Erst in zweiter Linie bedeutet "barrierefrei" auch den ungehinderten Zugang zur Information für Menschen mit Behinderungen.
In Amerika ist seit dem 21. Juni 2002 Gesetz, dass jede öffentliche Bibliothek für alle behinderten Menschen ohne Probleme zugänglich sein muss. Die erforderlichen Dienstleistungen nennen sich z. B. "Access-Services" oder "Outreach-Services" und sind ein integrierter Arbeitsbereich in jeder öffentlichen Bibliothek, wobei sich einzelne Orte oder Städte auf Schwerpunkte verlegt haben, wie die folgenden Beispiele zeigen.
versorgt in einem bundesweiten Netz die Bibliotheken mit Materialien für "print impaired", also sehbehinderte Personen.
Besondere Angebote sind:
gibt es eine besondere Abteilung die Andrew Heiskell Library for the Blind and Physically Handicapped. In 1991 eingerichtet und als Spezialbibliothek dem Netz der Library of Congress angeschlossen, erhebt sie den Anspruch, dass bei ihr alle schwerbehinderten Menschen den ungehinderten Zugang zu allen in einer Bibliothek verfügbaren Materialien haben. Entsprechend ist auch die technische Ausstattung: Kurzweil Lesegeräte (Umwandlung von Text in Sprache), CD-Abspielgeräte oder computergesteuerte Vergrößerungsgeräte (Bildschirmlesegeräte) sind selbstverständlich.
der Zentralbibliothek von San Francisco, wurden bereits bei Architektur und Ausstattung soziale Gesichtspunkte berücksichtigt. Es gibt eine Spezialbibliothek für Taubstumme, die Medien bereithält mit Erklärungen in Zeichensprache oder Medien, die sich inhaltlich mit Taubstummheit befassen. Ferner zeichnet sich die Bibliothek durch besonders niedrige Regale aus. Auch werden Kurse in Zeichensprache abgehalten. Eine große Abteilung ist die Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte, in der jeder erforderliche technische Komfort vorhanden ist.
Weitere Themenschwerpunkte bilden die Sammlungen Lernbehinderungen und Dyslexie. In dem Projekt "Read: People Helping People To Read", engagieren sich Laien; u. a. fahren rollstuhlgerechte Bücherbusse, sog. Library on Wheels, Seniorenheime an.
Dies sind nur einige Beispiele aus Übersee. Wie werden aber im Vergleich dazu die deutschen Bibliotheken dem Anspruch auf Barrierefreiheit gerecht?
Seit dem 1. Mai 2002 gilt bei uns das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes. Analog zu der zentralen Rolle der Library of Congress in den USA wäre es daher wünschenswert, dass die Bibliotheken des Deutschen Bundestages zumindest die Bibliotheken der Bundesbehörden mit kostenlosen Materialien versorgen würde. Sie versteht sich jedoch in erster Linie als Parlamentsbibliothek, die der Informations- und Literaturversorgung der Abgeordneten und der Bundestagsverwaltung dient. Allerdings ist in Deutschland der Kulturbereich, und dazu zählen auch die Bibliotheken, Ländersache.
Allen voran steht hier bei den Ländern das Bundesland Sachsen.
Die Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig (DZB) hat es sich zur Aufgabe gemacht, speziell für Blinde und Sehbehinderte barrierefreie Informationszugänge zu schaffen.
Die von ihr gesammelten und erschlossenen Medien werden dafür in geeigneten Formen aufbereitet und bereit gestellt. Bücher und Zeitschriften werden in Brailleschrift übertragen, wobei Bilder als tastbare Reliefs gestaltet und visuell interessante Gestaltungselemente beschrieben werden. Die Kassetten von Hörbüchern erhalten Verpackungsbehälter mit Blindenschrift und Großdruck und werden auf Wunsch direkt ins Haus der Nutzer geschickt. Über den Bibliotheksverbund Sachsen sind die Bestände für jedermann zugänglich.
Die Deutsche Zentralbibliothek für Blinde zu Leipzig möchte sich langfristig zu einem Medienzentrum für Blinde und Sehbehinderte mit internationalem Anspruch entwickeln. Dazu wurde u. a. das Projekt DIPAD (Digitales Produktions-, Archivierungs- und Distributionssystem) initiiert. Das auf 5 Jahre angelegte Projekt, wird aufgrund einer Kabinettvorlage, in der die Komponenten und Verfahren eines digitalen Herstellungs-, Archivierungs- und Ausleihkonzepts beschrieben werden, vom Land Sachsen finanziell gefördert.
Neben der internationalen Zusammenarbeit im DAISY-Konsortium (s. u.) gibt es auch einen Zusammenschluss aller deutschsprachigen Hörbüchereien und Blindenschriftdruckereien zur Mediengesellschaft MEDIBUS, in dem sich die DZB besonders engagiert.
