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Dr. Hans-Eugen Schulze: Noch einige Bemerkungen zu Malmanesh "Blinde unter dem Hakenkreuz"

Apfelmännchen in den Farben rot und gelb

Malmanesh ist - für einen Nachgeborenen nur allzu verständlich - in der Vorstellung an das Thema herangegangen, im dritten Reich hätte eine Einrichtung wie die Blindenstudienanstalt nur von jemandem durchgebracht werden können, der selbst Nationalsozialist war. Das ergibt sich besonders deutlich aus seinem Interview mit Strehls Sohn, ist indes nicht zwingend.

Am Ende des Interviews (S. 329) charakterisiert Malmanesh Strehl mit den Worten: "Man ist ja eigentlich Initiator, Organisator, Direktor an einer Schule, die hauptsächlich aus Kriegsblinden bestand, die wiederum zum Teil zu den Nationalsozialisten gehörten, aber man ist selbst keiner? Das ist nicht nur das, was ich mich frage, es sind einige Fragen, die in einer wissenschaftlichen Arbeit gestellt werden, und natürlich kann man auf einige Fragen keine Antwort geben. Man kann aber in einer Dissertation einige Fragen aufwerfen, in den Raum stellen. Und die Aufgabe der anderen ist es, eine Antwort darauf zu finden. Auch die der Leser."

Ich will das nachstehend versuchen, soweit die Arbeit unmittelbar Anlass dazu bietet:

1. Auf Initiative von Scholler und mir hat die Mitgliederversammlung des DVBS am 24. 10. 1992 erklärt: "Nach allem, was wir heute wissen, müssen wir davon ausgehen, dass Blinde, weil sie Juden waren, nach dem 30. Januar 1933 aus dem Verein ausgeschieden sind, und dass andere aus demselben Grunde bis 1945 dem Verein nicht beitreten konnten." (horus 1992, Blindenschriftausgabe S 696, 706 zu TOP 7 a = Schwarzschriftausgabe 1/1993, S. 19). Mit Erleichterung lesen wir jetzt bei Malmanesh, dass mindestens die erste dieser beiden Annahmen falsch gewesen ist: Es gibt kein Dokument dafür, dass jüdische Mitglieder tatsächlich automatisch ausgeschlossen wurden (S. 121).

2. Malmanesh zitiert Briefe, die dafür sprechen, dass Regimegegner großes Vertrauen zu Strehl hatten (Anh. 35 und 41) und haben konnten; denn Strehl hat es offensichtlich nie missbraucht.

Dafür, wie politisch neutral die Atmosphäre in der Blindenstudienanstalt gewesen sein muss, spricht überdies der Umstand, dass die meisten Bediensteten weder der Partei, noch einer ihrer Gliederungen angehört haben (Liste 33). Auch diese Umstände hat Malmanesh ungewürdigt gelassen.

Ich selbst hatte übrigens einen Geschichtslehrer, der in einer anderen Schule, wie unter uns erzählt wurde, untragbar geworden, aber von Strehl übernommen worden war. Dieser Lehrer, Oberstudiendirektor Bunnemann, hat sich unbeanstandet einen Vortrag von mir über die Errungenschaften der Paulskirchenverfassung angehört, als bei uns gerade das Briefgeheimnis offiziell aufgehoben worden war, was mich empört hatte. Als ich im Unterricht eines anderen Lehrers einmal eine abfällige Bemerkung machte - nach meiner Erinnerung über die Tötung Geisteskranker -, wurde ich nicht etwa "abgekanzelt", sondern nur ängstlich darauf hingewiesen, dass man "so etwas nicht sagen" dürfe.

Die wahre Einstellung Strehls dürfte in seinen nach dem Kriege an Frau Mecser gerichteten Briefen (S. 106 ff) ihren Niederschlag gefunden haben; denn ihr gegenüber hätte Strehl keinen Grund gehabt, eine politische Haltung, wie er sie in ihnen zum Ausdruck gebracht hat, nur vorzutäuschen, da er sich nicht das Mindeste davon hätte versprechen können. Auch diese Schlussfolgerung sucht man bei Malmanesh vergebens.

3. Strehl ist - nicht nur von Malmanesh - vorgeworfen worden, durch die Erklärung vom 23.12.1933 der Regierung Propagandamaterial für die Verhütung erbkranken Nachwuchses geliefert zu haben. Die entscheidenden Sätze lauten: Vorstand und Arbeitsausschuss stellen sich hinter die Maßnahmen der Reichsregierung zur Durchführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Sie empfehlen den erbkranken blinden Geistesarbeitern, dieses Opfer in innerer Freiheit zu bringen, nach Anhörung einer Autorität den Antrag auf Unfruchtbarmachung selbst zu stellen und nicht zu warten, bis er von einem beamteten Arzt oder einem Anstaltsleiter gestellt wird. Wir betonen dabei die Schwere des Opfers, das die Sterilisierung für einen seelisch-geistig vollwertigen Menschen bedeutet, erkennen aber seine Notwendigkeit für die Zukunft des deutschen Volkes rückhaltslos an" (Anh. 26).

