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Karsten Warnke: Verbandsseiten auf dem Prüfstand

BIK prüfte 22 Internetangebote


Jeder sollte erst einmal vor seiner eigenen Haustür fegen, heißt es so schön im Volksmund. Ob es da etwas zu fegen gibt, kann wiederum Ansichtssache sein. Aber jeder, der Besucher erwartet, wird zumindest den Weg zum Hause freihalten wollen. Im übertragenen Sinne gilt dies auch für Internetangebote. Blinde und sehbehinderte Internetnutzer wissen sofort, wovon hier die Rede ist, denn im Folgenden geht es um mehr oder weniger zugängliche Internetseiten.

Im Rahmen des Gemeinschaftsprojekts von DBSV und DVBS "Barrierefrei informieren und kommunizieren" (BIK) sind wir Ende 2003 der Frage nachgegangen, ob die Internetseiten von DBSV, DVBS und den DBSV-Landesverbänden für jeden Nutzer gleichermaßen zugänglich sind. Was für eine Frage, werden viele engagierte Webmaster der "Verbandsseiten" und viele blinde und sehbehinderte Internetnutzer meinen. Sicher, die "Verbandsseiten" sind mit Screenreadern nutzbar. Aber sollten sie nicht auch Vorbild sein für Webdesigner, von denen wir Barrierefreiheit fordern? Die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe hat die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) des Bundes mit auf den Weg gebracht. Wir fordern und fördern deren punktgenaue Umsetzung. Viele der Anforderungen der BITV betreffen die Zugänglichkeit von Internetseiten für blinde und sehbehinderte Menschen. Weitere befassen sich mit Barrieren, die bei Nichteinhaltung hörbehinderte, gehörlose und motorisch beeinträchtigte Menschen und Menschen mit Lernbeeinträchtigungen den Zugang zu Informationen erschweren. Deshalb haben sie und wir gleichermaßen einen berechtigten Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zum Internet. Darüber hinaus gibt es Anforderungen, die allen Nutzern zugute kommen. Das sind z. B. klare Seitenstrukturen, ein Inhaltsverzeichnis und einfache Navigationsmöglichkeiten.

Um es gleich vorweg zu schicken, die meisten Internetseiten der Blinden- und Sehbehindertenverbände waren Ende 2003 noch nicht vorbildlich im Sinne international anerkannter Richtlinien gestaltet, wie sie in der BITV verankert sind.

Bei der Kommentierung der Testergebnisse konzentriere ich mich nachfolgend auf wesentliche Abweichungen von den Standards der Barrierefreiheit, die BIK auf den "Verbandsseiten" gefunden hat. Dabei handelt es sich um Mängel, die im wesentlichen blinde und sehbehinderte Besucher beeinträchtigen, wenn sie ihre Hilfsmittel optimal nutzen wollen.

Tabelle: Nicht beachtete Standards der Barrierefreiheit

Anforderungen Nicht erfüllt
Inhaltsverzeichnis oder ähnliche Orientierungshilfen 50 %
Strukturelemente für Überschriften 45 %
Aussagekräftige Seitentitel 36 %
Korrekter Einsatz von Datentabellen mit Überschriften 32 %
Korrekter Einsatz von Bezeichnungen für Formularelemente mit Label 32 %
Einheitliche Navigation 27 %
Auch ohne Maus nutzbar 9 %
Verzicht auf Farben zur Hervorhebung von Text 14 %
Verzicht auf eine parallele Textversion 14 %

Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, haben insb. Nutzer von Screenreadern Schwierigkeiten bei der schnellen Orientierung sowie beim Ausfüllen von Formularen. Wenn blinde und sehbehinderte Anwender besondere Funktionen von Screenreadern nutzen wollen, sind sie darauf angewiesen, dass z. B. Überschriften speziell ausgezeichnet sind. Denn erst dann können sie sich eine Liste von Überschriften anzeigen lassen. Nur wenn Seitentitel aussagekräftig sind, weiß man, auf welcher Seite man sich befindet. Ohne Mausbedienung auszukommen ist eine Zugangsvoraussetzung für blinde, stark sehbehinderte und motorisch beeinträchtigte Menschen gleichermaßen. Eine Internetseite muss so gestaltet sein, dass man seine "Lieblingsfarben" für die Darstellung der Internetseiten frei wählen kann. Alternative Textseiten, besonders große Schrift und Farbkombinationen bauen eher neue Barrieren auf, als das sie allen behinderten Nutzern helfen. Sie sind auch nicht nötig, wenn die Zugangsanforderungen für die Gestaltung von Internetseiten eingehalten werden.

Die verwendete "Auszeichnungssprache" (HTML) zur Gestaltung von Internetseiten war bei 82 % der geprüften Internetseiten nicht korrekt. Nur 27 % nutzen bereits die Möglichkeit, Struktur, Text und Formatvorgaben für das Aussehen (Layout) einer Internetseite von einander zu trennen, obwohl dadurch viel Aufwand vermieden und ein wichtiger Schritt zur Barrierefreiheit im Internet bereits umgesetzt werden kann. Von den Internetseiten, bei denen diese moderne Gestaltungstechnik, sog. Cascading Style Sheets (CSS), verwendet wurde, sind leider 45 % fehlerhaft.

Trotz der genannten Einschränkungen sind die meisten der geprüften Internetangebote der Verbände für blinde und sehbehinderte Anwender gut nutzbar. Dies gilt auch für behinderte Besucher der Internetseiten, die andere besondere Bedürfnisse haben. Die meisten Mängel waren bei der Einhaltung formaler Internetstandards zu verzeichnen. Diese Mängel können i.d.R. ohne Eingriff in das Erscheinungsbild der Internetseiten beseitigt werden. Die strengen Maßstäbe, die an eine barrierefreie Gestaltung von Internetseiten gestellt werden, haben leider zu einem ernüchternden Testergebnis geführt, denn jedes zweite geprüfte Internetangebot der Verbände hat nur ein ausreichendes Gesamtergebnis erreicht. Zur Ehrenrettung der Verbände muss aber auch hervorgehoben werden, dass zwei Internetangebote fast die volle Punktzahl des Bewertungsverfahrens erreicht haben und damit vorbildlich gestaltet sind. Zu den vorbildlich gestalteten Internetangeboten gehört auch www.dvbs-online.de, worauf wir DVBSler besonders stolz sein können. Die Detailergebnisse können im Internet nachgelesen werden.

Den Testergebnissen liegt ein Prüfverfahren zugrunde, das im Rahmen des vom Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung geförderten Projektes BIK entwickelt worden ist. Das Prüfverfahren wird von qualifizierten Experten in sechs BIK-Beratungsstellen angewendet. Der "Verbandsseitentest" war gleichzeitig auch ein erster Praxistest für den Test und für die BIK-Berater und BIK-Beraterinnen, und es hat noch Manches an diesem Test zu "feilen" gegeben. Auch dies haben wir im Internet dokumentiert.

Einige der geprüften Internetangebote der Verbände sind bereits überarbeitet worden. Gern wollen wir die Verbände dabei unterstützen, ihre Internetseiten zu optimieren. Im Rahmen des BIK-Projektes werden wir einen Workshop anbieten, um das Rüstzeug zur Umsetzung der Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung für die Internetseiten der Verbände vermitteln zu können. Lassen Sie uns gemeinsam den Besen schwingen, damit uns vor unseren "Internethaustüren" keine Barrieren mehr gibt!

Unter der Internetadresse www.bik-online.info/test finden Sie weitergehende Informationen



Sollten Sie die Beratung von BIK in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene BIK-Beratungsstelle (www.bik-online.info/beratung).

Dipl. Soz. Karsten Warnke
Der Verfasser ist Projektkoordinator beim BIK-Projekt

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