DAISY - Digital Accessible Information System
Für die neue Hörbuchgeneration werden in dieser internationalen Vereinigung der Blindenbüchereien entsprechende Standards und Technologien entwickelt. DAISY-Bücher bieten neben einer einwandfreien, rauschfreien CD-Qualität, verschiedene Vorteile: ein DAISY-Buch oder eine Zeitschriftenausgabe passen auf jeweils eine CD. Ohne die Kassette zu wechseln kann man sich das Werk vollständig anhören, darin blättern oder sich gezielt informieren. Wird das Abspielen unterbrochen, merkt sich das Gerät die Stelle und setzt dann genau wieder da ein. Mittels der DAISY-Technologie ist es möglich, nicht nur das gesprochene Wort, sondern auch den Text eines Mediums so zu verarbeiten, dass der Nutzer auf Bestellung eine genau nach seinen Bedürfnissen gestaltete Ausgabe elektronisch oder wahlweise als Braille-, Großdruck- oder Hörbuch erhalten kann.
LOUIS - Leipziger Online Unterstützungs- und Informationsservice für Sehgeschädigte
Sehgeschädigte oder blinde Benutzer werden von einem Mitarbeiter der DZB beraten, der selbst blind ist. Er gibt Anleitung zur Nutzung der neuen Medien und hilft beim Umgang mit der DAISY-Technik.
MUSTER - Modellierungs- und Schneidetechnik zur effektiven Reliefherstellung
Es werden Vorlagen für die Reliefherstellung am PC erarbeitet und mit moderner Schneidplott-Technik angefertigt. Auf diese Weise können Bilder ertastet werden.
Da-Capo - Wiederaufnahme der Produktion von Braillenoten in Deutschland
Mit finanzieller Hilfe des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und mit Unterstützung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes und des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf, werden neue technologische Verfahren entwickelt, die die Überwachung von Notenwerken in Blindenschrift ermöglichen.
RUDI - Recherchieren und Drucken interaktiv
Das "Braille-Buch auf Bestellung" als Kundenservice der Zukunft. Je nach seinen Bedürfnissen kann der Nutzer zwischen elektronischer Ausgabe, Braille-, Großdruck- oder Hörbuch wählen und telefonisch, schriftlich, per Fax oder Internet direkt bestellen.
Neben einigen Universitätsbibliotheken wie z. B. Regensburg und Konstanz in Bayern, Dortmund in Nordrhein-Westfalen, der TU Hamburg-Harburg und der Humboldt-Universität in Berlin (Erwin-Schrödinger-Zentrum), die inzwischen alle speziell ausgestattete Arbeitsplätze für Blinde und Sehbehinderte eingerichtet haben, ist besonders die
Die Bestände von 22 Bibliotheken mit über 130.000 Datensätzen werden in dieser, im deutschsprachigen Raum einzigartigen Einrichtung, in drei Zentralkatalogen erfasst, für Auskünfte und Recherchen bereitgehalten und in extra aufbereiteter Form zur Verfügung gestellt. Eine von der Dokumentationsstelle "aidos" herausgegebene CD-aidoskat, die dort auch bestellt werden kann, erschließt mit ihrem Zentralkatalog Punktschrift und der Deutschsprachigen Bibliographie zum Blindenwesen, die Bestände von 12 Bibliotheken. Als einzige Stelle in der Bundesrepublik verfügt das Bibliographische Zentrum über die zentralen Auskunftsmöglichkeiten für Punktschrift, Hörbücher für Blinde, Großdruck für Sehbehinderte und Schwarzschrift für nicht sehbehinderte wissenschaftlich Arbeitende.
Wie diese Beispiele zeigen, bemühen sich auch die deutschen Bibliotheken dem Behindertengleichstellungsgesetz zu entsprechen und die in letzter Zeit rasant zunehmenden Informationsmöglichkeiten auch Blinden und Sehbehinderten zugänglich zu machen. Eine Gefahr, trotz aller Fortschrittlichkeit, besteht aber in der zu übermittelnden Information selbst. Immer mehr Informationsträger sind visuell gestaltet und verzichten weitgehend auf Texte. Hier wäre ein bundesweit verantwortlich agierendes Medienzentrum gefordert, das diese Entwicklung kritisch begleitet und den speziellen Bedürfnissen der Blinden und Sehbehinderten durch entsprechende Hilfestellungen anpasst.
Ein Anfang ist bereits mit der seit dem 23. Juli 2002 bestehenden Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) gemacht. Das Bundesministerium des Innern hat sie zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung am 17. Juli 2002 zur Konkretisierung und Umsetzung der §§ 9, 10 und 11 des Bundesgleichstellungsgesetzes erlassen. Unterstützt wird die Umsetzung u. a. vom "Arbeitskreis Barrierefreies Internet" (AKBI) und von den vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung geförderten Projekten Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) und BIK Barrierefrei Informieren und Kommunizieren, einem Gemeinschaftsprojekt des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf und der DIAS GmbH mit dem Ziel, Webseiten, CD-ROMs oder das betriebliche Intranet für Blinde und Sehbehinderte zugänglich zu machen.
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