Die Kritiker übersehen den großen psychologischen Wert, den diese Erklärung für erbkranke Blinde hätte haben können, hätten sie sie sich innerlich zu eigen gemacht und sich ihrer bedient. Sie hätten sich dann leichteren Herzens sterilisieren lassen, als sie es im allgemeinen getan haben, und hätten sich überall, wo man sie als erbkrank diskriminierte, stolz auf ihre Opferbereitschaft berufen können, statt, wie geschehen, zu versuchen, ihre Sterilisation geheim zu halten. Das hätte ihnen zwar äußerlich kaum genützt, es ihnen aber sehr erleichtert, Diskriminierungen als Ungerechtigkeit zu ertragen und vielleicht sogar zu brandmarken. Sie hätten sich dann - was Strehl freilich nicht voraussehen konnte - nach dem Kriege auch leichter getan, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

4. Zu Unrecht behauptet Malmanesh - das ist der Sinn seiner Ausführungen -, Strehl habe im Spruchkammerverfahren seine Einstufung als "nicht betroffen" nur mit unzulässigen Mitteln erreicht.

Nach Art. 33 des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5.3.1946 erhielt der "öffentliche Kläger" - wie der Staatsanwalt in diesem Verfahren hieß - alle Meldebogen, um eine Untersuchung durchzuführen, Klage - aus der Sicht eines Strafverfahrens eine "Anklage" - zu erheben und sie vor der Spruchkammer zu vertreten. Dem wollte Strehl - was sein gutes Recht war - mit seinem Schreiben S. 94 an die Spruchkammer zuvorkommen, in dem es heißt: "Wie mir in einer Besprechung mit dem Herrn öffentlichen Kläger... mitgeteilt wurde, sind Personen, die fördernde Mitglieder der SS bzw. des Opferrings gewesen sind, stets in Gruppe 4 der Mitläufer einzustufen... Ich könnte dadurch betroffen werden und erhebe vorsorglich Einspruch, und zwar mit folgender Begründung: Ich beantrage, mich als nicht betroffen zu betrachten und mir einen entsprechenden Bescheid zu übermitteln. Zahlendes Mitglied der SS und des Opferringes wurde ich nicht, um dadurch Vorteile zu erlangen. Ohne meine Zugehörigkeit zur Freimaurerloge zu verschweigen, gab ich vielmehr mehrmaligen Werbungen dieser NS-Organisationen nach, um Schäden für die Allgemeinheit der blinden Geistesarbeiter und insbesondere für die Marburger Blindenstudienanstalt und den Verein zu verhüten".

Trotzdem beantragte der öffentliche Kläger, Strehl als Mitläufer einzustufen und ihn zur Zahlung von 800 RM zu verurteilen. Malmanesh schreibt zwar: "Er wurde zur Zahlung von 800 Mark .. verurteilt". Die öffentliche Klage nach Art. 33 des Gesetzes konnte indes nur einen Antrag zur Verurteilung enthalten, nicht die Verurteilung selbst. Demgemäss hat Strehl zwei Tage später nicht etwa ein Rechtsmittel eingelegt, sondern lediglich eine andere rechtliche Beurteilung durch die Spruchkammer selbst beantragt. Dieses Schreiben (S. 99) war entgegen der Ansicht von Malmanesh nicht nur formal, sondern auch inhaltlich kein "Widerspruch". Es war lediglich eine Erwiderung auf die Anklage. Damit erledigt sich die Frage von Malmanesh, was innerhalb der sechs Tage zwischen der Anklageerhebung und dem Erlass des Spruchkammerbescheides "passiert" sei. Seine Feststellung, es sei "heute nicht mehr nachvollziehbar, was die Spruchkammer zur plötzlichen Änderung der Einstufung bewogen hat", beruht offensichtlich auf der falschen Vorstellung Malmaneshs, schon das erste Schreiben stamme von ihr.

Damit erweist sich auch als falsch, was Malmanesh darüber im Interview sagt (S. 327).

5. Er hält für "interessant", welche Bücher die Blindenstudienanstalt (sogar) in Schwarzschrift "herausgegeben" habe (S. 156). Sie hat jedoch soweit ersichtlich, nie NS-Schrifttum in Schwarzschrift produziert, sondern nur gekauft, um es - übrigens nur teilweise - in Blindenschrift übertragen zu können. Bedauerlich, dass erst ich dies richtig stellen muss.

Die von Malmanesh S. 155 als unrichtig bezeichnete Behauptung im Jahresbericht 1945, unerwünschte Literatur sei entfernt worden, bezog sich, wie der Zusammenhang ergibt, nur auf die Blindenschriftbücherei, nicht auf Schwarzschriftbücher. Solche zu entfernen, hätte auch für niemanden ein Grund bestanden. Nicht einmal aus der Blindenschriftbücherei hätten Bücher entfernt werden müssen, es sei denn, die Besatzungsmächte hätten ausdrücklich darauf bestanden. Eine "Bücherverbrennung" hat es bei uns im Jahre 1945 glücklicherweise nicht gegeben.

Schließlich kann entgegen S. 153 für die "wahre Gesinnung" Strehls nichts daraus hergeleitet werden, dass er im Jahre 1949 das Buch "Hier spricht Hans Fritzsche" in Blindenschrift hat übertragen lassen. Damit hat er nur einem wesentlichen Informationsbedürfnis Blinder entsprochen, denen Printmedien mangels genügender Vorlesehilfe damals fast unzugänglich waren. Wer sich die Mühe macht, das Buch zu lesen, findet übrigens, dass es den Nationalsozialismus keineswegs verherrlicht.

6. In dem Interview hält Malmanesh Strehl jun. vor, sein Vater habe Prof. Pfannenstiel nach dem Kriege geholfen, obwohl diesem Versuche an Menschen nachgesagt worden seien (S. 319f.). Der Vorhalt war ungerechtfertigt; denn solange Pfannenstiel nicht in einem Strafverfahren verurteilt worden war, musste Strehl von seiner Schuldlosigkeit ausgehen.

7. In dem Interview würdigt Malmanesh die Verdienste, die Bielschowsky sich bei der Gründung der Blindenstudienanstalt und des VBAD erworben hat. Daraus leitet er den Vorwurf her, Strehl habe sich 1933 ohne hinreichenden Grund von ihm getrennt und sich nachher nicht mehr für ihn eingesetzt (S. 321). Dass es unter den damals obwaltenden Umständen eine andere Möglichkeit für ihn gegeben hätte, ist aber unwahrscheinlich.

8. Malmanesh wirft Strehl vor, Konzessionen gemacht zu haben, und fragt seinen Sohn: "Ja, und wie kann man sich das dann erklären? Mit der eigenen Weltanschauung, d. h. jemand ist kein Nazi und auch kein Nationalsozialist, und jemand denkt überhaupt nicht daran, Konzessionen einzugehen, tut dies aber schließlich doch, um irgendwas zu retten? Wie kann man denn sagen: Derjenige war kein Nazi?"
(S. 322) Strehl jun. hat darauf mit Recht geantwortet: "Ein Nazi war jemand, der an Hitler und an den Nationalsozialismus geglaubt und sich entsprechend betätigt hat. Aber das hat mein Vater ja nicht getan". Dem ist nichts hinzuzufügen. Wir, die wir vom Bestand des VBAD/VBGD/DVBS profitiert oder die Marburger Schule besucht haben, können nur dankbar dafür sein, dass Strehl nicht einfach seinem eigenen Gewissen gefolgt ist, wodurch er möglicherweise alsbald seine Stellung verloren haben würde, sondern Konzessionen gemacht hat, soweit sie unvermeidlich waren und nicht die berechtigten Belange anderer Menschen verletzten. Dass eine Konzession dies dennoch irgendwann getan hätte, ist nicht ersichtlich.

9. Aus dem Interview verdient noch festgehalten zu werden, dass die Blindenstudienanstalt, anders als die übrigen Marburger Schulen, ihren Betrieb nach dem Einrücken der Amerikaner unmittelbar und uneingeschränkt weiterführen konnte. Ich selbst habe davon profitiert, indem auch das Haus, in welchem ich damals wohnte, für die Amerikaner "Off Limits" war. Der Eindruck, den Malmanesh durch seine Vorhalte hervorruft, auch das spreche gegen Strehl, entbehrt also jeder Grundlage.

10. Leider ist die Schilderung des Sachverhalts an manchen Stellen nicht anonym genug. Schuld daran ist indes - muss ich um der Fairness Willen hinzufügen - nicht nur Malmanesh. Es sind auch alle, die die Arbeit vor ihrer Freigabe für den DVBS und die blista gelesen haben.

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